Neue Reifen? Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

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Seit 1.1. notwendig: Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

  • Für meine ZL hat mir der TÜV für die HU im Oktober zugesichert:

    Keine Reifenpaarung nur mehr eines Herstellers, keine Fabrikatsbindung mehr (wie schon bei der Zephyr).

    Einzelabnahme eines schmäleren Reifens, zusätzlich eingetragen.

    Und das für 70€ Aufpreis. Bin gespannt ob das so wird, der schmälere Reifen ist schon drauf.

    150er statt 160er, viel größere Auswahl, geringere Kosten.

  • Das ist schon lang erlaubt, die Hersteller versuchen das natürlich anders zu vermitteln.

    Klar sind die alten Maschinen mit nur einem Fabrikat homologiert, bei neueren Zulassungen soll das anders sein.

    Aber: Wenn eine Fabrikatsbindung eingetragen ist, muss es der Gutachter erst austragen!

    "..Um eine Reifenfabrikatsbindung austragen zu lassen, benötigen Sie ein Gutachten einer Prüfstelle (TÜV, KÜS etc.) für die nicht-eingetragenen Reifen, das bestätigt, dass sie im Fahrzeug verbaut werden können. Anschließend müssen Sie mit diesem Gutachten und dem Fahrzeug zur Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt) fahren, um die Änderung in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen. .."

    Der TÜV möchte dazu auf eine Herstellerfreigabe zurückgreifen können!!! Die gibt es für meinen Fall.

    Weil das z.B. meiner meiner ZL NOCH nicht eingetragen ist, könnte es max. eine Ordnungswidrigkeit sein,

    der Polizei ist aber bekannt, dass grundsätzlich verschiedene Fabrikate gefahren werden dürfen (Aussage TÜV).

  • Bei mir steht in der Fahrzeugscheinigung Teil 1: ZU 15.1 / 15,2: FZ OHNE REIFENFABRIKATSBINDUNG; AUFLAGE: REIFENPAARUNG NUR JEWEILS EINES HERSTELLERS ZULÄSSIG. Deshalb meine Frage.....

    Zephyr fahren..... wer das kennt, fährt bis ihn der Rollator davon trennt... ;) .. Uwe

  • ich war jetzt bei der Dekra und dort hat der Verantwortliche mir ein Schreiben fertig gemacht, welche Reifen ich kaufen kann und die werden beim nächsten TÜV / Zulassungsstelle eingetragen. Ein Austragen einer Reifenbindung geht nach neuster Gesetzeslage nicht mehr. Auch TÜV Nord hat mir das in Brandenburg gesagt, die Gesetzesnovellen ändern sich laufend.

  • Das ist rechtlich falsch.

    Das Gesetz von 2019 ist zum 1. Januar nach der Übergangsfrist vollständig in Kraft getreten. Ein anderes Gesetz gibt es nicht und vorauseilenden Gehorsam auch nicht.

    Die Argumentation ist, die alten nicht mehr erhältlichen Reifen zu streichen und das mit dem Segen des Motorradherstellers.

    Alles andere kostet dich nur wieder und wieder Geld.

    Schau dir auch gern das Videointeriew von MOTORRAD an. Da bestätigt das der oberste TÜV Mann der TÜV AKADEMIE ebenfalls.

    HIER

  • Einfach weiter suchen, andere Prüfstelle mit fachkundigem Gutachter wird man doch wohl noch finden können. Reicht ja schon, dass die sich jetzt alle auf die Serviceinformation der Reifenhersteller berufen und dieses dann in ihrem Gutachten auch so eintragen.

  • so nun gehe ich über das Ministerium um genaue Auskunft für den TÜV Prüfer zu bekommen. Mal schaun was da raus kommt.


    Betreff: Anfrage zu § 19 Abs. 2 StVZO – Austragung Reifenbindung / Vorgehen in Brandenburg


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bitte um eine kurze fachliche Auskunft zur Anwendung des § 19 Abs. 2 StVZO in Brandenburg im Zusammenhang mit Motorradreifen (Stichwort „Reifenbindung“).

    Fahrzeug:

    Hersteller/Modell: Suzuki RF 900 R

    Baujahr/Typ: 1997, Typ GT73A

    FIN:

    In meinen Fahrzeugpapieren ist (siehe beigefügtes Foto)


    downloadednoch eine Reifenbindung auf bestimmte Fabrikate vermerkt, u. a. Dunlop D203F TL und D203 TL sowie Metzeler MEZ1/MEZ2.

    Da diese Reifen heute nicht mehr erhältlich sind, möchte ich die Bindung aus den Papieren entfernen lassen, sodass zukünftig nur noch die Reifendimensionen (z. B. 120/70 ZR17 und 170/60 ZR17) aufgeführt sind.

    Nach Auskunft der DEKRA und des TÜV Nord in Fürstenwalde ist ein solches Austragen der Reifenbindung derzeit nicht möglich, sodass weiterhin eine Fabrikatsbindung bestehen bleibt.

    Die Dekra gab mir ein Schreiben für meinen Prüfer mit wo z. B. Continental Reifen im System der Dekra drin stehen, die ich unbedenklich nutzen kann und beim nächten TÜV eingetragen werden, also wieder eine Fabrikatsbindung, und wenn ich später neue Reifen benötige, geht der Arger von vorn los, das es die Reifen nicht mehr gibt.

    sie Anhang 2 Schreiben von Dekra.
    downloaded

    Daher bitte ich um Ihre fachliche Einschätzung, ob und in welcher Form ein Austragen bzw. eine Anpassung in Brandenburg möglich ist.

    Meine Fragen hierzu:

    1. Welches konkrete Verfahren ist vorgesehen (z. B. Begutachtung nach § 19(2)/§ 21 StVZO durch aaSoP, anschließend Eintragung bei der Zulassungsstelle)?

    2. Welche Unterlagen sind vorzulegen (z. B. Datenblätter, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Vergleichsgutachten)?

    3. Gibt es landesweite Vorgaben oder Hinweise, wie mit noch bestehenden Reifenbindungen in Brandenburg umzugehen ist?

    4. An welche zuständige Stelle im MIL kann ich mich für Detailfragen wenden?

    Für eine kurze Rückmeldung zum empfohlenen Vorgehen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Oder noch besser, ein Schreiben von ihnen, was ich dem TÜV Prüfer vorlegen kann, damit er mir das austrägt, denn bis jetzt ist ein grosses Durcheinander bei den TÜV Prüfern, der eine trägt es aus, der andere nicht, Aussage von Motorradkollegen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Bin gespannt auf die Antwort. Wenn denn eine kommt. Das Ministerium wird auf das Gesetz verweisen und die externen privaten TÜV Betriebe, die die Umsetzung des Gesetzes gestalten.

    Ich hätte die TÜV Akademie aus dem Video angeschrieben. Der gute Mann ist in XING und LinkedIn und direkt anschreibbar. Außerdem besitzt er eine direkte E-Mail-Adresse wie auch die Redaktion der Motorrad. Der Hebel der Presse ist im Zweifelsfall größer.

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