Hallo zusammen,
ich wollte diese Woche die Zeyphir 550 (ZR 550 B), meiner Bekannten,
beim TÜV Süd, zwecks HU vorstellen.
Der TÜV-Mensch hat sich gleich den Fahrzeugschein genommen und die Reifen begutachtet und festgestellt das der Reifentyp
der aufgezogenen Reifen nicht mit den eingetragenen Reifen übereinstimmen. Das war ja klar, sie ist EZ 1995 und hat 2022 neue Reifen
bekommen. Laut dem TÜV-Prüfer muss eine Befreiung einer Reifenfabrikatsbindung im FS eingetragen werden, hier für müsste er ein Gutachten
erstellen, zum Preis von 118,50 Euro und die Gebühr für die HU wären 75,10 Euro. Mit diesem Gutachten müsste man dann auf die Zulassungstelle
fahren, dort bekäme ich dann den FS geändert oder einen neuen.
Muss ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Kawasaki haben, oder wie läuft das ganze beim TÜV ab.
Weiß jemand was eine Einzelabnahme für den jetzigen Reifen kosten würde?
Ich war schon einigermaßen erstaunt über die Sinnhaftigkeit dieser neuen Vorgabe und habe
leider den TÜV ohne weitere konkrete Fragen zu stellen verlassen und hoffe auf Eure Erfahrungen.
Danke.
Gruß
Paul