Neue Reifen? Anleitung zur Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

-- Termine und mehr --

Stammtische: KawasakiS NRW VERMUTLICH 12.10. Umkreis KR

Treffen 2024: ALLE 2024

Treffen 2025: 26.- 29.6.25: Neuhof

  • Nö nicht alle dürfen ein und austragen, dort ist wie mit den Indianern und dem Häuptling, der ein darf alles der andere darf mehr, weil er die Tochter vom Häuptling .................. und einer darf nur den Speer vom Häuptling tragen usw und so fort

    ein sogenannter aaPmT darf zum Beispiel nicht, weil er nur eine teilweise Befugnis hat . howgh

    Ich bremse schon am Anfang der Geraden

  • Ich werde demnächst mal bei DEKRA nachfragen, ob die die Reifenbindung austragen.

    In meiner Zephyr 550 steht im FZ Schein "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten "

    und im Feld K "F540*"

    Frage: Weiß jemand, wie man die komplette Betriebserlaubnis F540* erhält oder einsehen kann und was genau zur Reifenfabrikatsbindung drin steht ?

  • Habe Heute den Anruf bekommen das ich Morgen Früh mein Gutachten beim TÜV abholen kann . Aber ich muss nochmal mit dem Mopped hin weil er noch mal Bilder davon machen muss wegen der Dokomentation :whistling: Anschleißend werde ichs mal bei der Zulassung probieren wegen austragung und eines neuen Fahrzeugscheins .

    MÖGE DEIN SCHUTZENGEL NIE BESOFFEN SEIN ;)

  • So habe es enlich geschafft :nummer1_1: Die Reifenbindung ist ausgetragen :nummer1_1: 154,40 € TÜV Gutachten und 12,30€ Zulassungsstelle :avatar70195:

    Jetzt steht im Schein - Reifenpaarung nur von einem Hersteller .

    Vielen Dank nochmal Bernd :thumbup:

    MÖGE DEIN SCHUTZENGEL NIE BESOFFEN SEIN ;)

  • Habe ich ihm auch gesagt weil ich irgendwas von 38 € gelesen hatte . Er sagte mir das es hald viel Aufwand für ihn wäre das Gutachten zu erstellen :S Naja hauptsache jetzt ist alles in Ordnung :thumbup:

    MÖGE DEIN SCHUTZENGEL NIE BESOFFEN SEIN ;)

  • Hi,

    ich war heute bei der GTÜ, fragen, .... nein, können sie nicht, können nur zusätzliche Reifen eintragen. Warum die anderen das können, wusste er nicht, aber er konnte mir sagen, wo der nächste TÜV ist. Dort hiess es, oh, kein Problem, das machen wir ständig, dann wurde nochmal der Ingenieur befragt und dann war das doch was neues. Er meinte, er habe die neuesten Verordnungen nicht parat, aber hab Termin für morgen nachmittag. Kann klappen oder nicht.

  • So, komme gerade vom Tüv-Nord.

    Ich fahre eine ZZR 1100 D, BJ 1999, ich habe zwar bei Kawasaki angefragt, ob die für mein Motorrad eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen können, habe aber nach 3 Wochen keine Antwort erhalten. Auch ich war vorher bei GTÜ - Nee, was der Hersteller eingetragen hat, können wir nicht austragen. Also nach Vorgespräch und Terminreservierung war ich heute beim Tüv-Nord.

    "einfache Begutachtung gemäß § 21 StVZO nach Erlöschen der Betriebserlaubnis"

    Bin ich doch seit ca. 2020 ohne Betriebserlaubnis unterwegs gewesen. Ca. 2020 daher, da ich nicht weiß, ab wann ich Reifen mit DOT 2020 oder jünger aufgezogen habe. Ich brauch ca. 1 Satz Reifen im Jahr.

    Ergebnis: Bitte setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde zwecks einer neuen Betriebserlaubnis in Verbindung.

    Ich darf jetzt jeden Reifen mit Riefenfreiraum gemäß UN-R75 fahren. Ohne Reifenfabrikatsbindung. Muss ich halt jetzt nur noch eintragen lassen.

    Es gibt wohl seit ca. Juli eine neue Handlungsanweisung des AKE. Also nicht nur für den Tüv-Nord, weiß halt wohl noch nicht jeder Prüfer. Ab 01.01.2025 wird das auf jedenfall ernst. Der Prüfer meinte auch, dass ich einer der ersten bin, bezüglich der Austragung der Reifenfabrikatsbindung.

    Was wurde gemacht.
    Als erstes wurde überprüft, ob überhaupt für mein Fahrzeug eine Reifenfabrikatsbindung vorliegt, ja das ist der Fall.
    Raus zum Moped, Reifenumfang messen, Freigang zu allen Seiten etc. Dann hat er die Daten alle in deren Tool eingegeben, kam noch mal raus zum nachmessen, Frontfender ziemlich eng, aber noch ausreichend Platz. Dann also Bericht schreiben, ich warte draußen. Er kam noch einmal wieder, Bilder vom Moped machen, Seitenbild, Fahrgestellnummer, Vorderreifenaufnahme, Hinterreifen, zwecks Dokumentation. Dann wieder rein, Rest vom Bericht schreiben.
    Ergebnis siehe oben.

    Bezahlen und Gutachten einpacken. Dauer der Überprüfung incl. Bericht schreiben ca. 1 Stunde. Als nächstes also Termin bei der Verkehrsbehörde machen.

    Achja, dass ich eine 4-2-1 Anlage hat ihn nicht interessiert, hätte ich aber einen Superbikelenker angebaut, hätte ich keine Austragung von ihm erhalten. Das würde das Fahrverhalten beeinflussen, dass kann er mit Hilfe der Handlungsanweisung nicht zulassen.
    Achja, ich solle dies nicht im Internet berichten, es sei denn es handelt sich dabei um eine baugleiche Maschine wie meine.....hab wohl zuviel mit dem Prüfer geplaudert. Er hat aber auch viel erzählt.

  • Tja, mein Reden. Siehe mein schriftlicher Leitfaden, da steht Gesetz und meine Vorgehensweise drin. Ab 2025 wird es ernst und es ist Zeit zu handeln.

    Ich hatte im Juli den Projektmanager für die Homologationen bei Kawasaki angeschrieben und innerhalb weniger Tage den Freibrief für den Gutachter.

    15 Minuten hat's für das Gutachten (Moped dabei) gedauert plus der Termin bei der Zulassung für den neuen Schein (ohne Moped).

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