Moin Robert,
das ist der Sinn des Forums Wir haben hier viele tolle Experten mit guten Tipps und ich freue mich, wenn ich etwas zurückgeben kann.
Das Thema Reifen brannte mir seit 2020 schon unter den Nägeln als ich diese Gesetzesänderung las und beim Gedanken an HU immer etwas nervös wurde. Nun endet die Übergangsfrist Ende 2024 und es wird ungemütlich.
Der Leitfaden ist von mir geschrieben, um den Weg und die gesetzlichen Regelungen aufzuzeigen. Das Internet ist voll von irreführenden Informationen, selbst auf Reifenportalen und die Gutachter sind heute sehr "klamm" mit Abnahmen. Somit haben sich die Gespräche und Emails mit Bridgestone und Kawasaki als effektiv erwiesen und ich freue mich für Dich, dass es -auch so günstig- geklappt hat. Die Änderung ZB Teil 1 ist nur noch ein adminstrativer Akt. Nimm Brief, HU Bericht, Ausweis und die Dokus mit und du hast alles beisammen, wonach sie fragen könnten.
Welcher TÜV Betrieb hat es bei dir bestätigt ? Bei mir war es TÜV Hanse in Hamburg, der ehemalige "Baurat".
Übrigens ist die Argumentation "Woanders wird es auch eingetragen" ist immer zum Scheitern verurteilt. Wenn eine(r) nicht will, woanders vorsprechen.
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Moin Fritz,
im Anhang ganz oben sind der Leitfaden und die 3 Kawa-Schreiben (je Zephyr Modell) angehängt, auch für die 750er.
Ob C oder D ist egal, beides sind ABEs F541. Die letzte ABE Ergänzung der Homologation wurde von Kawasaki immer angehängt. Diese schließt die Vorgänger ein.