Ich habe das bei der 759ger und der 1100ter austragen lassen. War und ist mir immer noch sicherer. Was man hat, hat meist Bestandsschutz
Hoffentlich
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Bayern Süd-Ost 22.02. München | KawasakiS NRW 15.03. Niederheide |
Treffen 2025: 26. - 29.6.25: Neuhof | 25. - 27.7.25: Nittendorf (Oberpfalz) | Sammlung 2025
Ich habe das bei der 759ger und der 1100ter austragen lassen. War und ist mir immer noch sicherer. Was man hat, hat meist Bestandsschutz
Hoffentlich
Ja, ist sicherer, bei mir steht im Feld 22: Zu 15.1/.2 "Ohne Fabrikatsbindung. Reifenfreiraum gemäß UN-R75. Nur Reifen von einem Hersteller und Profiltyp"
Sollte dann ja klar sein, dass bei mir keine Fabrikatsbindung mehr gilt, auch wenn die noch in der Originalen ABE drin steht.
Das passt so.
Die ABE betrifft die Homologation zum damaligen Zeitpunkt.
Aktuelle Papiere sind führend.
Musst nichts mehr machen.
Moin zusammen,
interessanter Artikel. Danach hat der TÜV, DEKRA und Co jetzt freie Hand.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/das-a…eifenfreigaben/
Die Kraftfahrt Ingenieure hatten schon immer freie Hand, wenn ein Fahrzeug den Vorschriften entspricht.
Reifenmarken und -modelle zu streichen, ging immer, wenn die Argumente überzeugen.
Bisher war es nicht nötig, jetzt ist es eine Frage des Geldes, ob man jeden neuen Reifen abnehmen lassen möchte.
Der Artikel ist schon bekannt. Nicht alle TÜV Betriebe sind kooperativ und hängen an ihrer Kompetenz.
Hallo,
falls noch jemand die Reifenfabrikatsbindung austragen möchte. Hier mal von der Küs das "Verfahren zur Reifenfreiraumbeurteilung bei Krafträdern". habe ich aus einem Hondaforum, der hat damit die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen.
Ist für mich das erste Schreiben, in dem sowas von einem technischen Verein in schriftlicher Form vorliegt, alle anderen Infos halt immer nur über hörensagen bzw. selber gehört.
Das Schreiben hat keine Bedeutung für einen TÜV Sachverständigen, denn KUES ist kein hoheitlicher Betrieb mit entsprechender Autorität, sondern eine GmbH. Die Berechnungen mögen stimmen, aber who cares ?
Der Sachverständige vor Ort wird sich im Zweifelsfall nicht darum kümmern.
Der Eintragungstext bezieht sich weiterhin auf die Serviceblätter der Reifenhersteller.
Diesen Text möchte ich nicht in meinem Schein haben, denn er macht wieder abhängig.
Ja, das mag so stimmen, aber bei meinen Tüv Nord wurde auch nur die Hüllkurve berechnet nach den montierten Reifen.
In der UN-R75 steht das ja genau drinne, wie man das berechnet. Sind ja ab ca. 2003 alle Reifen so herzustellen.
Bei mir wollte der Prüfer auch erst sowas wie Herstellerserviceinfoetc.. reinschreiben laut vorheriegem Telefonat.
Jetzt steht da definitiv im Feld 22: Zu 15.1/.2 "Ohne Fabrikatsbindung. Reifenfreiraum gemäß UN-R75. Nur Reifen von einem Hersteller und Profiltyp"
Macht halt jeder Verein noch seine eigenen Sachen. Ein einheitliches Deutschland gibt es ja nicht, jedes Bundesland macht da seine eigenen Sachen, dann jeder Landkreis, dann jeder Prüfer, selbst ich mache im Grunde nur das was ich will.
Ist aber für mich das erste offizielle Schreiben eines solchen Vereines, was ich hierzu gesehen habe.
Da ist etwas Wahres dran. Hauptsache, die Holzreifen sind raus. Ich kann sogar verschiedene Profile und Geländereifen fahren, so pauschal ist es nun.
Ich befürchte, es ist nicht die letzte Diskussion zu dem Thema und mache drei Kreuze, dass es gelungen ist.
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