Ich packe meinen Koffer......

-- Termine und mehr --

Stammtische: KawasakiS NRW VERMUTLICH 12.10. Umkreis KR

Treffen 2024: ALLE 2024

Treffen 2025: 26.- 29.6.25: Neuhof

  • Wer den Fahrzeugbrief hat dem gehört das Fahrzeug und nicht der Schein .

    Kleine Anmerkung dazu:

    Der alte Fahrzeugbrief galt tatsächlich noch als Nachweis für die Eigentumsrechte am Fahrzeug, bei der Zulassungsbescheinigung Teil II ist das aber leider nicht mehr so. Dort steht unter C.4c sogar explizit drin, dass der Inhaber nicht als Eigentümer ausgewiesen wird.

    Man ist also nur noch Halter (Besitzer) und hat damit wohl alle Pflichten übernommen, hat aber eben nicht mehr alle Rechte an seinem "Eigentum".

    Weiß jemand warum das geändert wurde und wie man heute beweisen kann, dass man Eigentümer des Fahrzeugs ist?

    Je älter wir werden, desto schneller waren wir früher...

  • Aber mir kommt grad der Gedanke, dass er vielleicht besser in der Jackentasche platziert wäre, denn wenn ich in Gegenwart des Wachtmeisters die Sitzbank öffnen müsste,

    Das ist ein guter Tip :thumbup: werde ich auch machen da ich die Motorradjacke eh immer an habe ;)

    MÖGE DEIN SCHUTZENGEL NIE BESOFFEN SEIN ;)

  • In den verschiedenen Fahrzeugen innerhalb meiner Familie ist jeweils eine gute Farbkopie vom letzten TÜV Bericht mit ASU und vom Fahrzeugschein. Auf diese Papiere habe ich jeweils Kopie draufgeschrieben, damit keine Urkundenfälschung unterstellt wird. Das mache ich, weil ich normalerweise nur den benötigten Fahrzeugschein im Portmonee habe (das erhöht die Dauer der Lesbarkeit) und gelegentlich vergesse, den passenden Fahrzeugschein einzustecken (Polizist nach ausführlicher Betrachten des Fahrzeugscheins und des Motorrades: „Das sieht aber nicht aus wie ein VW Käfer“).

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