Neue Reifen? Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

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Seit 1.1. notwendig: Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

  • Mittlerweile ein leidlich es Thema. Da ich auch Suzuki fahre, stand ich vor dem selben Problem. Warum das Kawasaki anders handhabt als Suzuki erschließt sich mit allerdings nicht!!!

    https://motorrad.suzuki.de/informationen/dokumente/reifenbescheinigungen

    Einfach mal bei den Prüforganisationen nachfragen, mittlerweile hat sich da schon viel getan. Ein Schreiben vom Hersteller, weder Reifen- noch Motorradhersteller, ist dafür nicht erforderlich.

    Natürlich kann es sein, dass man bei den ein oder anderen nicht weiter kommt, daher einfach bei mehreren anfragen, auch wegen der Kosten!!

  • " Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" bedeutet eben genau folgendes: du darfst nur den Dunlop D??? Und den Bridgestone Excedra fahren - nix anderes!

    Weil das sind die zwei yreifen die in der ABE festgehalten sind.

    Doofe Frage (Welpenbonus!): Bei mir steht auch nur dieser Satz drin. Aber nirgendwo (finde es zumindest nicht) WELCHE Reifen ich fahren darf. Sind das immer die Dunlop D und Bridgestone Excedra?

    Und weiß zufällig jemands, wie das ganze bei meiner Honda VT 600 von 1989 aussieht? Die hat gerade frisch TÜV bekommen. Keiner was gesagt wegen Reifen und so...

    Shadow of the Zephyr 8)

  • Hallo Kai,

    dann haben die Reifen sicher gepasst. Das Thema ist nicht Fabrikat abhängig. Bei allen Zulassungen wo im Fahrzeugschein steht "...Reifenbindung der Betriebsanleitung beachten...." Oder ähnliches, ist es relevant.

  • Die Suzuki Bescheinigung ist gut und schön, bezieht sich aber nicht auf das Fahrzeug Modell.
    Da maulen bestimmt ein paar Prüfer rum und starten eine Maßaktion mit allem drum und dran.

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind nur noch von historischem Wert, weil gar nicht mehr gültig.

    Das Kawasaki Schreiben ist da eher auf den Punkt und ich kann nur hoffen, dass der letzte Prüfer das inzwischen geschnallt hat, was es damit auf sich hat.

    Kai: Ja, du darfst Dunlop D und Bridgestone Excedra fahren, wenn du sie noch bekommen würdest. Alle anderen Reifen müssen eingetragen werden oder du lässt die Reifenmodellbindung ganz austragen. Das ist dann ein einmaliger Akt.
    Dür deine Shadow gilt das auch, wenn sie kein EU Zulassung hat (vor 2002).

  • Die Typenschlüsselnummer befinden sich bei älteren Fahrzeugen unter Ziffer 2.2. im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
    Bei neueren Modellen ab 2005 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ebenfalls bei Ziffer 2.2.

    z.B. e13*2002/24*0163, ist eine EU-Typgenehmigung, bei der Zephyr 750 ist es ABE Zulassung F541, in den neuen Papieren 1960032.

  • Die Suzuki Bescheinigung ist gut und schön, bezieht sich aber nicht auf das Fahrzeug Modell.
    Da maulen bestimmt ein paar Prüfer rum und starten eine Maßaktion mit allem drum und dran.

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind nur noch von historischem Wert, weil gar nicht mehr gültig.

    Nö, alles tip-top geklappt. Diese Bescheinigung hat gereicht, plus 54 Euro und ich hatte meine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.

  • Zitat

    Sorry, da OT: Aber bei meiner Shadow muss ich mir wohl keine Gedanken machen. Immerhin.

    EZ 1989. Ganz sicher eine ABE Homologation. Die EU gab es noch nicht :)

    ... und was steht in der "Betriebserlaubnis" ? Ich wette, die Reifen, die es 1989 in die Homologation geschafft haben, sind heute nicht mehr erhältlich.

    Also doch Gedanken machen.

  • och menno ! ;(

    Betriebserlaubnis ist der Brief, oder?! Da schaue ich heute mal...

    Aber klar, die Reifen gibt es sicher nicht mehr.

    Warum meckert der TÜV nicht? Hat sie vor einem Monat bekommen.

    Shadow of the Zephyr 8)

  • Zitat

    Warum meckert der TÜV nicht? Hat sie vor einem Monat bekommen.

    Dem HU Prüfer ist das meist egal und man sieht drüber hinweg.
    Weil Reifen ein wichtiges Teil am Mopped sind, kann es bei Unfällen und Polizeikontrollen in der Pampa wichtig werden.

    Fakt ist, die Gesetzeslage hat sich nach 5 Jahren Übergangsfrist zum 1.1.25 verändert und es kann blöd werden, wenn Reifen am Mopped sind, die außerhalb der Mopped ABE liegen.

    Weißt schon, im Fall der Fälle. Und vorsichtig ist die Mutter der Porzellankiste.
    Mach erstmal ein Mopped fertig, dann hast du den richtigen Prüfer und es geht einfacher.

    Mein Argument war: Alte Reifen gibt's nicht mehr und EU Zulassungen können wie bei Autos alles fahren, was in den Größen passt. Mit dem Kawa Schreiben ist es dann einfach.

  • Also unser Bernd ist Spitze :nummer1_1: Und wenn meine Frau mir nächstes Jahr mehr Taschengeld mit gibt , Werde ich ihm ein Bier in Neuhof ausgeben :drinks: Das er Hoffentlich nicht mehr ablehnt :*

    MÖGE DEIN SCHUTZENGEL NIE BESOFFEN SEIN ;)

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