Beiträge von Sommer68

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Seit 1.1. notwendig: Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

    Hier mal die dazugehörige AKE 01-2018 in der Version 05 (2021) und Version 8 (2023), hier sieht man die sich wandelnde Bereitschaft von den Prüforganisationen, die ABE - Fahrzeuge den EU-Fahrzeugen gleichzustellen. Siehe jeweils die Matrix auf der letzten Seite, da ist das ganz übersichtlich dargestellt.


    Leider liegen mir keine aktuelleren vor, wo z.B. die Vorgehensweise der Austragung evtl. beschrieben wird.

    AKE 01-2018-Version 08.pdfAKE-Festlegung_Krad_Reifen-1-Version 05.pdf

    Ja, ist auch nur als Ansatz gedacht, Zubehörfedern sind teilweise so lang wie die Originalen incl. Vorspannhülse, aber halt nicht immer. Die Hersteller haben auch oft gleiche Ölmengen, aber auch nicht immer, genauso ist das mit der Viskosität.

    Wenn das Werktstatthandbuch vorliegt, würde ich diese Angaben vorziehen.

    Wenn man nicht weiß welcher Hersteller das ist, würde ich erst einmal das Öl entsprechend dem Original verwenden.

    Bei meiner ZZR 1100 D habe ich das auch so gemacht beim letzten Wechsel der Gabelsimmeringe, da ich nicht weiß ob es noch die Originalfedern sind oder nicht. Einfüllmenge habe ich nach der Methode mit dem verbleibenden Luftpolster gemacht. Würde ich hier auch so machen und dann die enge Wicklung nach oben.

    Ist halt als erster Ansatz gedacht und nach Probefahrt sieht man dann erst ob es passt oder nicht.

    Ich kenne es auch nur so, dass die enge Wicklung nach oben kommt. Die dünne Wicklung nach unten, also im Öl.

    Bei den Herstellern geben die ja neben der Einbaulage auch das Öl (Viskosität) vor und vor allem die Ölmenge. Sollte jetzt die enge Wicklung im Öl liegen, wird hier mehr Öl verdrängt und das verbleinbende Luftpolster wird kleiner.

    Bei der Dekra : 90 € für Reifen eintragen, 15 min Satz. Austragung Reifenbindung 130 €, 30 min Satz. In Verbindung mit HU nur 180 €.

    Ich habe ja 106,40 € für das Gutachten beim Tüv Nord im September 2024 bezahlt, dachte auch erst, ist ja doch nicht ganz so billig, hat aber ca. 1 Stunde gedauert.

    Bin jetzt zur HU-Prüfung wieder bei der GTÜ gewesen, 91,- € für HU-Plakete bezahlt, ca. 10, vielleicht 15 min Arbeit. Da erscheint mir das Gutachten doch wieder recht günstig gewesen zu sein.

    Achja, der GTÜ-Verein macht jetzt auch Austragungen, hatte ja im September 2024 da auch nachgefragt, aber scheint bei denen nicht so häufig vorzukommen.

    Hier scheint der Prüfer nicht auf dem neuesten Stand zu sein. Ab 01.01.2025 darf mit den alten Motorrädern, mit nationaler Zulassung, nur der Reifen gefahren werden, der in der Betriebserlaubnis eingetragen ist. Bei der 750er ist ja eine Reifenfabrikatsbindung vorhanden, es sei denn, dass diese schon vor Jahren von einem Vorbesitzer ausgetragen wurde, was ich aber nicht glaube (kann aber ja sein).

    Der bt46 hatte bestimmt früher die Freigabe vom Reifenhersteller, jetzt aber nur noch die Herstellerbescheinigung. Das reicht aber so nicht mehr aus, wenn die Reifenfabrikatsbindung nicht ausgetragen ist.

    ist aber ja alles hier schon mehrfach durchgekaut worden.

    Ich fahre ja eine ZZR 1100 D, BJ 1999. Hat jetzt etwas über 92000 km runter.

    Diese scheint, bis auf das Windschild und Kettenschutz, auf den ersten Blick noch alles Original zu sein. Die Gummiknöpfe für die Uhr sind hier wie bei mir leider auch defekt.

    Für den Preis kann man nicht viel falsch machen. Wenn die gut eingestellt ist geht die Tachonadel über 300... ja sind dann um die 280 in echt. Muss man ja nicht ausnutzen. Ansonsten super handlich zu fahren, auch bei dem Gewicht von ca. 270 kg vollgetankt. Ich fahre immer noch die Stummellenker, habe keine Probleme damit Tagesetappen von 500 km zu fahren.

    Achja, sieht gepflegter aus als meine. Aber ich fahre auch lieber und schaue in erster Regel nur nach der Technik.

    Ja, das mag so stimmen, aber bei meinen Tüv Nord wurde auch nur die Hüllkurve berechnet nach den montierten Reifen.

    In der UN-R75 steht das ja genau drinne, wie man das berechnet. Sind ja ab ca. 2003 alle Reifen so herzustellen.

    Bei mir wollte der Prüfer auch erst sowas wie Herstellerserviceinfoetc.. reinschreiben laut vorheriegem Telefonat.

    Jetzt steht da definitiv im Feld 22: Zu 15.1/.2 "Ohne Fabrikatsbindung. Reifenfreiraum gemäß UN-R75. Nur Reifen von einem Hersteller und Profiltyp"

    Macht halt jeder Verein noch seine eigenen Sachen. Ein einheitliches Deutschland gibt es ja nicht, jedes Bundesland macht da seine eigenen Sachen, dann jeder Landkreis, dann jeder Prüfer, selbst ich mache im Grunde nur das was ich will.

    Ist aber für mich das erste offizielle Schreiben eines solchen Vereines, was ich hierzu gesehen habe.

    Hallo,

    falls noch jemand die Reifenfabrikatsbindung austragen möchte. Hier mal von der Küs das "Verfahren zur Reifenfreiraumbeurteilung bei Krafträdern". habe ich aus einem Hondaforum, der hat damit die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen.

    Ist für mich das erste Schreiben, in dem sowas von einem technischen Verein in schriftlicher Form vorliegt, alle anderen Infos halt immer nur über hörensagen bzw. selber gehört.

    reifen kues.pdf

    Ich bin auch schon mal mit Helm bei der Tankstelle rein um zu bezahen. War Coronazeit, man musste in jedem Raum die Maske aufsetzen, ich war etwas zu bequem, also Helm auflassen, Sturmhaube über Mund und Nase = Maskenersatz, aber Visier geöffnet. Ich konnte der Frau hinterm Tresen richtig anmerken, wie unangenehm ihr das war. Sie bat mich freundlich, beim nächsten Mal doch den Helm abzusetzen. Das beherzige ich jetzt auch immer.

    Sollte auch ohne Schreiben von Kawasaki funktionieren.

    Ich habe für meine ZZR 1100 D auch kein Schreiben von Kawasaki dabei gehabt, kam bei mir erst eine Woche später.

    Gutachten wurde bei mir vom Tüv Nord erstellt, scheint so zu sein, dass hier noch nicht alle Prüforganisationen davon Kenntnis haben. Reifen wurde bei mir nach UN-R75 geprüft und entsprechend eingetragen. Also Reifenfabrikatsbindung wurde gelöscht und fahren darf ich jetzt Reifen, die der UN-R75 entsprechen, von einem Hersteller. Alle heute zugelassenen Reifen werden nach UN-R75 zugelassen, falls dies nicht so ist, ist er für den normalen Straßengebrauch nicht zugelassen.

    Also würde ich mal telefonisch die Prüforganisationen im näheren Umkreis abtelefonieren, wird sich dann ja schon feststellen können, ob die bei einem Fahrzeug mit nationaler Betriebserlaubnis die Reifenfabrikatsbindung austragen können. Ich bin zwar damals zum Tüv gefahren, aber der aaS war noch im Urlaub. Dann in der nächsten Woche mit dem aaS telefonisch alles besprochen und dann Termin gemacht. Der Prüfer muss von diesem Verfahren wissen, sonst wird das nichts. Aber das kann man vorher auch telefonisch abklären. Viel Erfolg.

    Viel Reden, wenig Sagen.

    In dem Artikel steht noch nichts Konkretes. Da müssen wir wohl noch warten, bis die Katze aus dem Sack kommt.

    Die Diskriminierung bleibt: Warum eine Freiraumprüfung bei ABE Mopeds und ein Freibrief für EU Modelle?

    Diese Logik erschließt sich mir nicht.

    Die alten ABE Fahrzeuge wurden noch mit Reifen zugelassen, die nicht nach der neuen Reifennorm UN R75 hergestellt wurden. Die EU-Fahrzeuge hatten als Grundlage bereits die UN R75, somit ist hier alles schon geprüft worden. So habe ich das wenigstens verstanden. Deshalb ja auch das Gutachten, dass den Freiraum nach neuer Reifennorm UN R75 bestätigt. Mehr wurde ja bei der Überprüfung nicht gemacht, Reifengröße, Lastindex etc. steht ja in der ABE schon drin. Mir egal was die ab März 2025 alles in den Ländern besprechen wollen, bis da was neues kommt, habe ich bestimmt schon 4 neue Bundesregierungen gewählt.

    Moin,

    die KÜS hat es mir auch nicht ausgetragen, mit der Begründung das ihnen die Berechtigung dazu fehlt.

    Gruß

    Hallo, die brauchen einen aaS in ihrem Laden, der Gutachten zur Erteilung von Einzelbetriebserlaubnissen nach §21 StVZO ausstellen darf. Ich glaube hier reicht ein aaSmT aus, da das Fahrzeug sich bereits im Verkehr befindet. aaSmT heißt hier amtlich anerkanter Sachverständige mit Teilbefugnis.

    Einen aaS haben die Prüfstellen nicht an jedem Standort sitzen, auch bei Tüv und Dekra nicht. Ich war bei einer Tüv-Nord Station, wo ich wusste, dass dort ein aaS ständig vor Ort ist. In kleineren Tüv-Stationen arbeiten die teilweise mit mobilen aaS.

    So, heute die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Kawasaki für meine ZZR 1100 D erhalten. Im Prinzip der gleiche Wortlaut wie bei den Unterlagen von Bernd, hier jedoch mit dem Zusatz "Dies betrifft alle Leistungsarianten des Fahrzeugtyps ZXT10D".

    Bis 1998 wurden die ja noch mit der Drosselung 98/100 PS vertrieben, ab 1999 war vom Werk her keine Drossel mehr drin.

    Volle Leistung je nach Baujahr leicht unterschiedlich von 145 - 150 PS. Also alles von Kawasaki abgedeckt.

    Aber bei mir hat es ja schon ohne das Schreiben von Kawasaki geklappt. Donnerstag Termin bei der Zulassungsstelle zwecks Austragung der Reifenfabrikatsbindung.