Wer den Fahrzeugbrief hat dem gehört das Fahrzeug und nicht der Schein .
Kleine Anmerkung dazu:
Der alte Fahrzeugbrief galt tatsächlich noch als Nachweis für die Eigentumsrechte am Fahrzeug, bei der Zulassungsbescheinigung Teil II ist das aber leider nicht mehr so. Dort steht unter C.4c sogar explizit drin, dass der Inhaber nicht als Eigentümer ausgewiesen wird.
Man ist also nur noch Halter (Besitzer) und hat damit wohl alle Pflichten übernommen, hat aber eben nicht mehr alle Rechte an seinem "Eigentum".
Weiß jemand warum das geändert wurde und wie man heute beweisen kann, dass man Eigentümer des Fahrzeugs ist?