Neue Reifen? Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

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KawasakiS NRW 12.07. Dusiburg-Rheinhausen (Details folgen)

Ausfahrten 2025:

Treffen 2025: 26. - 29.6.: Neuhof | 25. - 27.7.: Nittendorf (Oberpfalz) | Sammlung 2025

  • Bei der Dekra : 90 € für Reifen eintragen, 15 min Satz. Austragung Reifenbindung 130 €, 30 min Satz. In Verbindung mit HU nur 180 €.

    Ich habe ja 106,40 € für das Gutachten beim Tüv Nord im September 2024 bezahlt, dachte auch erst, ist ja doch nicht ganz so billig, hat aber ca. 1 Stunde gedauert.

    Bin jetzt zur HU-Prüfung wieder bei der GTÜ gewesen, 91,- € für HU-Plakete bezahlt, ca. 10, vielleicht 15 min Arbeit. Da erscheint mir das Gutachten doch wieder recht günstig gewesen zu sein.

    Achja, der GTÜ-Verein macht jetzt auch Austragungen, hatte ja im September 2024 da auch nachgefragt, aber scheint bei denen nicht so häufig vorzukommen.

  • Moin Gerd,

    Sommer68 hat leider recht. Du fährst offiziell illegal 😁

    Für den einen oder anderen HU Prüfer ist das ok, für eine Kontrolle der Rennleitung unter Umständen nicht. Hier geht es manchmal um die kleinste Kleinigkeit und Reifen gehören nicht dazu.

    Im Zweifelsfall wird das Moped vor Ort irgendwo in der Pampa weit weg Zuhause stillgelegt.

    Ich habe mich genau deshalb im letzten Jahr sehr exzessiv um die rechtliche Sicherheit gekümmert und diesen Bürokratismus gekümmert, deshalb die Anleitung geschrieben und die Kawasaki Freigaben beigebracht.

    Nur mit Austragung der Reifenmodelle oder mit Abnahme jedes neuen Reifenmodells fährst du legal. Die Freigaben der Reifenhersteller sind alle hinfällig und berechtigen nicht mehr zur Nutzung. Diese Übergangsfrist galt von 2019-2024. Dieses Jahr ist alles anders.

    Aber ich/wir möchten niemand missionieren. Jeder ist alt genug, eine eigene Entscheidung zu treffen.

  • War gestern beim tüv zur hauptuntersuchung mit der 750er Prüfer meinte er müsste nachschauen wegen den reifen brighstone bt46 nach 10 Minuten kam er und sagte alles in Ordnung 2 Jahre tüv nichts ein oder austragen

    Du bist ein Glückspilz , aber deine Glückssträhne wird zäh enden, wenn die Damen und Herren mit ihren Animationen auf dem Dach dir ein freundliches "lass uns Plaudern" signalisieren

    Ich bremse schon am Anfang der Geraden

  • Hier mal die dazugehörige AKE 01-2018 in der Version 05 (2021) und Version 8 (2023), hier sieht man die sich wandelnde Bereitschaft von den Prüforganisationen, die ABE - Fahrzeuge den EU-Fahrzeugen gleichzustellen. Siehe jeweils die Matrix auf der letzten Seite, da ist das ganz übersichtlich dargestellt.


    Leider liegen mir keine aktuelleren vor, wo z.B. die Vorgehensweise der Austragung evtl. beschrieben wird.

    AKE 01-2018-Version 08.pdfAKE-Festlegung_Krad_Reifen-1-Version 05.pdf

  • Leute, redet euch das nicht schön. Der ABE abweichende Reifen sind gesondert einzutragen!!

    Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge
    .....
    Beurteilung:
    Dies ist nicht zulässig.

    => Wer abweichende Größen oder Reifenmodelle zur ABE der Homologation fährt, muss diese abnehmen und eintragen lassen.

    Was der HU Prüfer meint, ist völlig egal. Das hier ist leider Gesetz.

  • Eigentlich wäre mir das auch egal gewesen, mein HU Jockel meinte auch, das passt so.

    Auf meine Frage, was denn passiert, wenn ich in der Pampa 150km von Zuhause cruise und die Rennleitung mein Moped stillegt, hat er mich nur mit großen Augen angesehen.

    Es geht bei der Austragung der Reifenbindung um eine rechtlich saubere und einwandfreie Faktenlage ohne Rumgeeier. Was hab ich letztes Jahr rumtelefoniert und immer wieder erklären müssen!

    Aber komm, jeder wie er möchte und meint.

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