Reifenfabrikatatsbindung Zephyr 550

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  • Moin zusammen,

    da meine Reifen von 2016 sind denke ich das ich über kurz oder lang nicht um nen Satz neue herumkomme.

    Nun habe ich jetzt schon viel gelesen über Reifenfreigabe und Fabrikatsbindung, was mich aber eigentlich nur noch mehr verwirrt hat.

    Deshalb meine Frage woher weis ich welche Reifen ich fahren darf?

    Also die Größe ist klar die steht ja im Schein aber welche Marke? Da steht bei mir im Schein nur "Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten".

    Und Im Brief steht unter Merkmal zur Betriebserlaubnis: "A / nicht ABE-konform (ABE-alt: 2/7 ) "

    Gruß Gerald

    PS: Wie lange fahrt ihr eure Reifen, wenn das Profil noch gut ist?

  • Wenn du eine Zulassung nach StVzO: Reifen muss generell eingetragen werden! Sollte es seitens der hersteller ne Freigabe/unbedenklichjeitsbescheinigung geben kann diese als Entscheidungshilfe für den TÜV hinzugezogen werden. Is aber Do oder Do ne einzelabnahme.....

    Hast du ne Zulassung nach EG : fahr was du willst solange größe / traglast / Geschwindigkeits Dextrose passen.

    Ja jch weiß .... raubrittertum lässt grüßen!

    :sshithappens: --- Grüße aus Bayern --- :swarsnicht:

  • Moin.

    Ich bin da auch lange hinterher.

    Habe mehrere Tüvler genervt und immer unterschiedliche Aussagen erhalten.

    Im Kern aber, von der Eintragungspflicht ist man zurückgerudert.

    Einer der Ingenieure sagte mir, solange A (abweichend) oder K(konform) in Schein steht, alles beim alten.

    Nur E (Einzelabnahme ala OCC Us-Chopper in Dland zulassen) muss abgenommen werden.

    Ein anderer sagte nur K dürfte wie gehabt mit Freigabe fahren, erwähnte aber auch das an den Vorgaben mehrmals im Jahr herumgedoktort wird und es sich ständig ändert.

    Nach Rücksprache mit der Zentrale was nach deren Kenntnisstand aktuell ist und angesichts des ganzen Hickhack meinte er dann auch nur "pack die Freigabe ein und gehe hin in Frieden, fahre lang und glückseelig."

    Er könne zwar gern Reifen eintragen wenn das Geld locker sitzt, er würde aber sicher nicht die vorgeschriebenen Prüfungen vollziehen, sondern sich auf die Freigabe stützen.

    Und genau das praktiziere ich.

  • Da ich Ende Juni mir beim Landesbetrieb Verkehr neue Papiere hole, kann ich euch dann sagen, ob die Markenbindung ausgetragen werden kann. Schließlich gibt's dei Pneus ja schon >10 Jahre nicht mehr.

    Das Telefonat war schon vielversprechend dazu.

    Wir werden sehen.

  • Vorgestern kommentarlos ausgetragen, nun steht drin:

    Bereifung gemäß ECE R75***

    Der Rest interessiere ihn nicht, so der TÜV (Abnahmespezialist).

    ADAC:

    "Motorradreifen sind entsprechend der ECE-R 75 genormt. Sie gilt für Zweiradreifen spätestens ab dem Produktionsdatum Oktober 1998

    und betrifft insbesondere die Beschriftung der Reifenflanke. Diese gibt Auskunft über die wichtigsten Daten des Reifens.

    Innerhalb dieser Information sind die für den Motorradfahrer relevanten Angaben zusammengestellt.

    Die Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Flanke wie z.B. Herstellername und Reifentyp"

    Ich gehe davon aus, dass damit der Reifen montiert werden kann, den der Hersteller dazu frei gibt - Reifenfreigabe.

    "......am Motorrad unterschiedliche Reifen hinsichtlich Modell und –hersteller montieren, ist dies im Regelfall zulässig...."

    (Ausser bei Reifenbindung, die sei Blödsinn, so der TÜV).

    "...Beim Motorrad ist Mischbereifung (verschiedene Hersteller, unterschiedliche Typen einer Marke etc.) grundsätzlich erlaubt...."

    Auch wenn Hersteller dies grundsätzlich anders suggerieren.

    Ob es sinnvoll ist, steht auf gaaanz anderem Papier....

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