Ich habe das bei der 759ger und der 1100ter austragen lassen. War und ist mir immer noch sicherer. Was man hat, hat meist Bestandsschutz
Hoffentlich
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KawasakiS NRW 12.04. Krefeld |
Treffen 2025: 26.04.: Ursberg (Krumbachtreffen) | 26. - 29.6.: Neuhof | 25. - 27.7.: Nittendorf (Oberpfalz) | Sammlung 2025
Ich habe das bei der 759ger und der 1100ter austragen lassen. War und ist mir immer noch sicherer. Was man hat, hat meist Bestandsschutz
Hoffentlich
Ja, ist sicherer, bei mir steht im Feld 22: Zu 15.1/.2 "Ohne Fabrikatsbindung. Reifenfreiraum gemäß UN-R75. Nur Reifen von einem Hersteller und Profiltyp"
Sollte dann ja klar sein, dass bei mir keine Fabrikatsbindung mehr gilt, auch wenn die noch in der Originalen ABE drin steht.
Das passt so.
Die ABE betrifft die Homologation zum damaligen Zeitpunkt.
Aktuelle Papiere sind führend.
Musst nichts mehr machen.
Moin zusammen,
interessanter Artikel. Danach hat der TÜV, DEKRA und Co jetzt freie Hand.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/das-a…eifenfreigaben/
Die Kraftfahrt Ingenieure hatten schon immer freie Hand, wenn ein Fahrzeug den Vorschriften entspricht.
Reifenmarken und -modelle zu streichen, ging immer, wenn die Argumente überzeugen.
Bisher war es nicht nötig, jetzt ist es eine Frage des Geldes, ob man jeden neuen Reifen abnehmen lassen möchte.
Der Artikel ist schon bekannt. Nicht alle TÜV Betriebe sind kooperativ und hängen an ihrer Kompetenz.
Hallo,
falls noch jemand die Reifenfabrikatsbindung austragen möchte. Hier mal von der Küs das "Verfahren zur Reifenfreiraumbeurteilung bei Krafträdern". habe ich aus einem Hondaforum, der hat damit die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen.
Ist für mich das erste Schreiben, in dem sowas von einem technischen Verein in schriftlicher Form vorliegt, alle anderen Infos halt immer nur über hörensagen bzw. selber gehört.
Das Schreiben hat keine Bedeutung für einen TÜV Sachverständigen, denn KUES ist kein hoheitlicher Betrieb mit entsprechender Autorität, sondern eine GmbH. Die Berechnungen mögen stimmen, aber who cares ?
Der Sachverständige vor Ort wird sich im Zweifelsfall nicht darum kümmern.
Der Eintragungstext bezieht sich weiterhin auf die Serviceblätter der Reifenhersteller.
Diesen Text möchte ich nicht in meinem Schein haben, denn er macht wieder abhängig.
Ja, das mag so stimmen, aber bei meinen Tüv Nord wurde auch nur die Hüllkurve berechnet nach den montierten Reifen.
In der UN-R75 steht das ja genau drinne, wie man das berechnet. Sind ja ab ca. 2003 alle Reifen so herzustellen.
Bei mir wollte der Prüfer auch erst sowas wie Herstellerserviceinfoetc.. reinschreiben laut vorheriegem Telefonat.
Jetzt steht da definitiv im Feld 22: Zu 15.1/.2 "Ohne Fabrikatsbindung. Reifenfreiraum gemäß UN-R75. Nur Reifen von einem Hersteller und Profiltyp"
Macht halt jeder Verein noch seine eigenen Sachen. Ein einheitliches Deutschland gibt es ja nicht, jedes Bundesland macht da seine eigenen Sachen, dann jeder Landkreis, dann jeder Prüfer, selbst ich mache im Grunde nur das was ich will.
Ist aber für mich das erste offizielle Schreiben eines solchen Vereines, was ich hierzu gesehen habe.
Da ist etwas Wahres dran. Hauptsache, die Holzreifen sind raus. Ich kann sogar verschiedene Profile und Geländereifen fahren, so pauschal ist es nun.
Ich befürchte, es ist nicht die letzte Diskussion zu dem Thema und mache drei Kreuze, dass es gelungen ist.
alle anderen Infos halt immer nur über hörensagen bzw. selber gehört.
Auch gut aus dem wievielten Mund
Freie Fahrt für alle ( aus erster Hand )
Leih hart fü Ralle ( nach dem zweiten Seidla erzählt der Informierte )
Fei farn fünalle ( der Nachbar beim grilen hat es genau verstanden )
Sei fai bei finale ( der andere Nachbar mit Musik im Hintergrund und schon 4 Seidla im Kopf )
du ich hab gehört der Club hat am Wochenende gewonnen ( drei Tage später der Kollege, er hat es zwar nicht gesehen, aber gehört )
Atze,
Du bist der Hammer
Danke Dir für die lustigen Beiträge, das Leben ist ernst genug, da muntert mich so was wieder auf
Hoffe wir sehen uns in Krumbach/Ursberg
OT: Das kann sich alles nur in Deutschland abspielen....
Und wenn bei Vollmond die Gravitation dessen das Reifen profil nach aussen zieht, stimmt die ganze Rechnerei nicht mehr.
Und das womöglich nnoch aufm Äquator.
Gottseidank hat mein TÜVler bei der Zephyr den Schein mit ins Büro genommen, die Tussi hat in wenigen Sekunden auf Zettel geschrieben, sowas wie: Egal, Hauptsache passt. Die Zulassung hat das in Minuten in den Schein getippt, fertig.
Ich hab da keine 20 Wörter gesprochen.
Danke lieber Gott, dass ich hier geboren bin und wohnen darf..............................
Schau mer mal, die ZL muss auch noch durch, Dienstag.
Dass Deutschland in vielen Belangen im Vergleich zu anderen Ländern einfach nur bekloppt ist, dürfte bekannt sein.
Die Ursachen, die ich ausmache, liegen in Bürokratie, Rechthaberei und Pedanterie. Da ist man in vielen anderen, ebenfalls zivilisierten Ländern entspannter.
Aber was sollen wir tun?
Wir suchen die Lücken.
Und finden sie.
Nobody's perfect. Auch nicht die Bürokraten.
Anderes Motorrad, gleiches oder größeres Problem:
ZL 1000: Heute hatte ich Lust beim TÜV wegen Austragung der Reifenfabrikatsbindung (=gemäß Betriebserlaubnis) und der Eintragung von vorne 110 statt 100 und hinten 150 statt 160 zu fragen.
Andere Größen gehen eh nicht auf Serienfelge und Serienleistung.
Antwort: Bei E-Typgenehmigung muß jede andere Reifengröße und jedes andere Fabrikat einzeln begutachtet werden (140€ plus Zulassung). Herstellerfreigaben aber auch bereits gemachte Gutachten anderer interessieren nicht.
Auch der Schmälere muß gemessen werden, ob er überhaupt reinpasst.
Fazit: Zu r HU mit einem Reifen in der passenden Größe, also Avon MKII, der Dunlop K 425 soll noch schlechter sein.
Anderes gibt es wegen V nicht. Eine Reifenfabrikatsbindung gibt es laut meiner Recherche nicht mehr.
Zwischen den TÜV-Terminen könnte man heimlich eine andere (günstigere ?) Größe verbraten.
Dann schnell wechseln oder die TÜV-gerechte Felge + Reifen für den einen Tag drauf.
So ein Sch........
Willkommen in der Bürokratiewüste Deutschland.
Yes. Kann in Zuknft auch alles nur besser werden..
Ja, das deckt sich mit dem, was mein Tüv-Prüfer sagte.
Einmal "E", immer "E".
Hallo,
ich habe das Thema jetzt bei meiner ZRX 1100 durch, die ist auch noch mit ABE-Zulassung.
Ich hatte vorab von Kawasaki eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen und war dann bei TÜV Süd in München.
Der Gutachter wusste sofort Bescheid da sie z.Zt. ganz häufig Reifenbindungen austragen. Das Schreiben von Kawasaki hat er zwar zur Kenntnis genommen, hat ihn aber nicht sonderlich interessiert. Er meinte, wichtig sei für ihn, wie die Freiräume am Fahrzeug sind. Er hat dann ein paar Bilder gemacht und das Gutachten geschrieben. Das ganze hat eine gute halbe Stunde gedauert und 83€ gekostet. Morgen geht's dann noch zur Zulassungsstelle zum ändern der Papiere.
Bei der 550er Zephyr mache ich nichts, da in der ABE keine Reifenmarken eingetragen sind. Der TÜV-Prüfer meinte, man könnte zur Sicherheit eine sogenannte "Berichtigung der Fahrzeugpapiere" machen, damit der entsprechende Satz aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 gestrichen wird. Dazu müsste ich erst zum TÜV (kostet ca 49€) und dann wieder zur Zulassung. Das Geld spare ich mir lieber. Ich denke wir werden eine Kopie der ABE von Kawasaki im Motorrad mitführen. Dann kann man bei einer eventuellen Kontrolle was vorweisen.
Interessant fand ich, dass es laut TÜV-Prüfer tatsächlich einzelne Motorradtypen gibt, bei denen es mit den geforderten Freiräumen knapp wird. Wie in so einem Fall dann verfahren wird, hat er nicht erzählt.
Gruß, Christoph
Tausende gleiche Gutachten, dass sich die nicht schämen!
Vielleicht schreibe ich mal an die TÜV-Oberen
und die Entbürokratisierungsstelle, falls es so etwas gibt.
Nicht dass ich glaube es nutzt etwas,
nur um mich etwas abzureagieren....
Tausende gleiche Gutachten, dass sich die nicht schämen!
....
Naja, ich hatte irgendwo gelesen, dass es gerade die Prüforganisationen waren, die auf die neue Regelung gedrängt haben. Ist ja auch eine schöne Einnahmequelle...
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