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  • Mich wundert, dass die Versicherung den niedrigsten Wert nimmt.
    Sie würden schließlich auch eine Ducati Panigale V4 R für 43.990 Euro versichern, zu wenig höheren Beiträgen. (?)
    Eines der häufigsten Motorräder, die 1250GS oder so, kostet 13.762,00 € bis 22.130,00 €, und da zicken sie sicher nicht rum. Frag das doch mal nach!
    Das Wertgutachten ist nichts anderes als eine Basis für die Versicherung, von der sie aber nicht nach Gutdünken abweichen können. Der Wert kann mit dem Alter sinken, aber auch mit der Nachfrage steigen.
    Auf jeden Fall sinkt er mit der km-Leistung und den Gebrauchsspuren. Auch die Nachfrage wird sicher eine Rolle spielen. Eine Begründung für die Abweichung brauchen sie, wenn der begutachtete Wert Basis des Versicherungsabschlußes ist. Im Falle von 7Td€ wird die Versicherung die Begründung evtl. teurer kommen als der Erstattungsbetrag......

    Deinen Marktwert sehe ich als unrealistisch,
    den Wiederbeschaffungswert als reell, such mal eine im gleichen Zustand und Ausstattung....

  • Wenn ein Wertgutachten vorliegt, sollte die Versicherung zumindest nachvollziehbar begründen können, warum sie davon abweicht. Schließlich lässt sich der tatsächliche Wiederbeschaffungswert nicht einfach pauschal auf den niedrigsten Wert festlegen.

  • Es ist, wie mit so vielen Dingen.
    Einer macht was, der andere soll es akzeptieren. So funktioniert das eigentlich nicht.

    Ein Wertgutachten muss von einem akkreditieren Sachverständigen mit Stempel und Urkunde erstellt werden. Dieser muss von der Versicherung akzeptiert sein, denn eine gesetzliche Pflicht zur Anerkennung von Marktwerten besteht meiner Meinung nicht. Gefälligkeitsgutachten sind damit ausgeschlossen.

    Letztendlich geht es um den Versicherungsfall: Totalschaden, Diebstahl oder Brand. Solange nichts passiert, ist Papier unheimlich geduldig, vom Nachbarn sowieso.

    Um wirklich sicher zu gehen, kontaktiert man die Versicherung und fragt nach deren Partnern. Mit so einem Gutachten ist jegliche Diskussion sofort vom Tisch.

  • Zitat

    Das war kein Gefälligkeitsgutachten, der Mann ist amtlich anerkannt.

    Das habe ich nicht geschrieben, dass es eines ist.

    Wenn deine Versicherung das Gutachten nahtlos anerkennt und bestätigt, ist die Welt in Ordnung.
    Weißt ja, Verträge sind dazu da, dass man sich verträgt :)

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