Neue Reifen? Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

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KawasakiS NRW 18.01. Moers (Details folgen)

Treffen 2024: ALLE 2024

Treffen 2025: 26.- 29.6.25: Neuhof

  • Das bestätigt auch der ABE Nachtrag 02, wie im Schreiben der 550er angehängt.

    Es ist jedoch maßgeblich, was in deinem Fahrzeugschein steht, denn das ist für die HU oder die Polizei bei einer Kontrolle vor Ort entscheidend.

    Also nachsehen. Wenn keine Reifenmarken drin sind, ist alles gut.

  • Hallo Bernd,


    Danke für die Antwort. Bei mir stehen keine Reifenmarken im FZ Schein.
    Nur der Satz: "REIFENFABRIKATSBINDuNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN"

    Ich sehe das genau wie Du, dass ich alles so lasse wie es ist (wie auch vom DEKRA Mann empfohlen).

    Mit "Schreiben der 550er" ist das von KAWASAKI gemeint, oder ?

    Gruss Reinhard

    PS: Gibt in Hamburg auch nen Stammtisch oder ähnliches ?

  • Moin Reinhard,

    ja, damit ist das Kawasaki Schreiben gemeint. Wenn du auf sicher gehen willst, steckst du dir die 2. Seite des Schreibens zu deinen Papieren. Das ist die letzte Version der ABE zum Mopped. Damit ist es dann dokumentiert, dass es keine Bindung zu Herstellern gibt.

    Einen Stammtisch gibt es aufgrund von nur sehr wenigen Fahrern derzeit nicht, aber dass kann man natürlich ändern.
    Ich überleg mir mal etwas. Delingsdorf ist mir natürlich ein Begriff, da ich im Osten Hamburgs wohne und auch gern mal am Schloß vorbeifahre :)

    Gruss
    Bernd

  • Mac 22. Oktober 2024 um 12:38

    Hat den Titel des Themas von „Neue Reifen? Anleitung zur Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung“ zu „Neue Reifen? Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung“ geändert.
  • Hier mal ein Video zur Thematik:

    Externer Inhalt www.youtube.com
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  • Ab Minute 13 wird es interessant für ABE Moppeds wie es unsere Zephyrs sind.

    Einen neuen "Fahrzeugbrief" gibt es übrigens beim Austragen der Reifenbindung NICHT. Es sei denn, der Brief ist uralt und noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Mit den von Kawasaki und uns bereitgestellten Dokumenten werden die alten Reifen ausgetragen und es kann jeder EU Reifen in den Dimensionen gefahren werden. Es sind alle Diagonal- und Radialreifen möglich (steht in der ABE Homologation und der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

  • Ab 40:40 im Video folgt die Zusammenfassung für ABE Mopeds.

    1. Neues Reifenmodell eintragen und zwar bei jedem neuen Modell
    2. Reifenbindung austragen lassen und dann alle Reifen in der angegebenen Größe fahren

    Punkt 2 ist der Königsweg/Goldstandard, ist in Summe günstiger als eine einzelne Abnahme und entbindet von immer wieder neu aufkommenden Kosten und Mühen bei neuen Pellen.

    Danke an MAC, der das Video gefunden hat.

    Nochmal zur Erinnerung: Bisher ist nur GTÜ nicht bereit, die Austragungen vorzunehmen. Alle bisher bekannten "TÜV" Betriebe sind kooperativ.

  • Moin,

    die KÜS hat es mir auch nicht ausgetragen, mit der Begründung das ihnen die Berechtigung dazu fehlt.

    Gruß

    Hallo, die brauchen einen aaS in ihrem Laden, der Gutachten zur Erteilung von Einzelbetriebserlaubnissen nach §21 StVZO ausstellen darf. Ich glaube hier reicht ein aaSmT aus, da das Fahrzeug sich bereits im Verkehr befindet. aaSmT heißt hier amtlich anerkanter Sachverständige mit Teilbefugnis.

    Einen aaS haben die Prüfstellen nicht an jedem Standort sitzen, auch bei Tüv und Dekra nicht. Ich war bei einer Tüv-Nord Station, wo ich wusste, dass dort ein aaS ständig vor Ort ist. In kleineren Tüv-Stationen arbeiten die teilweise mit mobilen aaS.

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