Moin,
nein, Du must das Handy nicht aus der Hand geben. Man soll wohl innerhalb der App Kacheln anklicken, damit man sicherstellt, dass es sich nicht um einen Screenshot handelt. Dann soll alles gut sein. ![]()
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Seit 1.1. notwendig: Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung
Moin,
nein, Du must das Handy nicht aus der Hand geben. Man soll wohl innerhalb der App Kacheln anklicken, damit man sicherstellt, dass es sich nicht um einen Screenshot handelt. Dann soll alles gut sein. ![]()
In der Theorie prima.
Nur, wie vergleicht der Polizist die Fahrgestellnummer, Kennzeichnen oder eingetragene Reifengrößen oder sonst etwas was da drin steht?
Ich dachte Anfangs, der Polizist hat ein Lesegerät und überträgt die Daten "kurzzeitig" darauf. Das scheint aber nicht vorgesehen zu sein.
Bin gespannt was die ersten nach einer Kontrolle berichten.
Das ganze Projekt scheint mir noch nicht ganz zu ende gedacht.
Es geht wohl eher darum zumindest etwas in der Hand zu haben wo man Bürokratieabbau und Digitalisierung drauf schreiben kann ![]()
Ja, übersichtlich ist die Darstellung in der App nicht. Man muss für die einzelnen Informationen halt immer auf den entsprechenden Button drücken.
Soll mir aber egal sein, laut Gesetzgeber reicht es in Deutschland aus, den elektronischen Fahrzeugschein alleine mitzuführen.
Wie die Polizei dann an die Daten kommt, ist dann halt deren Problem.
Es gibt aber noch die Funktion, das Dokument zu teilen, hier auch auf zeitliche Begrenzung. Der Polizist muss dann aber auch die App dabei haben. Es wird dann ein QR-Code generiert. Für die Übermittlung an einen PC gibt es wohl einen "Link", den man übermitteln kann.
Wie gesagt, dieses Dokument kann man zeitlich begrenzen.
Aber einfacher ist das bei der Überprüfung nicht.
Wenn ich den Fahrzeugschein öffne, ist nur der HU-Termin sofort sichtbar (das Kennzeichen natürlich auch), aber sonst muss ich überall die Buttons drücken.
Da ich aber nicht weiß wohin jetzt mit dem Papierkram, bleibt er wo er ist. Einmal im Auto und einmal im kleinen Tankrucksack, den ich immer mitnehme, wenn ich mit dem Motorrad unterwegs bin. Wenn ich die Papiere jetzt woanders hinlege, weiß ich nacher gar nicht mehr wo die sind.....
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Viele offene Fragen.
Was ist erlaubt? Datenschutz?
Wie sind die Daten vernetzt? Wie und von wem sind sie abrufbar?
Rein theoretisch müsste, oder besser könnte, allein mit dem KFZ-Kennzeichen alles abrufbar sein.
Wenn man etwas eintragen lässt, z.B. einen anderen Lenker, so wird dieser ja nicht nur im Schein eigetragen sondern auch im System der Zulassungsstelle hinterlegt.
Technisch müsste es also möglich sein, dass ein Polizist nur anhand des Kennzeichens alles abrufen kann, was im Schein steht. Ob er die technische Möglichkeit freigeschaltet bekommt weiß ich nicht.
Ich habe von Kollegen gehört die ohne Papiere in eine Kontrolle gerieten. Die hatten nichts dabei. Der Polizist fragt nach Namen und Geburtsdatum. Dann verschwindet er für 5 Minuten im Streifenwagen. Er kommt zurück, spricht eine (evtl. gebührenpflichtige) Verwarnung aus, und lässt den Kumpel weiterfahren.
Ich gehe davon aus, dass zumindest der Zusammenhang zwischen Fahrer und Fahrzeug, der Zusammenhang zwischen Namen, Geb.- Datum und Passbild, vom Beamten festgestellt werden können.
Ja, die haben da Zugriff drauf. Nummernschild reicht aus.
Meine Daten konnte ich mit meinem eAusweis freischalten lassen. Dies ist nur bei selbst zugelassenem Fahrezug möglich.
Wenn du selber die Daten freigibts, z.B. jemandem der dein Fahrzeug fährt und auch die App hat, stehen dort nur die Daten drin, die auch auf dem Papier stehen.
Wenn ich hier mitlese könnte ich schon wieder kotzen, sorry für den Ausdruck.
Meines Erachtens ist das wieder verschlimmbessert, so wie damals die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.
Ist mir aber egal, ich habe meine Zulassungsbescheinigungen und meinen Führerschein, darf man das überhaupt noch sagen?
Also ich meine natürlich meine Fahrerlaubnis imer im Geldbeutel und den habe ich immer bei mir wenn ich aus dem Haus gehe, egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, Motorrad oder der Dose.
Am bike ist alles eingetragen, also in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt, auch die Dinge für die es eine ABE gibt, so muß ich nichts extra mitführen.
Hätte ich nicht alles eingetragen, würde ich die ABE´s im Bürzel in einer Kunststofftüte mitführen gegen Feuchtigkeit geschützt.
Meine Meinung.
und meinen Führerschein, darf man das überhaupt noch sagen?
Die Diskussion hatte ich auch mal. Aber solange da Führerschein draufsteht wirds wohl ok sein ![]()
Ja, praktisch sieht das so noch nicht aus.
Ich wurde aber auch erst 3 Mal kontrolliert (aber nur mit dem Auto).
Die Eintragungen aus Feld 22 sind mit aufgeführt, beim mir z.B. die Austragung der Reifenfabrikatsbindung, bei einigen anderen wahrscheinlich viel mehr.
Deutschland kann halt nicht Digital.
Deutschland lernt das gerade. Gebt denen doch erstmal Zeit sich vom Fax zu lösen ![]()
Ich bleibe entspannt, denn im Hintergrund schwitzen die Entwickler gerade sicherlich. ![]()
Ist mir aber egal, ich habe meine Zulassungsbescheinigungen und meinen Führerschein, darf man das überhaupt noch sagen?
Also ich meine natürlich meine Fahrerlaubnis imer im Geldbeutel und den habe ich immer bei mir wenn ich aus dem Haus gehe, egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, Motorrad oder der Dose.
Moin,
geht mir genauso, ist nur blöd wenn die Frau mit dem Auto unterwegs ist und ich den Schein noch einstecken habe.![]()
Aber hier in München wird man eh nicht angehalten und kontrolliert.![]()
Und natürlich darf mann noch Führerschein sagen, ich bin ja auch Lokführer ok Mittlerweile Triebfahrzeugführer, aber immer noch Führer.![]()
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Gruß
Die Digitalisierung und der Zugriff auf Daten (z.B. den Führerschein) ist weiter als wir vielleicht denken.
Wer seinen Führerschein abgeben muss (![]()
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) könnte ja sagen, er findet dieses Dokument nicht mehr. Ist gelogen. Dann fährt er fröhlich weiter.
Wenn er in eine Kontrolle kommt, wird das u.U. aber nicht funktionieren wenn er seinen Führerschein vorzeigt. Weil die Beamten, wenn er Pech hat, innerhalb einer Minute feststellen können, das er zwar den Führerschein hat (das Dokument) aber keine Fahrerlaubnis (das Recht) mehr besitzt.
Das ist der "kasus knaxus". Dem Sünder wird nämlich nicht der Führerschein entzogen, er verliert seine Fahrerlaubnis.
Es gibt Firmen die verdienen damit Geld. "MPU nicht bestanden? Machen sie den Führerschein in ???. Innerhalb von 10 Tagen. In ganz Europa gültig".
Der Schein kann sogar gültig sein. Trotzdem kann die betroffene Person bei einer Kontrolle (oder noch schlimmer bei einem Unfall) riesige Probleme bekommen, da sie keine Fahrerlaubnis hat.
Solche Dinge kommen nur ans Tageslicht, weil die Beamten bei Kontrollen mehr Möglichkeiten haben, als viele meinen.
Der FZ-Schein auf dem Handy ist nicht verkehrt. Wie eine Kopie des Scheins.
Auch die Möglichkeit das Fahrzeug eines Familienmitglieds digital mitzuführen ist nicht verkehrt.
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