Moin zusammen,
ich habe meine Erfahrungen zum Thema Austragen der Reifenmarken und -modelle zusammengetragen und in dem angehängten PDF dokumentiert.
Die Austragung beseitigt die Limitierungen der ABE Homologation durch die nicht mehr lieferbaren Reifenmodelle und ermöglicht das Fahren in den angegebenen Reifengrößen und den weiteren Parametern.
Da Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller nicht mehr gültig sind, müssen für jeden Fahrer eines ABE homologisierten Motorrades (alle deutschen Zephyr Modelle) neue Wege zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis für die Zephyr gegangen werden. Der Weg und die gesetzliche Vorschrift ist im PDF beschrieben.
Alle 3 Modelle sind von Kawasaki Europe als unbedenklich erklärt, Reifen nach UN/ECE R75 in den angegebenen Größen zu fahren. Näheres erfährst du im jeweiligen Modell-Schreiben. Die letzte Ausführung der Homologation wurde durch Kawasaki jeweils auf Seite 2 angehängt. Der Rechtsweg ist natürlich ausgeschlossen.
Bei Fragen, bitte PN.
Gruss
Bernd