Bei unserer 550er habe ich den Eintrag "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" nach Rücksprache mit dem TÜV-Prüfer einfach in den Papieren gelassen. Im Zweifelsfall (z.B. bei einer Kontrolle) wird die Betriebserlaubnis eingesehen und dann sieht derjenige ja, dass keine bestimmten Reifen vorgeschrieben sind und damit wird ja die Reifenbindung laut Betriebserlaubnis beachtet.
Der Prüfer meinte, er kann mir auch was für die Zulassungsstelle ausstellen, aber dafür müßte er Geld verlangen. Darauf habe ich gerne verzichtet.
Gruß, Christoph