Hatte bei meiner 750 auch einen neuen Fahrzeugschein und bin dann durch den tüv gekommen scheint mal so oder so
Reifenfabrikatsbindung
-- Termine und mehr --
KawasakiS NRW 15.08. IN Meerbusch!
Treffen 2026/2027: 24. - 26.7.: Aibling | 24. - 27.6.: Neuhof
-- Wichtige Themen --
INFO: Seit 1.1.2025 notwendig: Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung
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Hallo, ich kann ja nicht einfach auf die Zulassungsstelle gehen und mir einen neuen FS ausstellen lassen.
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Erst die Abnahme vom TÜV und dann gibt es einen neuen Schein

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Zitat
Hallo, ich kann ja nicht einfach auf die Zulassungsstelle gehen und mir einen neuen FS ausstellen lassen.
Doch. Haste verloren/verlegt/der Hundgefressen.
Letzten TÜV mitnehmen, Ausweis, evt. Brief. Alle Daten im im Register der Zulassungsstelle gespeichert.
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Das sind die alten Reifen, die müssen eigentlich raus und dann sollte da stehen: Reifen vorne und hinten nur von einem Hersteller.
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Bernd-Hamburg, war das jetzt ernst gemeint? Im Register der Zulassungsstelle sind doch alle Daten gespeichert, bestimmt auch die eingetragenen Reifen, oder?
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Kann sein, muss nicht sein. Ist halt eine 12€ Frage.
In der letzten ABE von Kawasaki steht nichts zu Reifen. Das digitale System wurde vor ein paar Jahren eingeführt und es besteht die Möglichkeit, dass die letzte Version des Herstellers im System ist.
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Kann sein, muss nicht sein. Ist halt eine 12€ Frage.
In der letzten ABE von Kawasaki steht nichts zu Reifen. Das digitale System wurde vor ein paar Jahren eingeführt und es besteht die Möglichkeit, dass die letzte Version des Herstellers im System ist.
Genau so ist es
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Danke Gerd

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Die Inhalte der Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung) sind Fahrzeugindividuell gespeichert. Bei der Ausstellung eines Ersatzes steht genau das selbe drin wie vorher.
Wäre ja auch eine Katastrophe wenn nicht. Dann würden alle zusätzlichen Eintragungen, wie z. B. Abgasanlagen, rausfliegen. Das geht ja gar nicht.Um eine Änderung der Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung zu erwirken braucht es ein Gutachten.
Für ein Fahrzeug, welches bereits in Betrieb genommen wurde, reicht auch die Bescheinigung des Herstellers ohne Gutachten nicht mehr, da ja nicht sicher ist, dass diese für das individuelle Fahrzeug auch gültig ist, z.B. wegen anderer technischer Änderungen, die die Bestätigung unwirksam machen. Deshalb muss ein Gutachten in diesem Fall die Gültigkeit bestätigen.
Alles klar?
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Und genau deshalb bekommst du dein Schein bei einer Abmeldung wieder zurück um diese Eintragungen zu dokumentieren früher wurde er eingezogen die Zeiten ändern sich
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Die Inhalte der Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung) sind Fahrzeugindividuell gespeichert. Bei der Ausstellung eines Ersatzes steht genau das selbe drin wie vorher.
Wäre ja auch eine Katastrophe wenn nicht. Dann würden alle zusätzlichen Eintragungen, wie z. B. Abgasanlagen, rausfliegen. Das geht ja gar nicht.Um eine Änderung der Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung zu erwirken braucht es ein Gutachten.
Für ein Fahrzeug, welches bereits in Betrieb genommen wurde, reicht auch die Bescheinigung des Herstellers ohne Gutachten nicht mehr, da ja nicht sicher ist, dass diese für das individuelle Fahrzeug auch gültig ist, z.B. wegen anderer technischer Änderungen, die die Bestätigung unwirksam machen. Deshalb muss ein Gutachten in diesem Fall die Gültigkeit bestätigen.
Alles klar?
Genauso sollte es sein, ich hatte jetzt aber festgestellt, dass man mir bei einer Eintragung die vordere Originalfelge gelöscht hat ohne dass ich das damals gemerkt habe.
Aber der nette TÜV Prüfer der mir wahlweise Ein- und Zweimannzulassung eingetragen hat, hat es wieder ins Gutachten mit eingebaut und nun ist es wieder da wo es sein soll.
Also bitte darauf achten, dass nicht aus Versehen etwas gelöscht wird.
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Deutschland wird digital ... das macht Reibungsverluste

Wie schon so oft geschrieben, heute ist das Problem bekannt und die TÜV Ingenöre wissen, was sie machen müssen.
Außer sie haben keine Lust.
Aber es gibt ja alternative Stationen.Lass den alten Mist herausstreichen und fertig ist der Lack.
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