Neue Reifen? Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

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Seit 1.1. notwendig: Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

  • Hallo, ich fahre ein Zephyr 750 bj. 94. ich habe einen neuen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Im alten Brief stand natürlich die Reifenbindung, dieser ist aber Ungültig gestempelt. Im neuen Brief steht keine Reifen-Herstellerbindung mehr. Im Fahrzeugschein steht Reifenfabrikats Bindung gem. Betriebserlaubnis beachten. Dies ist ein Hinweiß/Erinnerung für den TÜV und bedeutet nicht das eine Bindung besteht. So habe ich das nachgelesen und verstanden. Ich möchte jetzt neue Reifen kaufen Bridgestone Battlex T33 120/70 ZR 17 (58W) F und R 150/70 (69W) in der HERSTELLERBESCHEINIGUNGfür REIFENUMRÜSTUNGEN an KAWASAKI - Krafträdern ist dieser Typ für die Zephyr zugelassen. Ich werde diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wohl zu meinem Fahrzeugschein hinzufügen und natürlich ein Photo meines Fahrzeugbrief.
    Das zu Info: und jetzt hat irgend jemand Erfahrungen mit den Reifen gemacht oder hat die gleiche Brief - Schein Situation. Gruß

    https://moto.permission.jfnet.de/BRIDGESTONE/35230.pdf

  • War heute bei der HU ... Fragte doch der Prüfer tatsächlich : Baujahr?; Ich: '92; Er: dann sollten wir da ja noch die Fabrikatsbindung austragen!; Ich: nicht nötig: dank WiWo-Felgen nicht vorhanden. 10 Minten später Plakette ohne Mängel


    Es geht auch anders 8)8)8)

    :sshithappens: --- Grüße aus Bayern --- :swarsnicht:

  • Sigurd, ich möchte dir helfen.

    Das mit dem neuen Brief und Schein ist egal. Die Reifenbindung der alten Reifen in der ABE der Homologation besteht trotzdem.
    Das Dokument von Kawasaki für die 750 beweist das auf Seite 2. Diese ABE ist Basis ALLER 750er Modelle und der Datensatz in der Zulassungsstelle.

    Die Herstellerbescheinigungen sind nur maßgeblich für die Einzelabnahme und nicht ausreichend, wenn man sie einfach mitführt.
    Deshalb ist auch ein Teilegutachen angefügt, nur für den Herrn Ingenieur.

    Also wie machst du weiter:
    Lies dir dir Anleitung aus dem ersten Beitrag durch, sprich mit deinem Kraftfahrzeug-Ingenieur deiner TÜV Station und lass die alten Reifen aus den Neunzigern und den Hinweis auf die Betriebserlaubnis austragen, da es sie nicht mehr zu kaufen gibt. Eigentlich kennen die das schon. Das Dokument von Kawasaki ist dazu entscheidend !

    Nach der Begutachtung darfst du alle Reifen fahren, die in den Seriengrößen angegeben sind. Ohne Abnahme, ohne Sondergeschichten, ohne Verrenkungen. Voraussetzung ist, du fährst originale Gus- oder Speichenfelgen und hast keine andere Schwinge verbaut.

  • @sigur: eben jenes Zirat " Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" bedeutet eben genau folgendes: du darfst nur den Dunlop D??? Und den Bridgestone Excedra fahren - nix anderes!

    Weil das sind die zwei yreifen die in der ABE festgehalten sind.

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist leider nicht mehr mehr wert als das Papier auf dem sie steht.

    Somit musst du jeden Reifen per §21 eintragen lassen oder aber wie oben beschrieben die Fabrikatsbindung austragen lassen - Beschreibung siehe oben! Das ist mittlerweile gängige Praxis.

    :sshithappens: --- Grüße aus Bayern --- :swarsnicht:

  • Im Zweifelsfall wird das Moped vor Ort irgendwo in der Pampa weit weg Zuhause stillgelegt.

    Eine ungültige Betriebserlaubnis ist nicht automatisch eine ungültige Zulassung. Die Hürden, um ein Fahrzeug durch die Polizei vor Ort stillzulegen sind schon hoch. Bei zweifelhafter Sicherheit wäre das natürlich möglich.,Allerdings, wenn man mit Reifen unterwegs ist, die jahrelang oder sogar jahrzehntelang technisch zulässig waren, ist das für die Polizei etwas schwierig.

    Die sind nicht auf einmal technisch unsicher. Das ganze ist ein Zulassungsproblem und kein technisches Problem. Ich halte daher Stilllegungen vor Ort eher unwahrscheinlich, aber die sind natürlich nicht auszuschließen. Würde in diesem Fall aber auf alle Fälle einen Anwalt einschalten und alle mit der Stilllegung entstandenen Kosten zurückfordern

  • Stimmt .... stilllegen ist nicht so einfach - das darf die Rennleitung nur auf Anordnung.

    Dahingegen dürfen sie bei sicherheitsrelevanten Mängeln vor Ort "die Weiterfahrt zu untersagen" - und das tun sie! Ob das dann verhältnismäßig ist entscheidet dann im Zweifelsfall ein Gericht.

    :sshithappens: --- Grüße aus Bayern --- :swarsnicht:

  • Vor Ort in der Pampa nutzt dir das alles genau nichts und genau so habe ich es den TÜV Prüfern erzählt,die mir sagten "Passt schon". Wenn die die Weiterfahrt untersagt wird, weil Reifen eben kein zu kleiner Spiegel ist, kannst du versuchen, am Wochenende deinen Anwalt zu erreichen.

    Nicht falsch verstehen, natürlich überzeichne ich hier. Aber es kann so kommen. Und über Unfälle mit "falschen Reifen" denke ich lieber nicht nach m

    Einwandfrei und zweifelsfrei ist die Austragung der alten Holzreifen. Dann gibt's auch keine blöden Fragen, von wem auch immer.

    Oder halt jedes Mal eine Einzelabnahme.

  • Aha, also in der ABE F541 vom 21.09.1990 ist die Reifenbindung eingegeben und gilt somit bis sie ausgetragen wird egal was im Brief/Schein steht. Richtig ?
    Also fahre ich jetzt mit meinen alten Reifen zum TÜV ? Und lasse es begutachten ? Wo trägt er sie den aus bekomme ich eine Bescheinigung ?

  • Nach dem nach lesen kann ich sagen „Ich habe verstanden“ dank an euch. Aber die Reifenfrage steht noch

    Bridgestone Battlex T33 120/70 ZR 17 (58W) F und R 150/70 (69W) Oder BT 46 F habt ihr da Erfahrungen.

  • Moin Sigurd,

    der T33 ist per Presseinformation erst Ende Mai 2025 vorgestellt worden.
    Ich denke nicht, dass er schon in den Zephyr Dimensionen gestestet wurde oder du fundierte Aussagen hier von Fahrern bekommt, die den Reifen schon fahren. Der Reifen ist schlicht noch zu neu.

    Da neue Reifenmodelle meist besser sind als die Ausläufer, würde ich sagen, gegen den T33 sprichts nichts.
    Ein T32 (Vorstellung 2020) oder T31 (Vorstellung 2018) tut's aber auch.
    Ist auch eine Frage des Preises und der Verfügbarkeit.

  • Es sind HERSTELLERBESCHEINIGUNGEN, keine Freigaben.

    Die Freigabe bescheinigt der Gutachter (nicht HU) nach Einzelabnahme, wenn Reifenmodelle abweichend zur ABE vorliegen.

    Offiziell gibt es keine Freigaben mehr und alles alte ist seit 1.1.2025 ungültig.

  • Vor Ort in der Pampa nutzt dir das alles genau nichts und genau so habe ich es den TÜV Prüfern erzählt,die mir sagten "Passt schon". Wenn die die Weiterfahrt untersagt wird, weil Reifen eben kein zu kleiner Spiegel ist, kannst du versuchen, am Wochenende deinen Anwalt zu erreichen.

    Nicht falsch verstehen, natürlich überzeichne ich hier. Aber es kann so kommen. Und über Unfälle mit "falschen Reifen" denke ich lieber nicht nach

    Wieso sollte ein Reifentyp, der in den letzten Jahren (teilweise Jahrzehnte) technisch vom Reifen -und Fahrzeughersteller freigegeben war und auch zulässig war auf einmal technisch nicht mehr zulässig sein?

    Da kann die Polizei sich garnicht auf sicherheitsrelevante Mängel berufen und stilllegen.

    Das ganze ist nicht technisch unzulässig, dass ist ein reines Zulassungsproblem. Das heißt, die Betriebserlaubnis ist ungültig, trotz technisch zulässiger Reifen. Da muss man natürlich aus Zulassungssicht handeln. Aber eine Stilllegung seitens der Polizei ist so ohne Weiteres nicht möglich.

  • Gexx,

    selbst, wenn es nur ein Zulassungsproblem ist, können die Reifen als ein sicherheitskritisches Bauteil bewertet werden und du fährst ohne Betriebszulassung.

    Das Ausdiskutieren vor Ort überlass ich jedem, der dazu Lust hat, aber wenn Kollege Rennleitung einen miesen Tag hat, lässt er dich damit im Zweifelsfall nicht weiterfahren.

    Der Gesetzgeber hat es so gewollt, die FDP wollte es in der Ampel wieder korrigieren, aber dazu kam es nicht mehr.

    Und genau des geht es hier um Rechtssicherheit, nicht um die technische Fahrbarkeit.

  • Ich war beim TÜV und bekam die Freigabe nicht, weil ich einmal Stahlflex und Gummi Bremsleitung kombiniert habe. Auf der Stahlflexleitung konnte man keiner Nr. oder ABE erkennen und/oder zuordnen, trotz TÜV Datenbank. Sonst alles okay, aber sie verlangen 160 € Gebühren für das Austragen. Lang lebe das Europa der Idioten.

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