LED für uns alle

-- Termine und mehr --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024

  • Aussage vom TÜV Süd von heute:


    Wenn die Nummer auf der Lampe passt und der Scheinwerfereinsatz in der Liste steht, passt das.

    Problematischer wird es bei H-Zulassungen. Da muss man nochmal sprechen ...

    Grundsätzlich wird LED Licht als zusätzliches Sicherheitsmerkmal gesehen.

    Aber zugelassen muss es eben sein.

    Philips LED H4.pdf

  • Danke! Es ist so, wie vermutet. LED-Einsatz/Gehäusekombination ist entscheidend. Mopedtyp ist letztlich nicht relevant.

  • Hier kommt die ABG der Philips Lampe. Da es eine identische Lampe zu den Autoversionen ist, ist auch die AGB die selbe.

    Liegt auf dem Server von Louis, es liegt also keine Urheberverletzung vor.


    Bitte auf die Nummer des Scheinwerfereinsatzes achten, nicht auf das Moppedmodell.


    Der originale SW der 11er ist zulässig, der 7,5er und der 5.5er nicht.

    Hier müsste man auf einen anderen Einsatz (Beispiel Stanley P0170, E13 9465) zurückgreifen. Wo der verbaut ist, steht auch in der ABG.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!