Reifenfreigaben ungültig? Zephyr (und andere)

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Stammtische: KawasakiS NRW Erst im Juli wieder (Details folgen)

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024

  • Hi ,

    wer von euch hat auch das Problem, dass seine Reifenfreigabe ungültig geworden ist?


    Habe beim TÜV erfahren, dass die Reifen die ich fahre, also die Freigabe dazu, (dank EU änderung) nicht mehr gültig sind…


    Welche Reifen fahrt ihr aktuell?

    Betrifft wohl viele Motorräder die nach KBA ABE zugelassen sind.


    Wohingegen Motorräder mit EU Zulassung keine Probleme haben und künftig alles fahren können was von der Größe her passt.



    Gibts hier nachhaltige Lösungsansätze?

    (Einzelne Reifen eintragen lassen halte ich für einen Hirnfurz…) :evil:



    Danke euch und viele Grüße,


    Raven/Chris :D

    Zwei Finger zum Gruß und immer eine Handbreit Gummi unter den Reifen ;)

  • Danke!

    Das heißt aber auch, dass ich meinen Pfennigganzen bt023 dann entsorgen kann?

    Zwei Finger zum Gruß und immer eine Handbreit Gummi unter den Reifen ;)

  • Die "neue" Regelung gilt schon seit ein paar Jahren.

    Es betrifft nur ABE zugelassene Modelle, also alle Zephyrs.


    Technokratenmist zur Finanzstütze der TÜV Buden. Danke, EU !

  • Da steht in klammer: mit speichenrad?


    Gilt also für die Gussfelge nicht?

    Und der BT023 steht doch auch drauf (2. Seite) :S

    Zwei Finger zum Gruß und immer eine Handbreit Gummi unter den Reifen ;)

  • Und meine ist Baujahr 1992… also gilt der bt046 auch nicht?


    Rast ich komplett aus..

    Zwei Finger zum Gruß und immer eine Handbreit Gummi unter den Reifen ;)

  • jeden Reifen eintragen oder aber die Fabrikatsbindung unter Festlegung von Größte, Tragladt und Geschwindigkeitsindex austragen lassen. Geht mit Etwas Glück auch bei Originalfelgen

    :sshithappens: --- Grüße aus Bayern --- :swarsnicht:

  • Zitat

    Michelin hat zB eine ;)

    EDIT: Steht im Brief was von nur Bridgestone? hab da was im Kopf, den Brief aber grad ned da...

    Der Michelin Road 5/6 sind auch eintragungspflichtig. Die Bezeichnung ZR beschreibt "R"adialreifen, ohne R wäre es ein Diagonalreifen (Bauart!).

    In den Papieren (also Standard) sind Bridgestone Exedra, die es ja nicht mehr gibt. Das waren Diagonalreifen.


    Also nicht nur Größe, Breite und Traglastindex sind wichtig, sondern auch die Bauart. Daran hapert es bei den meisten modernen Reifenmodellen.

    Der Aufwand zur Abnahme ist relativ, in jedem Fall aber ein Cost-Adder.

    Gutachten (Abnahme) und Eintrag beim LBV (Landesbetrieb Verkehr), Zeit und Termine .... in Hamburg 7 Wochen mindestens.

    Und das, obwohl es Jahrzehnte mit den Unbedenklichkeitserklärungen lief.


    Und der ADAC pennt vor sich hin ... sorry, aber das ist alles ein Witz.

  • Danke!

    Das heißt aber auch, dass ich meinen Pfennigganzen bt023 dann entsorgen kann?

    Du fährst doch nicht täglich zum Tüv oder ? Dann kannst du ja deine Pellen an den TÜV freien Tagen runter rubbeln, so kommen die dann auch mal weg

    Ich bremse schon am Anfang der Geraden

  • Zitat

    Man sollte zwei Sätze Felgen mit Reifen haben,

    einmal fürn TÜV, einmal ohne.

    Hilft dir bei einer polizeilichen Kontrolle aber eher nicht.

    Inzwischen ist die Rennleitung ganz ordentlich bewandert und/oder hat Gesellschaft von der Dekra dabei.

    Der "Verstoß" muss also subtiler sein, wenn man den möchte. Umvulkanisieren, neu beschriften, Profil schnitzen, o.ä.


    Eintragungen "aus alten Zeiten" können übrigens auch aberkannt werden.

  • Aber nur wenn sie Gesetzeswidrig sind? Was zum Zeitpunkt der Eintragung geltendem Recht entsprach kann auch nach einer Gesetzesänderung nicht für nichtig erklärt werden - Stichwort Bestandsschutz!

    Anders ist es natürlich wenn die Eintragung auch damals gegen Geltendes Recht verstoßen hat!


    Und das Austragen einer Fabrikatsbindung im Zuge einer Felgeneintragung war früher gängige Praxis .... heute mehr als schwierig!

    :sshithappens: --- Grüße aus Bayern --- :swarsnicht:

  • Bestandsschutz ist ein hohes Gut, aber es wurden auch viele windige Gefälligkeitsgutachten erstellt, die heute bei Kontrollen auffällig werden. Das ist sicherlich ein Extrem und betrifft eher das Customising amerikanischer Marken, aber es ist möglich.


    Im Zweifelsfall bleibt dir ja noch der Rechtsweg.

  • Es betrifft die Serienbereifung, das ist ja der Rotz. Bei abweichenden Größen ist die Sache ja schon immer klar (Abnahme!)


    Das Problem ist der BS Exedra (der Holzreifen), der in der Standard-Homologation enthalten ist.

    Gibt's nicht mehr und ist leider ein Diagonalreifen (also Bauart beachten).


    Bei TÜV (der HU) ist man meist gnädig oder unwissend, aber das wiegt den Fahrer nur in Sicherheit.

    Der einzig mir bekannte Reifen ist der BT46, der in der Standardgröße und Bauart ohne Abnahme gefahren werden darf.

    Bridgestone war hier nicht dumm, die wissen das genau und nutzen so dieses Segment der alten ABE Zulassungen.


    Wenn es etwas Neues gibt, bin ich sehr neugierig. Allerdings bin ich mit dem BT46 auch wirklich zufrieden.


    Quelle (Fall 2)

  • Moin,


    interessantes Thema, da ich wahrscheinlich nächstes Jahr auch neue Reifen brauch.


    Ich habe spaßeshalber mal bei Reifen.com nach Reifen für Zephyr 550 gesucht, da wurden mir 6 verschiedene Reifen angezeigt, unter andern auch der BT46.


    Also kann ich davon ausgehen das er mir alle passenden Reifen anzeigt aber ob ich sie fahren darf, ist mein Problem ?


    Gruß

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