Tagfahrlicht/Positionsleuchten

-- Termine und mehr --

Stammtische: Süd-West 22.11. Königsbach-Stein | Bayern Süd-Ost 07.12. München | KawasakiS NRW 07.12. Willich

Treffen 2024: ALLE 2024

Treffen 2025: 26.- 29.6.25: Neuhof

  • Mit Erstaunen habe ich heute gelesen, dass die vorderen Blinker als Positionslichter umgebaut werden können. Eine ideale Variante mit der klassischen Zweifadenlampe aus dem Rücklicht.

    Die Positionslampen dürfen beim Blinken weiterhin leuchten. Das macht die Sache einfach.

    Habe ich schon seit ca. 5 Jahren von Kellermann an meiner ZRX verbaut.

    Kein Problem widersteht lange dem Angriff beharrlichen Denkens

  • Hmm .... ich hab das Amtsblatt nochmal gelesen.

    Honda oder dieser Händler sind anscheinend falsch informiert, was das Leuchten der Positionslichter beim Blinkvorgang angeht.

    6.6.7. Sonstige Vorschriften

    Ist die Begrenzungsleuchte mit dem vorderen Fahrtrichtungsanzeiger ineinandergebaut, muss sie

    so geschaltet sein, dass die Begrenzungsleuchte ausgeschaltet wird, wenn der Fahrtrichtungs

    anzeiger für die jeweilige Seite blinkt.

    Damit wird ein Umbau der existierenden Blinker wieder nur Gefrickel mit Relais.

    Die Paragraphenreiter machen's möglich *kopfschüttel*

    Gibt's den originalen Blinker vorn eigentlich mit Zweifadenfassung 21W/5W) ? USA ?

  • Mit Erstaunen habe ich heute gelesen, dass die vorderen Blinker als Positionslichter umgebaut werden können.

    Es passt zwar nicht ganz zum Thema aber ich habe gestern einen PKW mit dem Nationalitätszeichen UA an einer Lichtzeichenanlage vor mir gehabt, der ganz nervös mit der Bremse gespielt hat und das linke Bremslicht war auch noch defekt. So dachte ich... aber bei grün bog er dann nach rechts ab :patsch:.. der hatte echt rote Blinker!!"" =O Also uffpasse mit den UA KFZ ;)

    Zephyr fahren..... wer das kennt, fährt bis ihn der Rollator davon trennt... ;) .. Uwe

  • ".... keine Versicherung haben sollen...."

    Sicherheitsrelevante Bauteile müssen zugelassen sein, in Serie sind sie es mit dem Fahrzeug komplett.

    Als Zubehör haben sie eine entsprechende Kennzeichnung, bzw. Begleitpapiere.

    Veränderungen die eine Gefährdung hervorrufen können, können zum Erlöschen führen.

    Diese Gefährdung muss aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bestehen, nicht nur abstrakt sein.

    Ich hab jetzt einen schmäleren Reifen, aber mkit gleichen Eigenschaften, da wäre eine Gefährdung abstrakt.

    Umweltrelevante Verschlechterungen können schnell zum Erlöschen führen.

    Das evtl. Erlöschen der Betriebserlaubnis (war das gemeint?)

    Das Versäumnis des Mitführens der Papier, bzw. die Nichteintragung führt nicht zum Erlöschen, das ist ein rein "bürokratischer" Mangel.

    Kann man exakt nachlesen, ich bin keine Rechtsauskunft.

  • Bei den Blinkern würde es ausreichen, wenn sie korrekt an/aus gehen und das Blinkerglas eine e-Nummer trägt.

    Beleuchtung ist sicherheitsrelevant, aber wenn Leuchtmittel und Blinkerglas passen, wird eine Gegenargumentation schwierig.

  • Mit Erstaunen habe ich heute gelesen, dass die vorderen Blinker als Positionslichter umgebaut werden können. Eine ideale Variante mit der klassischen Zweifadenlampe aus dem Rücklicht.

    Aber die Lichterführung auf dem Bild ist doch falsch:

    Steuerbord: Grün

    Backbord: Rot

    und dann fehlt da noch das Achterlicht.....

    :D :D

    A lie has speed, but truth has endurance!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!