Neue Reifen? Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

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Treffen 2025: 26.- 29.6.25: Neuhof

  • Moin zusammen,

    ich habe meine Erfahrungen zum Thema Austragen der Reifenmarken und -modelle zusammengetragen und in dem angehängten PDF dokumentiert.

    Die Austragung beseitigt die Limitierungen der ABE Homologation durch die nicht mehr lieferbaren Reifenmodelle und ermöglicht das Fahren in den angegebenen Reifengrößen und den weiteren Parametern.

    Da Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller nicht mehr gültig sind, müssen für jeden Fahrer eines ABE homologisierten Motorrades (alle deutschen Zephyr Modelle) neue Wege zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis für die Zephyr gegangen werden. Der Weg und die gesetzliche Vorschrift ist im PDF beschrieben.

    Alle 3 Modelle sind von Kawasaki Europe als unbedenklich erklärt, Reifen nach UN/ECE R75 in den angegebenen Größen zu fahren. Näheres erfährst du im jeweiligen Modell-Schreiben. Die letzte Ausführung der Homologation wurde durch Kawasaki jeweils auf Seite 2 angehängt. Der Rechtsweg ist natürlich ausgeschlossen.

    Bei Fragen, bitte PN.

    Gruss

    Bernd

  • Gerne, Jörg.

    Die Info habe ich heute noch einmal in einem Detail aktualisiert: Die Gebühren für das Löschen der Daten und Neuausstellung eines neuen Fahrzeugscheins (ZB Teil 1) kostete nur 12€, keine 39.

    Übrigens, wenn man seine Zubehör-ABEs in den Fahrzeugschein beamen will, ist das wieder eine Einzelabnahme. Ohne Gutachten macht die Zulassungsbehörde nichts. Ergo: Ab in den ZIP-Beutel und ins Bürzel damit.

  • Ein Hinweis für Fahrer der 550er:

    Schaut man sich die ABE Homologation auf Seite 2 des Kawa Schreibens an, sieht man, dass hier im Nachtrag 02 keine Reifenmarken vorgegeben sind.

    Es kann also sein, dass wenn man bei Erneuerung von Fahrzeugschein und -brief auf die neuen Zulassungspapieren keine Reifenbindung mehr in Dokumenten hat. Beim Wechsel der alten in neue Papiere werden die Daten maschinell übertragen, d.h. was im System der Behörde zu dem Modell und der FGNr. steht, findet sich dort dann wieder.

    Vielleicht kann das ja jemand erfragen oder ausprobieren.

  • Moin Gerald,

    im neuen "Brief", also der Zulassung Teil 2, steht nicht mehr viel zu technischen Details, ex ist eher der Eigentumsnachweis.

    Bei der Erstellung der ZB Teil 1, wird der Datensatz lt. ABE Homologation plus nachträglicher technischer Änderungen aus dem System übertragen.

    Da steht bei deinem Moped noch der alte Text drin. Lass es austragen. Die Betriebserlaubnis ist leer 😉. Damit hast du neben der ABE auch das Kawa Schreiben als zweites Argument.

  • Hallo Bernd,

    gestern Abend habe ich Deine informative Darstellung gelesen, habe die Unbedenklichkeitserklärung für meine treue 1100er und Deine Dokumentation dazu gleich ausgedruckt und bin samt der nötigen Fahrzeugpapiere heute zu meiner nächsten TÜV-Stelle gefahren.

    Dart erklärte ich, das Vorgehen hinsichtlich meiner geplanten Austragung der Reifenbindung mit einem zuständigen Ingenieur abstimmen zu wollen. Dieser erschien dann auch und erklärte nach meiner kurzen Schilderung, dass dies so nicht vorgesehen und damit nicht möglich wäre, womit ich eigentlich auch gerechnet hatte.

    Ich bat ihn daraufhin, selbstredend mit der gebotenen Höflich- wie Freundlichkeit, sich einen Moment Zeit zunehmen und die von Dir erstellte Dokumentation nebst der Unbedenklichkeitserklärung Kawasakis einmal durchzulesen.

    Er erklärte sich dann auch dazu bereit und las. Erstes Kopfschütteln wurde langsam zu Kopfnicken und er griff zum Telefon. Nach kurzer Rücksprache, offenbar mit einer Fachabteilung, folgte seine Frage, ob wir das ‚gleich‘ erledigen wollten. Dies bejahte ich selbstverständlich, etwa 20 Minuten später und € 28,00 ärmer hielt ich sein Gutachten zur Austragung jeglicher Reifenbindung für meine gute alte Zephyr in meinen glücklichen Händen!

    Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass sich dies so spielerisch erreichen ließe und möchte Dir für Deine hervorragende Arbeit ganz herzlich danken! Speziell Deine Darstellung der gegenwärtigen Gesetzeslage (… die eigentlich ein Ergebnis von Politikversagen ist), Deine diesbezügliche Beurteilung, die Erläuterung der vier Möglichkeiten und die Schilderung des sinnvollen Vorgehens zur Erreichung des Zieles der Austragung der Reifenbindung haben auch den TÜV-Ingenieur vollständig überzeugt. Dieser lobte ausdrücklich Deine Darstellung und war für die daraus resultierende Unterstützung seiner Arbeit sehr dankbar.

    Morgen geht es ab zur Zulassungsstelle, die nun noch notwendige Umschreibung der Fahrzeugdokumente betrachte ich mehr als Formsache, werde die Behörde aber dezidiert darum bitten, die Reifenbindung tatsächlich auch zu entfernen und nicht etwa, weil automatisiert, wieder den alten Stand mit Reifenbindung fehlerhaft einzutragen.


    In diesem Sinne möchte ich Dir nochmals ganz herzlich danken, mir ist damit wirklich sehr geholfen!


    Herzliche Grüße vom Rhein nach Hamburg!

    Robert

  • Moin Robert,

    das ist der Sinn des Forums :) Wir haben hier viele tolle Experten mit guten Tipps und ich freue mich, wenn ich etwas zurückgeben kann.

    Das Thema Reifen brannte mir seit 2020 schon unter den Nägeln als ich diese Gesetzesänderung las und beim Gedanken an HU immer etwas nervös wurde. Nun endet die Übergangsfrist Ende 2024 und es wird ungemütlich.

    Der Leitfaden ist von mir geschrieben, um den Weg und die gesetzlichen Regelungen aufzuzeigen. Das Internet ist voll von irreführenden Informationen, selbst auf Reifenportalen und die Gutachter sind heute sehr "klamm" mit Abnahmen. Somit haben sich die Gespräche und Emails mit Bridgestone und Kawasaki als effektiv erwiesen und ich freue mich für Dich, dass es -auch so günstig- geklappt hat. Die Änderung ZB Teil 1 ist nur noch ein adminstrativer Akt. Nimm Brief, HU Bericht, Ausweis und die Dokus mit und du hast alles beisammen, wonach sie fragen könnten.

    Welcher TÜV Betrieb hat es bei dir bestätigt ? Bei mir war es TÜV Hanse in Hamburg, der ehemalige "Baurat".

    Übrigens ist die Argumentation "Woanders wird es auch eingetragen" ist immer zum Scheitern verurteilt. Wenn eine(r) nicht will, woanders vorsprechen.

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    Moin Fritz,

    im Anhang ganz oben sind der Leitfaden und die 3 Kawa-Schreiben (je Zephyr Modell) angehängt, auch für die 750er.

    Ob C oder D ist egal, beides sind ABEs F541. Die letzte ABE Ergänzung der Homologation wurde von Kawasaki immer angehängt. Diese schließt die Vorgänger ein.

  • Hallo Bernd,

    heute habe ich den finalen behördlichen Weg bei unserer Zulassungsstelle Gross-Gerau, Zweigstelle Rüsselsheim, beschritten und mir liegt nun tatsächlich die meinerseits ersehnte, neue ZBT I, IMG_0921.webpIMG_0918.webpmit nun entsprechend ausgetragener Reifenbindung vor, wie beigefügt zu sehen.

    Die das Gutachten erstellende TÜV-Stelle war in Bischofsheim (Landkreis Groß Gerau), aus vielleicht nachvollziehbaren Gründen möchte ich aber an dieser Stelle davon absehen den Namen des Ingenieurs zu veröffentlichen.

    Die Zulassungsbehörde erklärte mir glaubhaft, dass die vollzogene Austragung nun dauerhaft sei und auch nach künftigen Ab- oder Ummeldungen weiterhin Bestand haben wird. Es müsste hingegen, um eine künftige Reifenbindung, die sich natürlich kein Mensch wünscht, erneut ein Gutachten erstellt und behördlicherseits in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

    Die ebenfalls hier beigefügte Kopie lässt erkennen wie so ein Gutachten aussehen könnte. Wesentlich ist wohl die schlussendliche Formulierung: ‚Die in der vorliegenden Zulassungsbescheinigung Teil I in Feld / Ziffer 22 , *Reifenfabrikatsbindung ……. beachten* beschriebenen Angaben müssen gestrichen werden.‘ ist dann das wesentliche Element zur Austragung der Reifenbindung in den Fahrzeugpapieren.

    Jedenfalls hat Dein Austausch zwischen dem Hersteller Kawasaki , Reifenhrestellern, Behörden bzw.

    Prüforganisationen dazu geführt, dass nun mir und künftig ganz sicher vielen Zephyreignern, egal welchen Hubraums, ein sehr leicht gangbarer Weg aus diesem behördlichen Desaster aufgezeigt wird.

    Schließlich liegst Du vollkommen richtig mit Deiner Aussage, dass hier auch von vermeintlich kompetenter Seite kompletter Unsinn zu diesem Thema im Netz verbreitet wird.

    Insofern nochmals ganz herzlichen Dank für Deine sachlich fundierte, kompetente Aufarbeitung dieses leidigen politischen Vollversagens und vor allem für die Lösung dieses Problems!


    Ganz herzliche Grüße!

    Robert

  • Moin Robert,

    sehr gut. Nun ist alles soweit schick.

    Die Änderungen sind nun im Netzwerk bei der Zulassungsbehörde unter der Fahrgestellnummer gespeichert und für immer entfernt. Wie bei mir ist in dem Gutachten auch der Bezug zur Kawasaki Unbedenklichkeit ausschlaggebend.

    Der Ordnung halber sei KawaAtze für das Bereitstellen der 11er Unterlage erwähnt. Er hat auch das OK für das Posten der Kawasaki Schreiben eingeholt. Danke dafür!

    Gute Fahrt weiterhin und immer genug 18" Vorderradreifen für die 11er !!

  • Habe heute ..., jetzt gestern, die Bescheinigung von Kawasaki (Herrn M.D) erhalten. Werde nächste Woche mal mit der DICKEN zum TÜV-Hessen fahren und die Austragung beantragen. Mal sehen was da so alles passiert ;) . Melde mich dann wieder :nummer1_1:

    Zephyr fahren..... wer das kennt, fährt bis ihn der Rollator davon trennt... ;) .. Uwe

  • Moin Uwe,

    die Schreiben von Kawasaki sind im ersten Beitrag für jedes Modell angehängt und universell einsetzbar.

    So muss das nicht jeder Besitzer bei Kawasaki anfordern.

    Der arme Kerl bricht das Antworten dann irgendwann ab....

    Viel Erfolg beim TÜV!

  • Moin,

    da meine Reifen von 2016 sind dachte ich fährste mal zum KÜS. ( ist gleich um die Ecke bei mir )

    Der Kollege war auch sehr interessiert und engagiert, nach Rücksprache mit der Zentrale meinte er , es wäre wohl möglich aber ihm fehle die Berechtigung dafür, ich sollte mal beim Tüv fragen.

    Also weiter zum TÜV dort war aber soviel los das ich gleich wieder umgedreht bin, und weiter zum Schrauber meines Vertrauens, da ich ja trotzdem neue Reifen brauche.

    Mein Schrauber war auch sehr interessiert als ich ihm davon erzählte, und telefonierte auch gleich mit seinem TÜV- Ingenieur.

    Sie kamen sie zu dem Ergebnis das, das Austragen der Fabrikatsbindung möglich ist, allerdings müsste trotzdem jeder andere Reifen eingetragen werden, da die Zephyr nur eine ABE hat.

    Gruß

  • Das Gesetz sagt, dass Reifen, die nicht in der ZB T1 genannt sind, einzutragen sind.

    In der ABE Homologation und ZB T1 sind für die 550er genannt : 110/80-17 57H und 140/70-18 67H.

    Von Reifenmarken oder -Modellen steht im Gesetz NICHTS.

    Verwendest du die o.a. Reifen, ist dem Gesetz genüge getan, wenn keine Markenbindung in den Papieren erwähnt wird.

  • Servus;

    Herzlichen Dank an KawaAtze für das Bereitstellen der 11er Unterlage und für das Einholen des OK’s bei Kawasaki für das Posten der Dokumente.


    Herzliche Grüße und gute Fahrt!

    Robert

  • ein "neuhierhallo" zusammen!

    zunächst mal danke an den co-admin für den kawasaki/homologations/kontakt/tip. die austragungsfreigabe für meine 7ener kam prompt. danke an den homologationsmitarbeiter in friedrichsdorf. bei mir hat es dann beim dritten tüv-kontakt mit der austragung für 49€ geklappt. die zulassungsstelle war für 12,30€ auch kooperativ. los gehts mit dem genussvollen abrubbeln und ob ihrs glaubt oder nicht, der nächsten wegelagerer-kontrolle sehe ich jetzt entspannt entgegen.

    8)

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