Bußgeldkatalog: Temposünder und Falschparker zahlen bald viel mehr

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    Bußgeldkatalog: Temposünder und Falschparker zahlen bald viel mehr

    Der Bundesrat hat am Freitag höhere Bußgelder beschlossen, die frühestens ab November gelten. Was künftig deutlich mehr kostet.
    - Tempoverstöße werden teurer, aber Fahrverbotsgrenzen unverändert
    - Bußgelder für Falschparken und Halten in zweiter Reihe steigen spürbar
    - Wer keine Rettungsgasse bildet, bekommt künftig ein Fahrverbot

    Quelle & weiterlesen: ADAC.de vom 8.10.2021 > Bußgeldkatalog: Temposünder und Falschparker zahlen bald viel mehr

  • Damit hab ich kein Problem und es wurde auch Zeit.

    Was in Hamburg und Berlin geparkt wird, geht auch auf keine Kuhhaut.

    Ich würde manupulierte Autos auch wie in der Schweiz vor Ort kassieren und dann verschrotten.

    Die Anzahl der rasenden AMGs auf vielen städtischen Strassen ist seit 2015 erheblich gestiegen.

  • Fuhrerscheinentzug - klapsmühle o.Ä. ist ja durchaus denkbar .... aber NIEMAND - das inkludiert auch den Staat- sollte das Recht haben sich am eigentum anderer zu vergreifen, es zu beschädigen oder es zu vernichten.

    wo wir sonst hinkämen möchte ich mir gar nicht ausmalen !

    :sshithappens: --- Grüße aus Bayern --- :swarsnicht:

  • Zitat

    Fuhrerscheinentzug - klapsmühle o.Ä. ist ja durchaus denkbar .... aber NIEMAND - das inkludiert auch den Staat- sollte das Recht haben sich am eigentum anderer zu vergreifen, es zu beschädigen oder es zu vernichten.

    wo wir sonst hinkämen möchte ich mir gar nicht ausmalen !


    Die Schweiz macht das schon.

    Und wenn du die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs mehrfach vermissen lässt, ist der Zettel auch weg.

  • Ich fahre nicht mehr in die Schweiz.

    Bin kein Raser, wirklich nicht! Aber ich wurde in den letzten 5 Jahren dreimal geblitzt. Zweimal mit 100 in einer 70er Zone, einmal mit weit über 50 innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

    Die Ortschaft habe ich später nochmals aufgesucht um mir ein Bild zu machen. Der "Ort" also die Häuser waren nicht mehr vorhanden. Aber das Ortschild kam erst ca. 300 Meter nach dem Ende der Häuser.

    Bei den 70er Verstößen habe ich das Schild nicht gesehen.

    Wäre mir das in der Schweiz passiert....

    Die Gesetzgeber, auch die in der Schweiz, machen meiner Meinung nach den Fehler, zu wenig zwischen Leichtsinn und Absicht, ("§-deutsch: Fahrlässigkeit und Vorsatz") zu unterscheiden.

    Wer mit 299 innerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wird, kann sich nicht ´rausreden mit "ich hab das Schild nicht gesehen".

    Ein schwieriges Thema. Keine Frage.

    Jürgen

  • wer die eignung zum führen eines KFZ nicht in ausreichender weise besitzt sollte auch nicht am straßenverkehr teilnehmen dürfen - das nennt sich aber "Führerscheinentzug" bzw. "Führerscheinsperre". Dies ist in gewissen fällen durchaus angemessen.

    Enteignung ist jedoch in egal welchem Fall unangemessen - auch wenn gewisse strömungen sich gern dieses werkzeuges bemächtigen um ihren willen durchzusetzen.

    Komisch dass bis jetzt immer nur Autos und Motorräder beschlagnahmt wurden - ich gabe noch von keinem beschlagnahmten Fahrrad gehört .... ein Schelm wer nun böses denkt !

    :sshithappens: --- Grüße aus Bayern --- :swarsnicht:

  • Was mich an dieser ganzen Geschichte sehr stört, ist, dass ALLE über einen Kamm geschoren werden und nicht differenziert wird.

    Es ist nicht vertretbar, mit überhöhter Geschwindigkeit irgendwo andere zu gefährden, aber da spielt es keine Rolle, ob ich 100 fahre, wo 60 ist, oder 70 fahre, wo zwar 70 erlaubt ist, aber die Situation nur 40 zuließe.

    Bei uns ist nun fast überall 30 km/h innerorts - nun fahren viele 25. Das sind aber die gleichen, die vorher hinrlos trotzdem 45 überall gefahren sind. Da fehlt jegliche Fähigkeit an Einschätzungsvermögen für das richtige Maß. Denn die Geschwindigkeit muss ohnehin situativ gewählt werden und nicht blind, weil da ein Schild steht, das x Stundenkilometer erlaubt.

    Genauso wird zwar immer gesagt, es gebe ein Rechtsfahrgebot und man dürfe nicht einscheren, wenn der nachfolgende Verkehr dadurch behindert würde, ein dauerhaft auf der linken Spur fahren sei verboten und obendrein gefährlich, wenn bei 130 mit 85 auf der 3spurigen Autobahn bei 2 freien rechten Streifen der linke genützt würde - ABER weshalb wird das nicht kontrolliert und auch bestraft?

    Ganz einfach: weil das eine gewollt ist und das andere nicht.

    Es werden zweierlei Maß angesetzt und das ist nicht richtig.

    Hinrverbrannt und Vorsatz sind und bleiben immer hinverbrannt und Vorsatz - da darf dann nicht unterschieden werden, weil das eine womöglich opportun scheint, das andere aber politisch als Mittel oder monetär wirksam (und gesellschaftlich vertretbar) umgesetzt werden kann.

    ...so, ich trink jetzt nen Schluck kühles Wasser und widme mich dann der optischen Aufarbeitung meiner armen Gussräder ...

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