Eine Betriebserlaubnis erlöscht so leicht nicht:
§ 19 StVZO Abs. 2 ....... erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, die durch die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. […].“
Ich: Eine abstrakte Gefährdung reicht nicht, sie muss mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit gegeben sein.
Ähnlich ist es mit Garantie, wenn das betreffende Bauteil nicht für den Garantiefall verantwortlich ist, spielt es keine Rolle!
Und auch mit der Versicherung. Wenn die nur beim Idealfall eintritt, brauche ich sie nie...
Betriebserlaubnis:
Sonst würde die Veränderung einer Sitzbank, mittels rutschfestem Bezug,
den Zustand des Fahrzeuges, wie er bei der Homologation war, verändern.
So könnte der Fahrer evtl. in einer Kurve seitlich abrutschen und zu Tode kommen,
wodurch er als potentieller Organspender...... 


Meine Aussage bei Kontakt mit den Edelweißburschen:
Nein, ich bezahle nicht jetzt, ich lege großen Wert auf richterliche Einzelfallentscheidung,
ich habe da gute Erfahrungen gemacht,
ausserdem habe ich als Rentner Zeit und Interesse bei entsprechenden Terminen..........
Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist Ihnen geläufig?
Nach gut einem Dutzend Verfahren vertraue ich auf richterliche Vernunft.
In 20 Jahren Behörde habe ich viel gelernt, der Bürger ist bürokratischer als die Behörde.