Beiträge von Tim

-- Termine und mehr --

Stammtische: KawasakiS NRW evtl. 18.05.2024 im Bergischen (inkl. Tour) (Details folgen)

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024

    Hat das einen Grund, daß hier die 11er abgebildet ist?

    Nur, dass es kein gescheites Bild einer 550er gibt, das sich dafür eignen würde. Unterscheidet sich denn da etwas so großartig, dass es für die Visualisierung wichtig ist?

    Du wirst dir mit dem Erhalt der Airbox VIEL Zeit Geld & Nerven sparen!

    Wenn ich daran danke, wie ätzend es war, das Ding rauszubekommen, kann ich mir das schwer vorstellen. Aber tatsächlich fallen dann einige Probleme weg. Mit dem zweiten Entwurf könnte ich mich eigentlich gut anfreunden.

    Zum einen die Größe, ja. Ohne wird es nahezu unmöglich, das Rahmendreieck freizuschaufeln. Zum anderen erspare ich mir das Rumgeorgel beim Kaltstart. Da ist eine Bleibatterie ja nach einem Startvorgang quasi schon wieder ein Pflegefall. Mit dem Lithiumakku sollte das Moped erheblich leichtfüßiger anspringen.


    Die ausgewählte LiFePO4 Batterie ist mit älteren Motorrädern kompatibel, sofern der Spannungsregler nicht defekt ist. Meiner ist es nicht, das habe ich nachgemessen. Unter den vielen Rezensionen hat sie bei vielen gut funktioniert, bei wenigen nicht. Aber bei niemandem ist sie in Flammen aufgegangen. Nichtsdestotrotz werde ich ein Auge drauf halten, ob die u.U. ungebührlich warm wird. Große Touren oder Rennen werde ich damit ohnehin nicht unternehmen.

    Bitte die magnetischen Ölablassschrauben nicht montieren, die machen das Gewinde im Alublock kaputt.

    Was soll ich sagen? Die ist schon drinne.. Laut Louis Website sollte sie für die Zephyr passen, darauf habe ich mich verlassen.. :read:


    Ich habe mal meine GIMP-Skills zusammengenommen und mir das Bike so zusammengebastelt, wie es nachher ungefähr aussehen soll:


    ProjektVisualisierung.webp


    Weil das Rahmenheck schräg verläuft, bleibt diese blöde Lücke unterhalb vom Tankende :hmm: Muss ohnehin mal abwarten, ob ich diese Aufnahmen für die Verkleidung unterhalb der Sitzbank aus dem Rahmendreieck flexen darf. Wenn nicht, bleibt der Teil geschlossen und original. Damit hätte sich auch das Bedürfnis nach offenen Luffis erledigt. Sähe dann eben nicht ganz so luftig-clean aus, aber wäre sicher kein Beinbruch.

    Habe heute das Hinterrad, die hintere Bremseinheit und die Stoßdämpfer ausgebaut. Fehlen noch die Schwinge und die Gabel. Dafür muss ich aber erst Werkzeug shoppen (Hakenschlüssel und größere Stecknüsse). Dann ist der Rahmen ganz nackt. Aktuell scheue ich mich davor, beim TÜV anzurufen. Habe aber zwei händevoll Prüfstellen rausgesucht, die in Betracht kämen und sitze gerade an der Projektmappe. Ich hoffe da werden keine technischen Zeichnungen erwartet, ich kann nämlich nur Paint.


    Habe mal die Kosten für mein Projekt durchgerechnet. Das macht Bauchschmerzen.. :fie: Der Gesamtbetrag unter der linken Spalte sind die geschätzten Projektkosten, der unter der rechten Spalte die bereits getätigten Investments:

    Zu Deinen offenen Luftfiltern, war am Mittwoch bei einem TÜV, der gut drauf ist und sich mit bikes auskennt, seine Aussage war no go K+N bei unseren bikes.

    :trommel: Hat er einen Grund genannt? K&N hatte ich ins Auge gefasst, weil ich dachte, dass ich gute Qualität wahrscheinlich am ehesten eingetragen kriege und die nicht so viel lauter sein werden. Gibt natürlich auch die 1/4 so teuren von Louis, da würde sich mein Geldbeutel freuen. Denen hatte ich aber schlechte Chancen ausgerechnet.

    Soo, ich mache dann auch mal einen Thread zu meinem Projekt auf. Wird mit der Zeit noch ergänzt und aktualisiert.


    Projektplan

    Rahmenheck kürzen (Loop einschweißen), neue Solositzbank, das Rahmendreieck frei, dazu aus Platzgründen gezwungenermaßen offene Luftfilter. Weil dann der klassische Charme eh flöten gegangen ist kommen ne Lithiumbatterie, Lauflichtblinker und Lenkerendspiegel nach unten dran. Die restliche Verkleidung (planmäßig nur noch Kotflügel bzw. Schutzblech vorne sowie der Tank) soll schwarz werden und als farbigen Akzent habe ich lila Stahlflex-Bremsleitungen ins Auge gefasst.


    aktueller Stand / To do


    Nächste Schritte:


    - Rahmen freilegen (Schwinge und Gabel ausbauen)

    - geeigneten Prüfer ausfindig machen und Projekt besprechen

    - Rahmenheck kürzen und Loop einschweißen lassen

    - Rahmen lackieren lassen

    - Motor, Schwinge und Kette gründlich reinigen

    - Motorrad zusammenbauen


    offene Fragen (beantwortete werden entfernt)


    Danke schon mal für eure Unterstützung und euer Interesse an dem Projekt! Ich halte euch auf dem Laufenden.


    Liebe Grüße

    Mehr PS möchte ich durch die Luffis gar nicht, soll ja ein A2 Moped bleiben. Ist immerhin ein zusätzliches Verkaufsargument, jedenfalls wenn die Alternative nur ein paar Popel-PS mehr hat. Vernünftig abgestimmt sollte sie natürlich sein, aber vielleicht zwingt der TÜV Mann sie ja nicht auf den Prüfstand..

    Ich habe bisher nur per Mail Kontakt mit dem TÜV gehabt, allerdings über das Kontaktformular und nicht mit dem Laden vor Ort. Tenor dort war: Rahmen kürzen wird extrem teuer und schwer einzutragen, Luffis kriegt man sicherlich hin. Ich bin gespannt und rufe die Tage mal bei den Organisationen im Umkreis an, ob da jemand ist bei dem man mit sowas aufkreuzen darf..

    und nu lass uns mal nicht dumm sterben - was hat du mit der 550er vor ? 8)8)8)

    Auch wenn es eigentlich eine Schande für so einen Oldie ist, es soll in Richtung Café Racer gehen. Rahmenheck kürzen, neue Solositzbank, das Rahmendreieck frei, dazu aus Platzgründen gezwungenermaßen offene Luftfilter. Weil dann der klassische Charme eh flöten gegangen ist kommen ne Lithiumbatterie, Lauflichtblinker und Lenkerendspiegel nach unten dran. Die restliche Verkleidung (planmäßig nur noch Kotflügel bzw. Schutzblech vorne sowie der Tank) soll schwarz oder dunkelgrau werden und als farbigen Akzent habe ich lila Stahlflex-Bremsleitungen ins Auge gefasst.


    Das ganze dient hauptsächlich der Erweiterung meiner Schrauberfertigkeiten, ich kalkuliere von vornherein die Möglichkeit ein, dass das Projekt nichts wird. ;aufgeb; Habe sie aber gerade einmal hier stehen und fand den Heckbereich mit der dicken Verkleidung schon immer viel zu lang, auch wenn sie mir sonst richtig gut gefällt. Habe jetzt einfach Blut geleckt, etwas richtig "eigenes" zu machen.

    Hi zusammen und lieben Dank für den herzlichen Empfang!


    Ich bin der Tim, Mitte 20, komme aus dem Westzipfel von NRW und arbeite dort als Polizeibeamter.


    Meine Motorräder sind eine Zephyr 550 Bj. 91 mit 48 PS und eine Honda CBF1000 von 2007. Die Zephyr war mein A2 Moped und wird jetzt umgebaut. Ich hoffe, hier etwas Inspiration und Tipps finden zu können ;)


    Meine Schrauberkenntnisse sind besser als "Ich wechsle die Spiegel", aber schlechter als "Ich nehme den Motor komplett auseinander und stelle selbst das Ventilspiel ein". Das hoffe ich allerdings im Rahmen des Projekts zu ändern:hmm:


    Liebe Grüße :watoo:

    Nur normaler Streifendoof. Hab mir aber aufgrund meines technischen Interesses den persönlichen Schwerpunkt Auto/Moped/Tuning angeeignet mit den entsprechenden Fortbildungen und Fachliteratur über das Studium hinaus und wende das regelmäßig an.

    Trotzdem lernt man natürlich nie aus und gerade die praktische Ausgestaltung, wenn man z.B. beim TÜV zwecks Abnahme vorstellig wird, bleibt aus meiner Perspektive meist unbekannt. Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde: Hat jemand Erfahrungen mit der HU bei Fahrzeugen mit nicht abgenommenen bzw. sogar "illegalen" Veränderungen? Bekommt man trotzdem problemlos das Siegel oder gibt es da schon Ärger?

    Es ist zwar keine konkrete Gefährdung (also kein „Beinahe-Unfall“) erforderlich,

    die bloße Möglichkeit, dass es zu einer Gefährdung kommen könnte, reicht hier aber keinesfalls aus!

    Diese muss also mit gewisser Wahrscheinlichkeit eintreten.

    (Meinung: Der Einbau einer anderen Übersetzung läßt eher nicht mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung erwarten)

    Die Anforderungen an die "gewisse Wahrscheinlichkeit" sind tatsächlich nicht so hoch. Darunter fallen auch Lenker, Fahrwerke und auch die angesprochenen Übersetzungen, weil sich das Fahrverhalten zum Teil deutlich und nicht unbedingt in jeder Fahrsituation linear ändert. Hierbei ist es egal, ob du auf privatem Grund übst und dadurch persönlich mit dem neuen Fahrverhalten vertraut bist. Außerdem geht es neben dem reinen Fahraspekt auch um die Materialsicherheit. Anbauteile, Felgen und Zahnräder können (ab)brechen, wenn sie nicht von ausreichender Qualität sind. Das wird z.B. durch eine ABE bestätigt.


    Grundsätzlich gibt es nur ganz wenige Teile, die ohne Genehmigung nicht zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dazu gehören zum Beispiel sogenannte Flaps, kleine Spoiler, die an den vorderen Fahrzeugecken montiert werden, damit das Fahrzeug sportlicher wirkt, sofern diese aus biegsamem Kunststoff gefertigt sind. Dann können sie selbst beim Abreißen keine Gefahr verursachen.


    In der Regel brauchen also alle technischen Veränderungen eine Genehmigung. Das kann eine ABE sein, ein Teilegutachten in Verbindung mit einer Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO oder eine Einzelabnahme aufgrund eines Materialgutachtens. Inwieweit diese Änderungen in die Fahrzeugpapiere übertragen werden müssen ist unterschiedlich, für ein Erlöschen der BE aber unerheblich. Entscheidend ist einzig das Vorliegen einer gültigen Genehmigung. Beeinflussen sich zwei Teile gegenseitig, ist eine Abnahme als Gesamtes erforderlich. Ein Fahrwerk mit ABE dürfte etwa nicht mit Felgen mit ABE kombiniert werden, obwohl für beides Genehmigungen vorliegen. In diesem Fall ist eine Einzelabnahme notwendig.


    2.4 Kein eigenständiges Erlöschen der Betriebserlaubnis durch unterlassene Prüfabnahme

    Vielfach wird die Ansicht vertreten, die Betriebserlaubnis könne nach § 19 Abs. 3 S. 2 StVZO auch dann erlöschen, wenn ohne Vorliegen einer der drei o.g. Tatbestände aus § 19 Abs. 2 StVZO nach dem Einbau eines genehmigten Zubehörteils eine vorgeschriebene Prüfabnahme nicht durchgeführt oder eine Einschränkung nicht beachtet wird. Es wird also ein unabhängiger, vierter Erlöschungstatbestand angenommen.

    Diese Auffassung ist jedoch falsch.....................

    Wie oben erläutert liegt fast immer die Variante der Gefährdungserhöhung vor. Mit der vorgeschriebenen Prüfabnahme spielst du wahrscheinlich auf Teilegutachten und die vorgeschriebene Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO an. In dem Fall bescheinigt das TGA aber ja gerade, dass der Einbau nicht verkehrssicher ist, wenn keine Abnahme durchgeführt wird. Hier hast du also die Gefährdungsvariante schwarz auf weiß im Gutachten. Das heißt im Ergebnis, ein Teilegutachten ohne durchgeführte vorgeschriebene Änderungsabnahme ist keine gültige Genehmigung für die technische Veränderung. Siehe hierzu §19 (2) S.2, (3) Nr. 3 StVZO.