Reifenfreigaben ungültig? Zephyr (und andere)

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Bayern Süd-Ost 07.12. München | KawasakiS NRW 07.12. Willich

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  • In der Betriebserlaubnis ist der BS Exedra und die Pirelli irgendwas 03 und 04 enthalten. Diese Reifen gibt's nicht mehr.

    Wenn du dir eine aktuelle Serviceinformation von der Bridgestone Seite holst, wirst du sehen, dass alle Reifen durch eine Begutachtung laufen müssen.

    Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller sind ungültig.

    Die von Kawasaki nicht !

  • Das ist inzwischen hinfällig.

    Die Serviceinformationen von 02/2024 unterscheiden sich inzwischen zu denen von 07/2024.

    Alle Hersteller haben reagiert und die Serviceinformationen angepasst.

    Leider gibt es in dem einen oder anderen Online Shop auch noch alte "Freigaben".

    Damit kann man heute tapezieren oder an den Spind bappen.

  • Das ist inzwischen hinfällig.

    Die Serviceinformationen von 02/2024 unterscheiden sich inzwischen zu denen von 07/2024.

    Alle Hersteller haben reagiert und die Serviceinformationen angepasst.

    Leider gibt es in dem einen oder anderen Online Shop auch noch alte "Freigaben".

    Damit kann man heute tapezieren oder an den Spind bappen.

    Ich bekomme die Serviceinformation 07/2024 (für die Zephyr 750?) nicht heruntergeladen.

    -> Bist du so nett und stellst Sie hier mal ein?

    Habe einen Auszug meiner Zulassungsbescheinigung mal angehängt. Da steht keine konkrete Reifenmarke drin.

    -> Genügt das?

    -> Wo finde ich eigentlich die dort zitierte Betriebserlaubnis?

  • Moin Hennes,

    zu Deinen Fragen:

    1. Die Bridgestone Serviceinformationen kann ich mit dem Firefox Browser auch nicht laden, aber mit Chrome und Edge geht's. Die aktuelle Serviceinfo findest du anbei. Hier ist auch das T31 Teilegutachten enthalten. Für den BT46 gibt es das leider noch nicht => Einzelabnahme !

    Reifenfreigabe Bridgestone Zephyr 750 35230 vom 13072024.pdf

    2. Deine Zulassungbescheinigung: Der Verweis auf die Betriebserlaubnis ist der Verweis auf die ABE Homologation der 750er. Im Kawasaki Schreiben ist das auf Seite 2 ersichtlich. Hier ist der BS Exedra und die Pirelli MTR 03/04 benannt. Es gibt also eine Reifenbindung. Mag sein, dass du damit bei der HU durchkommst, aber es steht auf tönernen Füßen. Erst mit der Unbedenklichkeitserklärung von Kawasaki UND dem Gutachten UND dem Austragen in den Papieren wird die Reifenbindung ausgetragen.


    Allgemeine Betriebserlaubnis Zephyr 750 - ZR750C Ausführung3.webp

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen und ich erzähle keinen Unsinn.

    Es wird eine Zusammenfassung zu dem Thema und eine Art "Leitfaden" geben, um mehr Transparenz und Klarheit in die Situation zu bringen. Fakt ist, man muss etwas tun, weil der Gesetzgeber etwas vor 5 Jahren in der Gesetzgebung tat. Am 1.1.2025 läuft jede Übergangsfrist aus und nun wird's spannend.

    Wie die Industrie und Reifenhersteller bis dahin reagieren werden, ist noch offen. Es geht hier immerhin um 1 Mio "alter" Motorräder und damit 20% des Marktes.

    Gruss

    Bernd

  • Es betrifft alle Motorräder mit ABE Homologation, also auch alle Zephyrs. EG homologisierte Motorräder sind per Gesetz befreit.

    BMDV - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern

    Fall 2 ist anzuwenden.

    Und um die Eintragung eines JEDEN neuen Reifenmodells zu vermeiden, lässt man die Reifenbindung mit Hilfe des Kawasaki Schreibens (für 750 und 1100 schon vorhanden, 550 in Abfrage) austragen. Damit muss der Reifen nur in Größe, Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeit mit den Papieren übereinstimmen. Wenn keine Reifenmarke und kein Modell genannt ist, entfällt diese Einschränkung.

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