Reifenfabrikatsbindung

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INFO: 📃 Seit 1.1.2025 notwendig: Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

  • Bei unserer 550er habe ich den Eintrag "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" nach Rücksprache mit dem TÜV-Prüfer einfach in den Papieren gelassen. Im Zweifelsfall (z.B. bei einer Kontrolle) wird die Betriebserlaubnis eingesehen und dann sieht derjenige ja, dass keine bestimmten Reifen vorgeschrieben sind und damit wird ja die Reifenbindung laut Betriebserlaubnis beachtet.

    Der Prüfer meinte, er kann mir auch was für die Zulassungsstelle ausstellen, aber dafür müßte er Geld verlangen. Darauf habe ich gerne verzichtet.

    Gruß, Christoph

  • Ich sehe nur, dass die alten Reifen immer noch drin stehen. Damit hast du nichts erreicht. Der ganze Text nach "Bridgestone" kann weg.

    Hinweis: In der letzten ABE der 550er ist KEINE Reifenmarken oder -modellbindung mehr vorgeschreiben. Siehe auch das Schreiben von Kawasaki, Seite 2.

    "Reifenpaarung nur von einem Hersteller" reicht vollständig.

  • "Reifenpaarung nur von einem Hersteller" :

    Bundesministerium für Verkehr:
    Mit der Einführung der EU-Typgenehmigung wurde die sog. Reifenfabrikatsbindung für Motorräder durch eine verpflichtende Prüfung des Reifenfreiraums mit den größtmöglichen Reifenabmessungen abgeschafft.
    .............
    Bei älteren Motorrädern............... Inzwischen wird für diese Fahrzeuge durch Technische Prüfstellen oder Technische Dienste eine neue vereinfachte „Hüllkurvenprüfung“ angeboten, damit eingetragene Reifenfabrikatsbindungen ggf. ausgetragen werden können, um im Anschluss - wie bei Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung - alle Reifenfabrikate der eingetragenen Größen verwenden zu können. Für viele Halter älterer Motorräder ist das eine praktische und dauerhafte Lösung, um zukünftig mehr Auswahl bei Reifen zu haben.

    EU-Typgenehmigung bei den meisten Modellen ab Baujahr 2000
    Ich: Da eine „Hüllkurvenprüfung“ grundsätzlich möglich ist, (und sicher auch schon gemacht worden ist), kann ohne keine reelle Gefahr ausgehen. Also ist beim Versäumen eines entsprechenden Eintrags "nur" ein Busgeld zu erwarten. (Meinung und nicht Wissen).

  • Ich dachte, das Thema ist inzwischen durch.

    Die Hüllkurvenprüfung ist das vereinfachte Verfahren. Ohne dem geht es nicht. !!!!!!

    Bei einem Unfall ziehst du zivilrechtlich immer den Kürzeren. Der gegnerische Anwalt bläst dir die Schuhe auf, denn das Moped fährt ohne Betriebserlaubnis.

    Austragen und fertig. Nicht diskutieren und relativieren. Die Rennleitung legt die Karre vor Ort still, wenn's blöd kommt und die HU funzt auch nicht.

  • Ich sehe nur, dass die alten Reifen immer noch drin stehen. Damit hast du nichts erreicht. Der ganze Text nach "Bridgestone" kann weg.

    Hinweis: In der letzten ABE der 550er ist KEINE Reifenmarken oder -modellbindung mehr vorgeschreiben. Siehe auch das Schreiben von Kawasaki, Seite 2.

    "Reifenpaarung nur von einem Hersteller" reicht vollständig.

    Bei der zulassungsstelle wollen sie den Rest aber nicht entfernen

    Brauch ich jetzt noch ein Gutachten?

  • hab ich genauso... Das alte geraffel steht noch drin, aber ein Zusatz wurde eingetragen:

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  • So ist es auch richtig.

    Die Reifenmarken müssen raus.

    Ich habe sie vor ein paar Wochen auch entfernen lassen, aber dazu muss ein Prüfer sie rausnehmen, erst dann kann die Zulassungsstelle sie streichen und einen neuen Schein ( Zulassungsbescheinigung Teil 1 ) ausstellen.

    ZEPHYR-Wer keine hat, ist selber schuld!
    Loud is out, but sound is in!

  • Wie auch immer. Bei mir steht in der Zulassung nichts mehr außer den Reifen von einem Hersteller.

    Der schlaue Mann hat die alte Zulassung kopiert und alles markiert, was raus kann, auch der Unsinn. Die Damen in der Zulassungsstelle sind keine Fachleute, sie wissen nicht, was die Einträge bedeuten und dürfen auch nichts anpassen oder ändern.

    Die alten Lucas Stahlflexleitungen sind auch im Zuge eliminiert worden (hatten damals keine ABE), da nicht mehr vorhanden.
    Nun komme ich wieder ohne Anhang daher. Ein Zettel reicht auch.

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    Neuer Schein:

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    F S 89 Keine Änderung ohne Gutachten. Termin beim Gutachten machen, den Hüllkurven-Check (3 Min), alles streichen lassen und bezahlen. Dann wieder zur Zulassung und den neuen Schein holen.

    Oder einfach so lassen und schauen, was die Kollegen der HU sagen.

  • Das sieht natürlich sehr laienhaft aus, obwohl ich es genauso gemacht hatte.

    Allerdings sauber mit Lineal und so bin ich zum Prüfer und er hat es genauso aufgeschrieben wie ich wollte und die Zulassungsstelle hat auch alles richtig gemacht.

    Habe aber immer noch einen Anhang.

    ZEPHYR-Wer keine hat, ist selber schuld!
    Loud is out, but sound is in!

  • Nach der Odyssee im Sommer 2024 (!), als kein Mensch die Problematik auf dem Block hatte und ich mir den Mund fusselig geredet, mit Gutachtern diskutiert und gestritten habe, war mir die Führung des Rotstiftes reichlich egal. Es musste nicht deutsch einwandfrei mit dem Linieal sein, sondern nur verständlich für die Büroangestellten im LBV.

    Dass dein Moped einen Anhang hat, ist nachvollziehbar. Aus einem Entlein einen Schwan zu machen, ist machmal nicht so einfach :)
    Nur Fliegen kann der Schwan immer noch nicht ;undwech;

  • Eigentlich geht es hier um zwei unterschiedliche Sachen.
    Einmal die Eintragung von zusätzlichen Reifen OHNE Fabrikatsbindung und zum anderen die Streichung der alten fabrikatsgebundenen Reifeneintragungen.

    Die Eintragung der Reifen ohne Bindung ist erforderlich um legal zu sein wenn man andere als die fabrikatsgebundenen fährt.

    Die ohne Bindung waren auch in Bernds altem Schein (der mit den roten Streichungen) schon drin. Bei ihm wurden lediglich die fabrikatsgebundenen gestrichen. Das ist aber optional, wie es bei Joe und auch bei mir ist, wenn man die anderen Eintragungen, die ohne Bindung, hat.
    Für die Rennleitung ist es sicher einfacher, wenn die überflüssigen Eintragungen, die mit den Bindungen, weg sind.:)

    Ein Motorrad kann nicht 4-zylindrig und 4-taktend genug sein :)

  • Zitat

    Die ohne Bindung waren auch in Bernds altem Schein (der mit den roten Streichungen) schon drin. Bei ihm wurden lediglich die fabrikatsgebundenen gestrichen.

    NOPE ! Sehe ich anders.

    Es steht deutlich NUR Bridgestone, NUR Pirelli drin. Zusätzlich Reifen nur von einem Hersteller.

    Die Logik ist eindeutig: Nur diese beiden Reifenmodelle und an beiden Achsen selbes Modell.

    Es ist also sehr deutlich angezeigt, ohne weiterhin gültige "Freigaben", diese Beschränkungen zu streichen. Ansonsten ist für jeden neuen Reifen eine Abnahme erforderlich, was hier schon x-mal besprochen wurde und auch so vom Gesetzgeber (immer noch) gefordert wird.

  • Moment, du hattest doch weitere gültige Freigaben.
    In deinem Fahrzeugschein steht doch in der vorletzten Zeile eindeutig:

    *15.1: A.Gen. 120/70ZR17* und
    *15.2:A.Gen. 150/70ZR17*

    Das bedeutet, diese beiden Reifengrößen sind ohne weitere Herstellerbindungen für die Eintragungen in 15.1 und 15.2 auch genehmigt, da hier keine Herstellerbindungen aufgeführt sind (A.Gen. = auch genehmigt).
    Irgendwer hatte das da wohl schon mal reingeschrieben. Kann man auch daran sehen, dass es nach den Gabelfedern kommt.

    Sorry, so sehe ich das.

    Ein Motorrad kann nicht 4-zylindrig und 4-taktend genug sein :)

  • Nee ... das sind nur die Radialreifen, da oben nur Diagonalreifen freigegeben sind.
    Es sind aber definitiv nicht generell alle Radialreifen freigegeben.

    Ach, sei es drum. Bei meinem Moped ist alles raus und für mich ist alles fein.
    Nichts, was den Sherrif oder den HU Mann/Frau irritieren kann.
    Keine Lust, diesen Gesetzesunsinn mit irgendeinem Offiziellen noch zu diskutieren. Das Thema hat schon genug Nerven gekostet.

  • Austragen und fertig - Das ist das Optimum!

    Zur Info, sollte man einmal gelesen haben:

    Betriebserlaubnis erlischt:
    Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt laut § 19 Abs. 2 StVZO nur dann durch eine willentliche (absichtliche) bauliche Veränderung, wenn mindestens eine von drei Voraussetzungen erfüllt ist: [1, 2]
    - Änderung der Fahrzeugart (zum Beispiel den Umbau eines Transporters zum Wohnmobil)
    - Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (zum Beispiel durch unsachgemäße Eingriffe an Bremsen, Reifen oder am Fahrwerk)
    - Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens (zum Beispiel durch Manipulation der Auspuffanlage oder das Entfernen von Filterelementen)

    Zwangsstilllegung oder Zwangsabmeldung des KFZ, Gründe:
    (https://www.bussgeldkatalog.org/zwangsabmeldung-kfz/)
    wenn die KFZ-Steuer nicht bezahlt wurde (aber Frist)
    wenn das Fahrzeug nicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben wurde (aber Frist)
    wenn kein TÜV vorhanden ist (aber Frist)
    wenn die Beiträge der Versicherung nicht bezahlt wurden und daher kein Versicherungsschutz besteht (aber Frist)

    Die Polizei zieht bei akuter Gefahr die Kennzeichen vor Ort ein. (Akute Gefahr ist keine theoretische Gefahr)

    Wegfall des Versicherungsschutzes:
    Zahlungsverzug bei Prämien (aber Frist)
    Vorsätzliche Herbeiführung des Schadens
    Grobe Fahrlässigkeit: Bei grob fahrlässigem Handeln kann der Versicherer seine Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 VVG). (In manchen Verträgen – z. B. in der Hausrat- oder Vollkasko – ist der Einwand der groben Fahrlässigkeit mittlerweile mitversichert)
    Verletzung von Obliegenheiten (aus dem Vertrag)
    Arglistige Täuschung / Verletzung der Anzeigepflicht
    Wegfall der Voraussetzungen (im Vertrag)

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