Also kann ich davon ausgehen das er mir alle passenden Reifen anzeigt aber ob ich sie fahren darf, ist mein Problem ?
Richtig !
Sollte aber kein Problem sein sich die entsprechenden Freigaben ( pdf) anzusehen
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Also kann ich davon ausgehen das er mir alle passenden Reifen anzeigt aber ob ich sie fahren darf, ist mein Problem ?
Richtig !
Sollte aber kein Problem sein sich die entsprechenden Freigaben ( pdf) anzusehen
Ich soll in die Betriebserlaubnis gucken TZ...
Aber bis 31.12. ist noch Übergangszeit für alte Regeln. Also gucken, dass der TÜV erledigt wird
Ja Leute jetzt hab ich mich bis hierher durchgelesen und weiß noch immer nicht welche Reifen auf meine 750er drauf müssen ohne Zirkus mit TÜV u.a. zu haben.
Ich muss im Juli zum TüV, vorne ist der Reifen fällig, hinten hält der auch nicht mehr lange.
Evtl. also beide neu, aber welche denn nun?
Zweite Antwort in diesem Thema inkl. Freigabe für den BT46.
Das wäre meine Wahl. Öffne Mal die Freigabe und ließ mal nach.
Mit dem BT gibts keine Probleme. TÜV hat beim letzten Mal (vor 2 Jahren) selbst auf konkretes Nachfragen hin gemeint, dass ich fahren kann was ich will solange die Spezifikationen die gleichen sind, deswegen sind ja jetzt Metzeler drauf. (Was übrigens auch vor 2 Jahren schon nicht gestimmt hat ...)
Dafür waren sie jetzt genauso großzügig, was die Austragung der Fabrikatsbindung angeht.
Man kann sich natürlich auch ein konkretes Fabrikat zusätzlich eintragen lassen (hatte vorher schon ein weiteres im Schein vom Vorbesitzer), laut GS Forum machen das mehr Prüfer mit als die Austragung. Kostet halt leider beides.
Oh man, GTÜ hat auf die Eintragung der Reifen bestanden. Freigabe, Herstellerempfehlung usw. interessiert die nicht. Heute bei KÜS hat die Zeyhyr ohne Mängel TÜV bekommen.
Jetzt wird's hart:
Freigaben, Herstellerempfehlung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen (der Reifenhersteller) sind nicht mehr gültig.
Jeder Reifen, der nicht in den Papieren steht, muss mit Hilfe eines Teilegutachtens (Beispiel BS T31) oder einer Einzelabnahme eingetragen werden.
Das ist ja die ganze Zeit mein Reden und deshalb auch mein Kontakt und das Schreiben von KAWASAKI.
Ziel ist es, nur UN/ECE-75 zugelassene Reifenmodelle in den angegebenen Größen zu erlauben.
Dann wäre die Kuh vom Eis.
Morgen weiß ich mehr (TÜV Hanse/Baurat)
Komme auch gerade vom TÜV...
Was ein Erlebnis!
Der nette Herr setzt sich auf mein Moped dreht ne Runde auf dem Platz.
Einmal Bremsen den Rüssel in den Auspuff und eine Runde mit der Taschenlampe.
Zack klebt das Runde auf dem Eckige.
Die Reifen sind dem Prüfer egal. Hauptsache die Größe stimmt.
Meine Argumentation bzgl. Polizeikontrolle usw. nahm der Prüfer mit einem Lächeln entgegen.
Ich erhielt dann einen Wisch als Bestätigung der Begutachtung durch den Sachverständigen.
Nach weiterer Erörterung der Problematik sagte mir der Ingenieur zu die Markenbindung bei der nächsten HU zu streichen.
Aus Kostengründen hab ich das nicht sofort eingefordert. Das "Gutachten" + HU + Abgas war so schon bei 150€
Ich finde bei unseren alten Böcke sollte das mit der Freigabe Geschichte sein Die Herstellung von Reifen die auf unseren Böcke passen hat sich über die Jahre verbessert bei allen Hersteller ! In meinen Augen ist das nur Abzocke
Nach weiterer Erörterung der Problematik sagte mir der Ingenieur zu die Markenbindung bei der nächsten HU zu streichen.
Aus Kostengründen hab ich das nicht sofort eingefordert. Das "Gutachten" + HU + Abgas war so schon bei 150€
man kann den Heiligen Gral auch wegwerfen!
Was mich an der Angelegeheit viel mehr stört ist dass es meinem Prüfer schlicht egal war dass die Reifen nicht passen.
Bei der Polizei bekomme ich dafür ein Ticket.
Eigentlich sollte die Polizei die TÜV Prüfung übernehmen...
S.o. Die Freigabenzettel sind Geschichte.
Ab sofort nennt sich das "Serviceinformation" vom Reifenhersteller und ist nur für einen Gutachter wichtig.
Abzocke: Und ob. Selbst Kawasaki sieht keinen Sinn und Logik darin, EG und ABE Motorräder unterschiedlich zu betrachten. Immer in Hinsicht auf gleicher Größe, Bauart, etc wie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben. Kosten 140 - 300€, je nach Gutachten. Da kommt doch Freude auf.
Bei der HU interessiert es wirklich kaum jemanden, aber wie gesagt, die rechtliche Sicherheit (für Kontrollen und Versicherung bei Unfall) gibt's nur, wenn alles an Marke/Modell ausgetragen ist bis auf UN/ECE -75. Für Diagonal- und Radialreifen ist die ABE vorhanden, steht auch in der ZB Teil1.
Hatte das Problem im März mit der ZRX
HU und Reifenfreigabe März 2024 - Forum des Z-Club Germany e.V. (z-club-germany.de)
Die Sache mit den Reifenfreigaben muss man auch geschichtlich betrachten. Ende der 1960iger, Anfang der 1970iger gab es das Wettrennen der japanischen Ingenieure um das schnellste Motorrad. Honda fing mit der CB 750 an, Kawa konterte mit der Z900. Honda brachte die Goldwing und die 6-Zylinder CBX... die Motoren wurden immer leistungsfähiger, das Fahrwerk konnte aber nicht mithalten. Rahmenrohre zu dünn, Gabel und Schwinge unterdimensioniert und über die Bremsen braucht man gar nicht reden. Und - man glaubt es heutzutage kaum noch - damals war der "richtige" Reifen überlebenswichtig. "Falsches" Profil kann Unruhe ins Fahrwerk bringen und wenn sich das Motorrad bei über 160 anfängt aufzuschaukeln brauchst du ein Dutzend Schutzengel um da lebend rauszukommen. Und damals haben es zu viele nicht geschafft. Als Fazit gab es die freiwillige Begrenzung auf 100 PS der Importeure und die Ingenieure versuchten den oder die besten Reifen für ein stabiles Fahrwerk zu finden. Wie gesagt, wir reden von Deutschland mit seiner unbegrenzten Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen. Auf dem Weltmarkt und so ziemlich jedem europäischen Markt gab es weder Leistungsreglements noch Reifenfreigaben - warum auch, wenn du in Frankreich mit damals maximal 130 bei 200 einen Frosch machst war das dein Problem.
Einige Ältere von Euch kennen dies Zeit bestimmt noch - die Fahrwerke der 70iger/80iger waren Welten schlechter als die optisch ähnlichen ZR/ZRX-Fahrwerke.
Was an der ganzen Sache ein "Geschmäckle" hinterlässt. Kawa/Honda/Suzuki/Yamaha haben damals lange und kostspielige Testfahrten gemacht um den Dunlop XYZ oder den Bridgestone ABC als DEN perfekten Reifen rauszudeuten - Neues Profil oder Abfahrgrenze, warmer oder nasser Asphalt, Grenzbereiche und Höchstgeschwindigkeit.....
Natürlich sagt sich der (deutsche) TÜV das die bisherigen Freigaben des Reifenherstellers - der ja sein Produkt verkaufen will - nicht gültig sind denn er (der TÜV) glaubt nicht das Michelin oder Pirelli jedes der Motorräder nehmen und dieselben Tests durchführen wie Kawa & Co. Das sei Sache einer unabhängigen Prüforganisation. Und das haben sie in jahrelanger Arbeit durchgeboxt.
Aber ich bezweifle auch das der Prüfingenieur der lokalen Prüfstelle sich ein 30, 40 Jahre altes Motorrad nimmt und den einzutragenden Reifen in die Grenzbereiche fährt.... wo ist somit der Sinn der ganzen Eintragungen die bestätigen das der Reifen zum Motorrad passt? Bei mir wars eine Runde um den halben Ort im Regen
Es geht nicht um Glaubhaftigkeit, sondern um richtig viel Geld.
sondern um richtig viel Geld.
und um nicht's anderes, die wollen nur unser bestes, also unser Geld ......... zum Glück habe ich die Reifenbindung schon vor jahren austragen lassen aber ich habe ja auch Sondergröße
Gruß, DUKE
Ich hatte heute Erfolg.
Die Reifenbindung ist durch den TÜV Hanse ausgetragen worden.
Einziger Nachtrag ist „zu 15.1/.2 : Reifenpaarung nur von einem Hersteller**
Die Erwähnung der UN/ECE-R75 ist nicht notwendig, da andere Reifen in der EU nicht mehr erlaubt sind.
Basis dieser Änderung war die Kawasaki Bescheinigung.
Die Kosten beliefen sich auf 49€, der Zeitauswand bei ca. 15 - 20 Min. (Kontrolle FgstNr, KM-Stand, Check des Freigangs am Fender & hinten)
Nun folgt nächste Woche beim Landesbetrieb Verkehr die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und damit die Einspielung der Daten in die behördlichen Systeme.
Damit darf ich nun im Rahmen der üblichen Reifenparameter alle am Markt befindlichen Reifen fahren.
Meine 7 1/2 ist zuletzt mit neuen BT46 durch den TÜV, da gab es keine Nachfragen.
Der Beipackzettel von Bridgestone genügte. Kein Neueintrag o.ä. notwendig. So muss es sein.
Die Fabrikatbindung ist bei den alten Karren doch überflüssig.
Spielraum das Thema nicht runter .... es ist euer Versicherungsschutz im Falle des Falles!
Was Gesetz und was gesunder Menschenverszand sagt war noch nie logisch....
Dem TÜV, auch bei der HU, wird irgendwann auffallen, dass es Geld zu verdienen gibt. Das Thema ist noch etwas diffus, aber wird sich rumsprechen.
Vom Versicherungsschutz will ich gar nicht sprechen ....
Ich bin auch immer mit den Freigaben herumgefahren, aber nun wollte ich einen rechtlich sicheren Rahmen.
Beispiel: Bei der HU wird nicht so drauf geachtet und du bekommst die Plakette. Bei der nächsten Tour hast du 100km von Zuhause entfernt ne einfache Kontrolle und einen Strahler am Start, der jede Mutter prüft. Was glaubst du, was der macht?
So hab ich heute beim Gutachter auch argumentiert. Ein Auge zudrücken ist gut, aber hilft dir im Zweifelsfall nicht.
Lass das mal sacken und meine Empfehlung ist es, baldmöglichst die Reifenbindung auszutragen.
Meine 7 1/2 ist zuletzt mit neuen BT46 durch den TÜV, da gab es keine Nachfragen.
Der Beipackzettel von Bridgestone genügte. Kein Neueintrag o.ä. notwendig. So muss es sein.
Die Fabrikatbindung ist bei den alten Karren doch überflüssig.
EDIT: Habe mal einen Blick in den Schrein geworfen, da steht bei mir KEIN Fabrikat drin, sondern nur: V+H muss dergleichen Hersteller sein. ABER: Es ist von einer „Fabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis“ die Rede -was heisst das -GENAU?
Aber: Bridgestone hat eine Freigabe, danach in eine Berichtigung der Zulassungspapiere ausdrücklich nicht notwendig; s. Anhang
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