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    Doch nun viel Spaß im I G Z e p h y r . . .

  • ja... mal gucken. Ich muss jetzt erstmal den Gang zur DEKRA hinter mich bringen, zwecks Reifen eintragen. Weiß jemand, was die dafür an Kohle verlangen? Reifendimension bleibt dieselbe, die eingetragen ist. Ich will "nur" die Pellen eintragen lassen, die ich jetzt auch sowieso schon fahre. Und ich hoffe, dass Bridgestone die nie aus m Programm nimmt....

  • Hallo Klaus,

    nicht neue Pellen eintragen, sondern die Reifenbindung austragen. Ein einmaliger Akt und dann bist du fein raus.

    Bernd-Hamburg
    19. Juli 2024 um 11:33
  • Hallo Klaus,

    nicht neue Pellen eintragen, sondern die Reifenbindung austragen. Ein einmaliger Akt und dann bist du fein raus.

    Bernd-Hamburg
    19. Juli 2024 um 11:33

    So.... nu hab ich den Gang zur Dekra und Zulassungsstelle hinter mir. Dekra hat 94 Euro gekostet, und obwohl ich den Prüfer gebeten habe, die alte Reifenbindung AUSzutragen, steht im neuen Schein immer noch die alte Reifenbindung drin. Obwohl er sagte, das sei kein Problem. Dank dem Schreiben von Kawasaki, dass ich hier (DANKE nochmal) runterladen konnte. Naja... Das Gutachten selber war wirklich keine große Sache. Moped und Reifen angucken, Fotos vom Motorrad machen ( auf Nachfrage sagte der Prüfer, er müsse das Motorrad im Gesamtzustand dokumentieren....:/) , Gutachten drucken, zahlen, fertig. Probefahrt hat er keine gemacht, obwohl ich davon schon in anderen Foren was gelesen habe. Es steht halt jetzt im Schein, dass ich "AUCH Bridgestone soundso mit den Dimensionen soundso" fahren darf. Dass die alte Eintragung nicht raus ist, macht mir eigentlich nix. Mich wurmt nur ziemlich, dass für 10 (!!!!) Minuten gucken, ein bissel Internet-Rechreche und 4 Blätter ausdrucken 94 Euro fällig sind ! Für nen neuen Schein, der dafür bei von der Zulassungsstelle angefertig wird, dagegen nur 12 Euro....
    Nächsten Monat dann dieselbe Prozedur mit meiner 750er....

  • Tja, das war der falsche Weg, den es zu vermeiden galt.

    Der neue Reifen ist nun eingetragen, die alte Reifenbindung nicht. Der Zettel von Kawasaki hilft die bei einer Polizeikontrolle nichts, es ist nur für den Gutachter relevant, um die Reifenbindung auszutragen. Die Polizei bewertet das nicht, sie nicht keine Sachverständigen, sondern urteilen nur nach den Papieren der Zulassungsstelle.

    Jedes neue Reifenmodell muss also wieder eingetragen werden.
    Damit hast du nichts gewonnen.

    Ich würde zu dieser Dekra Station nicht mehr fahren.

  • Wieso hilft das nix??? Der BT023 steht doch jetzt im Schein, und so lange der hergestellt wird, fahre ich keinen anderen Reifen. Und wenn es den mal nicht mehr gibt, muss ich das nächste Modell eintragen lassen. Ganz egal, ob da noch ne Reifenbindung von Anno Domini im Schein steht.

  • Du kannst machen, was du möchtest. Niemand wird dich daran hindern oder dich davon abhalten.

    Aber: Der BT23 ist ein mehr als 15 Jahre altes Reifenmodell (von 2010), das sehr wahrscheinlich nicht mehr lange im Programm sein wird. Preisverfall, neue Technologien, weniger Margen und schwupp, ist das Ding aus dem Sortiment.

    Es geht bei der Austragung der Reifenbindung darum, nicht bei jedem neuen Reifenmodell wieder und wieder 50/100/150€ auf den Tisch zu legen und den Bittsteller zu machen.

    Ich und auch ein paar andere haben das erfolgreich umgesetzt und dürfen nun alles - ohne weitere Abnahme und Gebühren - fahren, solange die Dimensionen, Traglast und Speed-Index passen.

    Ich finde das sehr komfortabel, rechtskonform und entspricht der Regelung für EU homologisierte Motorräder.

  • Das mit der Austragung ist mir bekannt ! Wollte ich ja auch so haben und habe das dem Prüfer auch so erklärt! Allerdings ist meine Info, dass man bei Motorrädern ohne EG-Typgenehmigung sowieso jedes andere neue Reifenmodell eintragen lassen muss. Egal ob vorher ne Reifenbindung existiert hat oder nicht. Oder andersum, dass NUR Motorräder MIT EG Typgenehmigung bereift werden dürfen, wie man möchte, solange Dimension etc korrekt ist.
    Bin da jetzt echt ein bisschen überrascht.
    Allerdings kann ich nu auch nicht genau sagen, WER da den Bock geschossen hat. Im Gutachten stand, wie oben erwähnt " Auch Bridgestobe blabla..." Sonst hat er nix ins Gutachten geschrieben. Im Schein jedoch sind ja die alten Reifen drin, sowie ein anderer Lenker und Stahlflexleitungen. Kann es sein, dass die Zulassungsstelle da Mist gebaut hat? Den Fz.-Schein hat nämlich meine Frau für mich ändern lassen...

    Allerdings habe ich beim ADAC Folgendes gefunden:

    "Verbleidende Unklarheiten
    Ob sich aus den Neuregelungen ergibt, dass zukünftig für jeden neuen Reifen, dessen Modellbezeich-
    nung von den ursprünglichen Eintragungen abweicht, eine neuerliche Abnahme erfolgen muss, ist noch
    nicht geklärt. Alternativ könnte die einmalige Eintragung eines Reifens mit abweichender Reifenbauart
    ausreichen, um fortan alle Reifen mit identischer Spezifikation und entsprechender Herstellerbescheini-
    gung fahren zu dürfen."
    Stand Oktober 2024
    https://assets.adac.de/image/upload/v…ifen_aosu8l.pdf

  • Klaus ! Deine Frau hat alles richtig gemacht. Die Zulassungsbehörde macht nichts eigenständig, sondern alles nur per Gutachten.
    Deinem Hausfrieden steht somit nichts entgegen....

    Dein Dekra Mann/Frau Gutachter ist nicht auf der Höhe der Zeit.

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    Schau die das an, interessant ist es ab 34:30. Die Hauptaussage kommt bei 40:00 !!

    Noch ein Hinweis:
    Stehen nur die Dimensionen im Schein und keine Marke, kein Modell sind somit logischerweise alle am Markt verfügbaren ECE-Regelung 75 Reifen in diesen Dimensionen fahrbar.

  • Das Wesentliche sagt er bei 41: 15 !!!! Und genau das habe ich so nirgends gefunden. Wie gesagt, meine Info war, dass ich eben, weil N-Zulassung, die Pellen eintragen lassen muss, die ich fahren möchte !
    Das ist ja natürlich ärgerlich !
    Dankeschön vielmals !

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