ZitatDie Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (kurz: Maschinenrichtlinie) regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei.
Im Wesentlichen wurden nachstehende Änderungen vorgenommen:
- klarere Abgrenzung des Anwendungsbereichs zur Niederspannungsrichtlinie und zur Aufzugsrichtlinie
- unvollständige Maschinen sind im Anwendungsbereich mit aufgenommen. Aus den zugehörigen Unterlagen muss hervorgehen, welche Anforderungen der Richtlinie erfüllt wurden. Zum Lieferumfang gehören eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung, welche in einer Amtssprache der EG abzufassen ist, die vom Hersteller der vollständigen Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wird, akzeptiert wird (Im Gegensatz dazu müssen Betriebsanleitungen immer in der Sprache des Verwenderlandes abgefasst sein).
- die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen wurden an den technischen Fortschritt angepasst