Reifenfabrikatsbindung

  • Zitat

    Hallo, ich kann ja nicht einfach auf die Zulassungsstelle gehen und mir einen neuen FS ausstellen lassen.

    Doch. Haste verloren/verlegt/der Hundgefressen.

    Letzten TÜV mitnehmen, Ausweis, evt. Brief. Alle Daten im im Register der Zulassungsstelle gespeichert.

  • Kann sein, muss nicht sein. Ist halt eine 12€ Frage.

    In der letzten ABE von Kawasaki steht nichts zu Reifen. Das digitale System wurde vor ein paar Jahren eingeführt und es besteht die Möglichkeit, dass die letzte Version des Herstellers im System ist.

  • Die Inhalte der Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung) sind Fahrzeugindividuell gespeichert. Bei der Ausstellung eines Ersatzes steht genau das selbe drin wie vorher.
    Wäre ja auch eine Katastrophe wenn nicht. Dann würden alle zusätzlichen Eintragungen, wie z. B. Abgasanlagen, rausfliegen. Das geht ja gar nicht.

    Um eine Änderung der Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung zu erwirken braucht es ein Gutachten.

    Für ein Fahrzeug, welches bereits in Betrieb genommen wurde, reicht auch die Bescheinigung des Herstellers ohne Gutachten nicht mehr, da ja nicht sicher ist, dass diese für das individuelle Fahrzeug auch gültig ist, z.B. wegen anderer technischer Änderungen, die die Bestätigung unwirksam machen. Deshalb muss ein Gutachten in diesem Fall die Gültigkeit bestätigen.

    Alles klar?

    Ein Motorrad kann nicht 4-zylindrig und 4-taktend genug sein :)

  • Die Inhalte der Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung) sind Fahrzeugindividuell gespeichert. Bei der Ausstellung eines Ersatzes steht genau das selbe drin wie vorher.
    Wäre ja auch eine Katastrophe wenn nicht. Dann würden alle zusätzlichen Eintragungen, wie z. B. Abgasanlagen, rausfliegen. Das geht ja gar nicht.

    Um eine Änderung der Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung zu erwirken braucht es ein Gutachten.

    Für ein Fahrzeug, welches bereits in Betrieb genommen wurde, reicht auch die Bescheinigung des Herstellers ohne Gutachten nicht mehr, da ja nicht sicher ist, dass diese für das individuelle Fahrzeug auch gültig ist, z.B. wegen anderer technischer Änderungen, die die Bestätigung unwirksam machen. Deshalb muss ein Gutachten in diesem Fall die Gültigkeit bestätigen.

    Alles klar?

    Genauso sollte es sein, ich hatte jetzt aber festgestellt, dass man mir bei einer Eintragung die vordere Originalfelge gelöscht hat ohne dass ich das damals gemerkt habe.

    Aber der nette TÜV Prüfer der mir wahlweise Ein- und Zweimannzulassung eingetragen hat, hat es wieder ins Gutachten mit eingebaut und nun ist es wieder da wo es sein soll.

    Also bitte darauf achten, dass nicht aus Versehen etwas gelöscht wird.

    ZEPHYR-Wer keine hat, ist selber schuld!
    Loud is out, but sound is in!

  • Deutschland wird digital ... das macht Reibungsverluste :)

    Wie schon so oft geschrieben, heute ist das Problem bekannt und die TÜV Ingenöre wissen, was sie machen müssen.
    Außer sie haben keine Lust.
    Aber es gibt ja alternative Stationen.

    Lass den alten Mist herausstreichen und fertig ist der Lack.

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