Moin,
Daniel (750R) hat es schon angemerkt, wieder befinden wir uns in einer Neugestaltung und einer Übergangsfrist der genehmigungspflichtigen Änderungen.
Auf die Schnelle zusammengesuchte Fakten, die Quelle ist das Kraftfahrtbundesamt KBA Flensburg:
1. Es betrifft alle Teile, die nachgerüstet werden können und genehmigungspflichtig sind, nicht nur Reifen oder Auspuffanlagen, auch Blinker, Hebel, etc.
2. Bis zum 19.06.2028 gelten noch ABEs und Teilegutachten. Spätestens danach gilt nur noch die Teiletypgenehmigung => KBA Info
3. Teilegutachten können durch Hersteller nur noch bis zum 19.06.2025 bei zertifizierten Prüfinstituten erstellt oder erweitert werden. Danach ist Schluss !
4.1. Teilegutachten entfallen und werden nun mit der Teiletypgenehmigung ersetzt. Automatisch passiert das aber nicht, es wird nichts transformiert.
Der Unterschied: Das KBA prüft und genehmigt nun die Teile, nicht mehr ein privatwirtschaftliches Prüfinstitut. Money makes the world go round. Wie immer.
4.2. ABEs (5-stellige Nummer) können auf Antrag in die Teiletypgenehmigung (6-stellige Nummer) umgeschlüsselt werden. Hier ist der Hersteller in der Verantwortung und Pflicht.
Was muss man als Fahrer tun?
Entspannen.
Wenn man sich in der nächsten Zeit Zubehörteile zulegt, sollte man den Hersteller schon bald auch nach der Teiletypgenehmigung (TTG) fragen.
Die Beantragung und das Prozedere ist für den Hersteller identisch und die Umschlüsselung ein Bagatellbetrag.