Moin Moin
Da ich in den letzten Tagen hergegangen bin und meinen Anhänger mit einer starren Laderampe ( 1,60m x 1,00 m ) versehen habe war ich gestern beim TÜV um nachzu fragen ob ich das Ding in die Fz.Papiere eintragen lassen muss.
Die Rampe wurde unter Zuhilfenahme der Original Federverriegelungsplatten des Anhängerherstellers verbaut ( sichere Arretierung am Hänger ist somit gewährleistet ) und soll wahlweise bei Bedarf gegen die Original Bracke getauscht werden.
Die Antwort des TÜV Prüfers............................... hm ja, da die Rampe nicht direkt vom Hersteller ist und kein Typenschild besitzt muss eine Tragfähigkeitsprüfung vorgenommen werden. Danach wird geprüft ob die Rampe fachgerecht montiert und arretiert ist.
Sollte alles ok sein werden Sie ( ich ) in dem Fall als Fz.Hersteller eingetragen, aber das kostet richtig..................... ;huh; ;sad; :confused:
Ich habe mich dann spontan entschieden das Ding bei Bedarf ( Motorrad Transport, Rasentrac. Verladung etc ) zu montieren und alles so zu belassen wie es ist.
Der Typ kann meiner Meinung nach nur meinen das ich als " Hersteller " der Rampe eingetragen werde, der Hänger hat ja letztendlich Papiere. Ich bin ratlos, habe mich aber auch nicht mehr weiter darüber mit ihm unterhalten weil ich erstens das Gefühl hatte das der nicht verstanden hat was ich von ihm wollte und zweitens hatte ich nach der Auskunft eh schon den Kaffee auf.
Gruß Peter.........................ratlos und verwirrt.