Neue Reifen? Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

  • Bei der Dekra : 90 € für Reifen eintragen, 15 min Satz. Austragung Reifenbindung 130 €, 30 min Satz. In Verbindung mit HU nur 180 €.

    Ich habe ja 106,40 € für das Gutachten beim Tüv Nord im September 2024 bezahlt, dachte auch erst, ist ja doch nicht ganz so billig, hat aber ca. 1 Stunde gedauert.

    Bin jetzt zur HU-Prüfung wieder bei der GTÜ gewesen, 91,- € für HU-Plakete bezahlt, ca. 10, vielleicht 15 min Arbeit. Da erscheint mir das Gutachten doch wieder recht günstig gewesen zu sein.

    Achja, der GTÜ-Verein macht jetzt auch Austragungen, hatte ja im September 2024 da auch nachgefragt, aber scheint bei denen nicht so häufig vorzukommen.

  • Moin Gerd,

    Sommer68 hat leider recht. Du fährst offiziell illegal 😁

    Für den einen oder anderen HU Prüfer ist das ok, für eine Kontrolle der Rennleitung unter Umständen nicht. Hier geht es manchmal um die kleinste Kleinigkeit und Reifen gehören nicht dazu.

    Im Zweifelsfall wird das Moped vor Ort irgendwo in der Pampa weit weg Zuhause stillgelegt.

    Ich habe mich genau deshalb im letzten Jahr sehr exzessiv um die rechtliche Sicherheit gekümmert und diesen Bürokratismus gekümmert, deshalb die Anleitung geschrieben und die Kawasaki Freigaben beigebracht.

    Nur mit Austragung der Reifenmodelle oder mit Abnahme jedes neuen Reifenmodells fährst du legal. Die Freigaben der Reifenhersteller sind alle hinfällig und berechtigen nicht mehr zur Nutzung. Diese Übergangsfrist galt von 2019-2024. Dieses Jahr ist alles anders.

    Aber ich/wir möchten niemand missionieren. Jeder ist alt genug, eine eigene Entscheidung zu treffen.

  • War gestern beim tüv zur hauptuntersuchung mit der 750er Prüfer meinte er müsste nachschauen wegen den reifen brighstone bt46 nach 10 Minuten kam er und sagte alles in Ordnung 2 Jahre tüv nichts ein oder austragen

    Du bist ein Glückspilz , aber deine Glückssträhne wird zäh enden, wenn die Damen und Herren mit ihren Animationen auf dem Dach dir ein freundliches "lass uns Plaudern" signalisieren

    Ich bremse schon am Anfang der Geraden

  • Hier mal die dazugehörige AKE 01-2018 in der Version 05 (2021) und Version 8 (2023), hier sieht man die sich wandelnde Bereitschaft von den Prüforganisationen, die ABE - Fahrzeuge den EU-Fahrzeugen gleichzustellen. Siehe jeweils die Matrix auf der letzten Seite, da ist das ganz übersichtlich dargestellt.


    Leider liegen mir keine aktuelleren vor, wo z.B. die Vorgehensweise der Austragung evtl. beschrieben wird.

    AKE 01-2018-Version 08.pdfAKE-Festlegung_Krad_Reifen-1-Version 05.pdf

  • Leute, redet euch das nicht schön. Der ABE abweichende Reifen sind gesondert einzutragen!!

    Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge
    .....
    Beurteilung:
    Dies ist nicht zulässig.

    => Wer abweichende Größen oder Reifenmodelle zur ABE der Homologation fährt, muss diese abnehmen und eintragen lassen.

    Was der HU Prüfer meint, ist völlig egal. Das hier ist leider Gesetz.

  • Eigentlich wäre mir das auch egal gewesen, mein HU Jockel meinte auch, das passt so.

    Auf meine Frage, was denn passiert, wenn ich in der Pampa 150km von Zuhause cruise und die Rennleitung mein Moped stillegt, hat er mich nur mit großen Augen angesehen.

    Es geht bei der Austragung der Reifenbindung um eine rechtlich saubere und einwandfreie Faktenlage ohne Rumgeeier. Was hab ich letztes Jahr rumtelefoniert und immer wieder erklären müssen!

    Aber komm, jeder wie er möchte und meint.

  • So Männer !
    Komme gerade von der DEKRA. Die Fabrikatsbindung bei meiner Dickön ist auch Geschichte. In 14 Tagen zur Zulassungsstelle und Ruhe ist !
    ABER !!!!
    Und nu kommt s:
    Ich hab mir dem netten Herrn ein bissel geredet, als er die Papiere fertig gemacht hat, und da habe ich erfahren, dass wir die Reifenfreigabe des Herstellers DOCH mitführen müssen. Es ist also quasi genauso wie vorher. Solange die Dimensionen der Reifen eingehalten werden, darf man fahren, was man möchte, WENN die Freigabe für das Moped da ist.
    Dabei dachte ich, die Reifenfreigabe der Hersteller sei nicht mehr gültig??? Und... ich war der Meinung, mit der Austragung der Fabrikatsbindung dürfen wir draufziehen was wir wollen, solange die Reifengröße der in den Papieren entspricht.
    Bin gerade echt etwas konsterniert :/
    Oder weiß von Euch jemand mehr drüber?
    Bin gespannt...

  • Ja, so ist das im Leben. Einer erzählt eine Geschichte und spätestens beim 5ten mal Weitersagen ist das Ergebnis ein anderes.

    Fakt und gültig ist, was in den Fahrzeug-Papieren steht.
    Steht da keine Reifenmarke oder "Nur von einem Hersteller", dann reichen die Dimensionen wie angegeben.

    Wie beim Auto.

    Die alten "Reifenfreigaben" und "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" sind hinfällig und seit über einem Jahr ungültig.
    Die heute erhältlichen "Service-Informationen" der Reifenhersteller sind nur für eine Eintragung für den Tüv-Gutachter gedacht und damit muss die niemand mitführen. Sie sind auch keine Alibi-Unterlage für Fahrer, die meinen, die Reifenbindung nicht austragen lassen zu müssen.

  • Ja, so ist das im Leben. Einer erzählt eine Geschichte und spätestens beim 5ten mal Weitersagen ist das Ergebnis ein anderes.

    Fakt und gültig ist, was in den Fahrzeug-Papieren steht.
    Steht da keine Reifenmarke oder "Nur von einem Hersteller", dann reichen die Dimensionen wie angegeben.

    Wie beim Auto.

    Die alten "Reifenfreigaben" und "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" sind hinfällig und seit über einem Jahr ungültig.
    Die heute erhältlichen "Service-Informationen" der Reifenhersteller sind nur für eine Eintragung für den Tüv-Gutachter gedacht und damit muss die niemand mitführen. Sie sind auch keine Alibi-Unterlage für Fahrer, die meinen, die Reifenbindung nicht austragen lassen zu müssen.

    Moin !

    Genau das war ja auch meine Info. Deswegen hat mich jetzt ja gestern gewundert, warum der das erzählt hat :/

  • Maach dir keine Gedanken. Die einhellige Meinung und Sachlage ist eine andere.

    Schau mal in das Gesetz. Nur abweichende Reifen müssen eingetragen werden. Stehen nur die Größen drin, hast du keine Einschränkung des Profils.

  • Ich habe eben einen Termin beim TÜV Rinteln wegen LSL Lenker eintragen gemacht. Am Tel. wurde ich gefragt ob die Reifenhersteller schon ausgetragen sind. Also wird das beim Termin auch erledigt. :)

  • Maach dir keine Gedanken. Die einhellige Meinung und Sachlage ist eine andere.

    Schau mal in das Gesetz. Nur abweichende Reifen müssen eingetragen werden. Stehen nur die Größen drin, hast du keine Einschränkung des Profils.

    Neee, Gedanken mache ich mir garantiert nicht. Ich wollte lediglich berichten und nachfragen, ob von Euch jemand weiß, ob sich da wieder was geändert hat. Ich hab mich in den letzten 3 Monaten genügend damit beschäftigt. Aber.... so unterschiedlich wie die Preise bei diesen Behören sind, so verschieden sind vemutlich auch die Ansichten bzw Meinungen über manche Dinge....

  • Bis Gesetzesänderungen überall ankommen, dauert es meist länger. Auch da wo eine 5-Jahresfrist abgelaufen ist. ;)

    Im Internetrecht gibts am 20.7. auch eine wichtige Änderung. Da werden einige auch erst in Jahren drangehen, weil sie es nicht wissen. Ich lege für meine Kunden eine Nachtschicht ein. :pardon:  
    (dazu aber mehr an anderer Stelle, wenn es für GEWERBETREIBENDE interessant ist) :help:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!