Liebe 750er Fahrer,
nachdem ich mich entschieden habe, alle möglichen ABEs und auch die BT46 von einem Gutachter für die Eintragung beim Landesbetrieb Verkehr bestätigen zu lassen, hat sich bei den Reifen eine erhebliche Verbesserung ergeben.
Kawasaki Europe / Deutschland hat die Unbedenklichkeit der Austragung der in den Papieren verwendeten Reifenmarken- und -modellbindung bestätigt.
Im Wortlaut - Zitat
Hiermit bestätigen wir als Importeur von Kawasaki Motorrädern für Deutschland, dass von unserer Seite keine Bedenken bestehen, die in den Fahrzeugpapieren zu o.g. Fahrzeugtyp eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen zu streichen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Verwendet werden typgenehmigte Reifen der gleichen Reifenbauart mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig. Vgl. Datenblatt anbei.
- Die verwendete Reifenpaarung verfügt über eine entsprechende Bauteilgenehmigung (UN/ECE Regelung 75) und stammt von einem Hersteller.
- Das Fahrzeug darf ansonsten keine Veränderungen aufweisen, welche Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben.
Zur Gewährleistung der Fahrsicherheit empfehlen wir die Verwendung einer Reifenpaarung mit einer vom Reifenhersteller ausgestellten Herstellerbescheinigung oder Service-Information.
Zitat Ende.
Auf Seite 2 des ABE Nachtrags ist die Verwendung von Diagonal- und Radialreifen bestätigt.
Das heißt:
Solange die Felgen original und die Reifen in den angegebenen Parametern sind, kann jeder handelsübliche Reifen gefahren werden. ECE-75 zugelassen sind sie heute praktisch alle.
Ich werde am kommenden Freitag den Sachverständigen damit konfrontieren und hoffe, dass für die Zukunft alle Reifen in den entsprechenden Größen 120/70 / 150/70 wie auch bei EU Homologationen zulässig sein werden.
Wer das offizielle Kawa-Schreiben braucht, meldet sich bitte bei mir.
Das Schreiben ist vom 01.07.2024 (heute).