Erlöschen der Betriebserlaubnis

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    Also entspannt euch.

  • Es ist zwar keine konkrete Gefährdung (also kein „Beinahe-Unfall“) erforderlich,

    die bloße Möglichkeit, dass es zu einer Gefährdung kommen könnte, reicht hier aber keinesfalls aus!

    Diese muss also mit gewisser Wahrscheinlichkeit eintreten.

    (Meinung: Der Einbau einer anderen Übersetzung läßt eher nicht mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung erwarten)

    Die Anforderungen an die "gewisse Wahrscheinlichkeit" sind tatsächlich nicht so hoch. Darunter fallen auch Lenker, Fahrwerke und auch die angesprochenen Übersetzungen, weil sich das Fahrverhalten zum Teil deutlich und nicht unbedingt in jeder Fahrsituation linear ändert. Hierbei ist es egal, ob du auf privatem Grund übst und dadurch persönlich mit dem neuen Fahrverhalten vertraut bist. Außerdem geht es neben dem reinen Fahraspekt auch um die Materialsicherheit. Anbauteile, Felgen und Zahnräder können (ab)brechen, wenn sie nicht von ausreichender Qualität sind. Das wird z.B. durch eine ABE bestätigt.

    Grundsätzlich gibt es nur ganz wenige Teile, die ohne Genehmigung nicht zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dazu gehören zum Beispiel sogenannte Flaps, kleine Spoiler, die an den vorderen Fahrzeugecken montiert werden, damit das Fahrzeug sportlicher wirkt, sofern diese aus biegsamem Kunststoff gefertigt sind. Dann können sie selbst beim Abreißen keine Gefahr verursachen.

    In der Regel brauchen also alle technischen Veränderungen eine Genehmigung. Das kann eine ABE sein, ein Teilegutachten in Verbindung mit einer Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO oder eine Einzelabnahme aufgrund eines Materialgutachtens. Inwieweit diese Änderungen in die Fahrzeugpapiere übertragen werden müssen ist unterschiedlich, für ein Erlöschen der BE aber unerheblich. Entscheidend ist einzig das Vorliegen einer gültigen Genehmigung. Beeinflussen sich zwei Teile gegenseitig, ist eine Abnahme als Gesamtes erforderlich. Ein Fahrwerk mit ABE dürfte etwa nicht mit Felgen mit ABE kombiniert werden, obwohl für beides Genehmigungen vorliegen. In diesem Fall ist eine Einzelabnahme notwendig.

    2.4 Kein eigenständiges Erlöschen der Betriebserlaubnis durch unterlassene Prüfabnahme

    Vielfach wird die Ansicht vertreten, die Betriebserlaubnis könne nach § 19 Abs. 3 S. 2 StVZO auch dann erlöschen, wenn ohne Vorliegen einer der drei o.g. Tatbestände aus § 19 Abs. 2 StVZO nach dem Einbau eines genehmigten Zubehörteils eine vorgeschriebene Prüfabnahme nicht durchgeführt oder eine Einschränkung nicht beachtet wird. Es wird also ein unabhängiger, vierter Erlöschungstatbestand angenommen.

    Diese Auffassung ist jedoch falsch.....................

    Wie oben erläutert liegt fast immer die Variante der Gefährdungserhöhung vor. Mit der vorgeschriebenen Prüfabnahme spielst du wahrscheinlich auf Teilegutachten und die vorgeschriebene Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO an. In dem Fall bescheinigt das TGA aber ja gerade, dass der Einbau nicht verkehrssicher ist, wenn keine Abnahme durchgeführt wird. Hier hast du also die Gefährdungsvariante schwarz auf weiß im Gutachten. Das heißt im Ergebnis, ein Teilegutachten ohne durchgeführte vorgeschriebene Änderungsabnahme ist keine gültige Genehmigung für die technische Veränderung. Siehe hierzu §19 (2) S.2, (3) Nr. 3 StVZO.

  • "kontrollgruppe motorrad" oder "normal" ?

    Und ich finds schon immer interessant da einen Austausch der Sichtweise zu haben - bringt nur Vorteile!

    :sshithappens: --- Grüße aus Bayern --- :swarsnicht:

  • Nur normaler Streifendoof. Hab mir aber aufgrund meines technischen Interesses den persönlichen Schwerpunkt Auto/Moped/Tuning angeeignet mit den entsprechenden Fortbildungen und Fachliteratur über das Studium hinaus und wende das regelmäßig an.

    Trotzdem lernt man natürlich nie aus und gerade die praktische Ausgestaltung, wenn man z.B. beim TÜV zwecks Abnahme vorstellig wird, bleibt aus meiner Perspektive meist unbekannt. Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde: Hat jemand Erfahrungen mit der HU bei Fahrzeugen mit nicht abgenommenen bzw. sogar "illegalen" Veränderungen? Bekommt man trotzdem problemlos das Siegel oder gibt es da schon Ärger?

  • Hier gibt es niemanden mit "nicht abgenommenen bzw. sogar "illegalen" Veränderungen".

    :whistle3::smoker::pflaster_1:

    Wenn der HU Mann/Frau/Divers es nicht bemerkt oder es toleriert, ist alles oder nichts möglich.

    Ich weiß nicht, ob es einen Ermessensspielraum gibt, aber im Falle eines Unfalls gibt es im Zweifel immer Ärger mit der Regulierung von Versicherungen.

    Bekanntermaßen kann das problematisch werden.

    Da wir alle schon groß sind und mit Tinte schreiben, sollte entsprechend selbstverantwortungsvolles Handeln vorhanden sein.

  • nachdem ich das Prozedere schon durch habe:

    wenn du abnahmepflichte Komponenten am Fahrzeug verbaut hast welche nicht eingetragen sind ist damit automatisch die BE erloschen - diese muss im Rahmen einer Eintragung §19(3) bzw. §21 wiedererlangt werden.

    Erst nach Wiedererlangen der Betriebserlaubnis darf eine HU durchgeführt werden - denn hier wird ja geprüft ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und die gültigen Bestimmungen erfüllt ( was ja mit erloschener BE nicht der Fall ist)

    Wenn beides erfüllt ist kann ein abgemeldetes Fahrzeug wieder angemeldet werden.

    Deswegen wird in der Umbauszene gern mit den 2 Jahren getrickst - karre frisch getüvt umbauen und schauen dass du innerhalb der 2 Jahre fertig wirst! somit ist es nur eine "einfache" Abnahme einer Fahrzeugänderung ohne HU ;)

    Alternative B: lass dir Zeit - melde die Kiste ggf. ab und bring sie danach zum TÜV. Die klemmen dann gegen kleines ne Rote Nummer dran und machen HU & Eintragung in einem! Dann zum Amt und Spaß haben!

    und ein Tipp: plane deinen Umbau mal grob durch und beziehe dann gleich den Graukittel mit ein - macht nen guten Eindruck und du weißt gleich was geht, was nicht und wie dein Prüfer das gern hätte! Spart Kosten und Ärger auf beiden Seiten ;)

    @ Jan: NUR 2 Seiten ? 8)

    :sshithappens: --- Grüße aus Bayern --- :swarsnicht:

  • Meine diversen TÜVler, seit Jahren,

    erkennen genau was eigentlich eingetragen werden müßte. Sie sagen nichts.

    Kürzlich Einer, der war Spezialist.

    Ich hab sicher mehr als ein Dutzend, eher zwei, Veränderungen, die man eintragen können/müßte.

    Ich gehe davon aus, dass die alle wissen was wirklich relevant ist und was nach Gesetzesbuchstaben eigentlich sein müßte.

    30 Jahre alte Bremsleitungen ok, neue Spiegler Stahflex eintragungsbedürftig?

    Ich hoffe auf Vernunft, und meine bisherigen Gerichtsauftritte sagen mir dass es die auch gibt.

    20 Jahre öffentlicher Dienst mit privatrechtlichen Angelegenheiten bringen schon ein bißchen Erfahrung.

  • Altes Thema ganz frisch ?

    Was mich immer wieder wundert, sind diese "das habe ich nicht gewußt" oder " das habe ich so gekauft" abgedroschenere Aussagen gibt es wohl nicht

    Ich glaube es weiß jeder der etwas ändert was zu tun wäre, nur haben sie dann nicht den Arsch in der Hose um es einzugestehen.

    Wir brauchen uns nicht wundern wenn wir wie Deppen behandelt werden, weil 99 % der Betroffenen auf doof macht wenn sie kontrolliert werden.

    Wenn bei unserem TÜV etwas nicht passt schicken sie dich wieder heim, klatsch Patsch fertig .

    Standard ist "Dieses Teil ist eintragungspflichtig, ich breche hiermit auf Ihren Wunsch die Unteresuchung ab , somit können sie ohne Mängelbericht vom Hof.

    Besorgen Sie sich die nötigen Unterlagen und dann können Sie wieder .................... "

    Dumm ist es wenn man ja sagt und abbricht, denn dann hat man keine Unterlagen, wenn man in der nächsten Zeit in eine Kontrolle kommt.

    Ich bremse schon am Anfang der Geraden

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