Motorradunfall innerhalb der Gruppe

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  • Heute mal ein Thema, wo eine Gruppe von Motorradfahrern zusammen fuhr und das ganze später vor Gericht landete...:

    Zitat

    Als der Erste der Gruppe in einer Kurve mit einem entgegenkommenden Auto kollidierte, kam auch der hinter ihm fahrende Kläger zu Fall. Der unmittelbar hinter ihm befindliche Beklagte konnte ebenfalls keinen Sturz verhindern und rutschte in das Kraftrad des Klägers. Nur dem Letzten der Gruppe gelang es um Haaresbreite, zwischen den rutschenden und liegenden Motorrädern hindurchzufahren, ohne selbst zu Schaden zu kommen.

    Weiterlesen:
    -> VersicherungsJournal Deutschland - Eine Motorrad-Tour im Pulk und ihre haftungsrechtlichen Folgen

  • Eventuell ja, wenn der Angeklagte nicht so engstirnig ist wie der Kläger, denn die Versicherung vom Verursacher muss ja eh in die Tasche, da spielt es für den Beklagten keine Rolle wie viel seine Versicherung zahlen muss, er wird einfach ein paar Prozent nach oben gesetzt und für ihn ist das erledigt.

    Ich bremse schon am Anfang der Geraden

  • Unter Kumpels und Brüdern wird definitiv nicht ofiziell geklagt. Der Waschlappen könnte in Zukunft alleine fahren. Logisch hat der Richter recht. :hb:

    Lass die Finger von Maschienen die du selbst nicht kannst bedienen.

  • Unter Kumpels und Brüdern wird definitiv nicht ofiziell geklagt. Der Waschlappen könnte in Zukunft alleine fahren. Logisch hat der Richter recht. :hb:


    wurde immer untereinander geklärt, und jeder war zufrieden!!!
    Wo kommen wir denn hin, den eigenen Kumpel vor Gericht zuzerren...
    Hätte er nur einmal gemacht... :D :D :D :D :D :assassin:

    Gruss aus dem Elsass von Zephyrreiner
    der keine 11er mehr fährt!!! Jetzt ne Suzuki!!!!
    Drosseln..?? Wer Drosseln in einen Motor sperrt ist ein Tierquäler...

  • Auf gepasst Leute, die haben sich nicht gegeneinander verklagt, sondern geholfen.

    Der Unfallverursacher wurde vom hinterher fahrenden "Kumpel" verklagt, denn dadurch muss weder der Unfallverursacher, noch der Kläger in die eigene Tasche ( so die Idee der beiden) denn die Versicherung hätte in die Tasche gehen müssen.

    Am Ende ( wenn es geklappt hätte ) hätte der Kläger noch mit dem Unfallverursacher geteilt, weil er eben ein echter Kumpel ist.

    Sprich der einzige der dumm aus der Wäsche geschaut hätte, wäre die Versicherung des Unfallverursachers gewesen, denn die hätte bei gegenteiligen Urteil in die Tasche greifen müssen.

    Ich bremse schon am Anfang der Geraden

  • Na, jetzt muß ich aber noch meinen Senf dazugeben.

    Da macht es ein Gericht sich und vor Allem den Versicherungen zu einfach.
    Die Annahme eines stillschweigende Haftungsverzichts soll m.E. den Motorradfahrern die Gruppenfahrt vermiesen. Durch leichte Fahrlässigkeit kann immer mal etwas passieren, es kann aber nicht sein, daß der Vorausfahrende ständig darauf achten muß, ob ihm jemand zu dicht folgt.

    Wenn er/sie dies feststellt, müßte er/sie sofort die gemeinsame Tour beenden, soll nicht ein etwaiger Schaden vollständig selbst getragen werden müssen.

    Bei Regelverstößen kann die Möglichkeit der prozentualen Verteilung des Schuldbeitrages ermittelt werden, wird sonst auch gemacht. Aber ein rechtsfreier Raum ohne Haftung?!

    Das Urteil wird dann revidiert, wenn der Vorausfahrende (schuldlose) durch den Unfall eine bleibende Behinderung davonträgt, die es ihm unmöglich macht, den Lebensunterhalt zu verdienen.
    Dann müßten die staatlichen Sozialsysteme einspringen. Spätestens dann werden die Sozialämter die Versicherung des Verursachers heranziehen und das Urteil notfalls in Karlsruhe überprüfen lassen.

    Das so etwas von einem OLG kommt, macht mich nicht wirklich zufrieden mit dem Rechtssystem.

    Gruß
    Helmut

  • Der Vorausfahrende wurde ja auch nicht( wie von dir erwartet) zum Schadensersatz verurteilt, also passt doch deine denke, oder wolltest du einen anderen Schiedsspruch, dann hast du falsch angefangen.

    Ich bremse schon am Anfang der Geraden

  • Da hast Du mich falsch verstanden.
    Natürlich wird der Vorausfahrende nicht zum Schadensersatz verurteilt, wära ja auch noch schöner!
    Er muß aber den eigenen Schaden selbst tragen, auch wenn er schuldlos geschädigt wird!
    Mir geht es nicht um den geschilderten Einzelfall, sondern um die 'stillschweigende Zustimmung zum Haftungsverzicht'.
    Haftungsverzicht bedeutet, daß sich die Versicherungn bei einem Gruppenfahrt-Unfall einen schlanken Fuß machen können und die Prämienzahler die Schäden selbst tragen müssen.

    Gruß
    Helmut

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