Beiträge von Stephan_Be
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KawasakiS NRW Oktober Meerbusch
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Seit 1.1. notwendig: Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung
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Du Glücklicher
Spaß beiseite.
Bei meiner D2 waren nur Diagonalreifen eingetragen.
Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das wohl bei vielen Fahrzeugen der Fall sein wird. Ich wollte darauf hinweisen, dass bei denen, bei denen noch keine R Reifen eingetragen sind, das Warten auf eine neue EU-Regelung das Thema vermutlich nicht beseitigen wird.
"Aber der Blick in die eigenen Unterlagen schafft Sicherheit und ist ein weiteres Argument, die Bindung austragen zu lassen."
So ist es.
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Moin zusammen,
ich möchte auch noch mal kurz meinen Senf dazugeben.
Bei den meisten unserer Zephyrs wird es nicht nur um die Austragung der Reifenfabrikatsbindung gehen, sondern auch um die Eintragung einer anderen ReifenBAUART. Denn nach dem Auslaufen der bis zum 31.12.2024 gültigen "Übergangsregelung" dürfen, genau genommen, keine Reifen mit einem R oder ZR zwischen der Dimensionsangabe und der Felgengröße (z.B. 120/70ZR17) gefahren werden, falls im Fahrzeugschein nur Größen eingetragen sind, bei denen zwischen den beiden ein Strich oder gar nichts steht (z.B. 120/70-17). Der Strich steht für Diagonalreifen, während das R oder ZR für einen Radialreifen steht (siehe UN-/ECE Regelung Nr. 75) und das bedeutet eine andere Bauart, die Eintragungspflichtig ist.
Glücklicherweise hat uns Kawasaki mit den zum Umschreiben von Diagonalreifen auf Radialreifen notwendigen Unterlagen versorgt, so dass beides in einem Aufwasch erledigt werden kann.
Und eine EU-weite Anerkennung der nationalen Homologationen ändert an diesem Punkt auch nichts, so dass für den Punkt das Umschreiben -leider- nicht wegfallen wird.
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Hallo,
ich habe letzte Woche bei meiner D2 die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen. Oder besser gesagt, die Radialreifen eintragen lassen. Die Reifenfabrikatsbindung lässt sich laut Gutachter genau genommen nämlich nur austragen, wenn auch die alten Dimensionen der Diagonalreifen gestrichen werden. D.h. nur noch die Radialreifendimensionen eingetragen sind. Bei mir sind die alten Dimensionen noch drin geblieben, weil auf dem Gutachten nicht steht, dass die gestrichen werden sollen. Der Mensch in der Zulassungsstelle wollte die nicht austragen ohne den entsprechenden Eintrag im Gutachten. Nun habe ich die alten Diagonalreifen, mit Bindung, und die Radialreifen, ohne Bindung, lediglich mit der Auflage vorne und hinten von einem Hersteller, im FZS eingetragen.
Wer also die Bindung ganz aus dem FZS raushaben möchte, sollte den Gutachter bitten, das Streichen der alten Dimensionen (die mit dem Bindestrich) ins Gutachten aufzunehmen, damit der Mensch in der Zulassungsstelle keine Schnappatmung bekommt.
Grüße,
Stephan
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Hallo,
- Woher kommst Du ? Braunschweig
- Hast Du Familie / Kinder ? Beides
, 3 Kids (bereits erwachsen).
- Welche Hobbys pflegst Du ? Haus, Elektronik und unser gemeinsames.
- Was machst Du beruflich ? Seit 2 Monaten retired. Vorher Forscher beim DLR.
- Welches Motorrad (gern auch mehrere) fährst Du ? 750er Zephyr, CBF600 und CB750 F2 OHC, aktuell noch i.T. aber hoffentlich bald wieder zurück auf der Straße.
- Welche Schrauberkenntnisse hast Du (hilfreich bei technischen Fragen) ? Meine Moppeds kennen keine Werkstatt.
Grüße,
Stephan