"Ich gehe davon aus", hilft dir nichts. Beleuchtungsanlagen sind kritisch (Blendwirkung) und werden unmittelbar von der Polizei bemängelt. Vom TÜV sowieso.
Das Leuchtmittel (die "Birne") muss in Kombination mit dem Reflektor (nicht Fahrzeug) zugelassen sein. Lies dich hier mal ein und schau dir die E-Nummer auf deinem Scheinwerfer an. Das muss passen. Die Philips ABG gibt's hier.
Bei der 750er ist per se nichts zulässig. Ausnahme: Du baust einen Reflektor ein, der in der ABG benannt wird => siehe Suzuki Bandit/Honda CB1100 Einsätze. Für die Osram gibt es nichts passendes, die Philips H4 ist da deutlich kompatibler.
Die Elektrik ist nicht überfordert, im Gegenteil. Die LED H4 Leuchmittel verbrauchen nur 1/3 Strom im Vergleich zur 55W Lampe.
Keine Vorstellung beim TÜV, keine Eintragung nötig. Aber die ABG muss mitgeführt werden, bzw. ist bei der Philips ein entsprechender Sticker dabei.