so nun gehe ich über das Ministerium um genaue Auskunft für den TÜV Prüfer zu bekommen. Mal schaun was da raus kommt.
Betreff: Anfrage zu § 19 Abs. 2 StVZO – Austragung Reifenbindung / Vorgehen in Brandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um eine kurze fachliche Auskunft zur Anwendung des § 19 Abs. 2 StVZO in Brandenburg im Zusammenhang mit Motorradreifen (Stichwort „Reifenbindung“).
Fahrzeug:
Hersteller/Modell: Suzuki RF 900 R
Baujahr/Typ: 1997, Typ GT73A
FIN:
In meinen Fahrzeugpapieren ist (siehe beigefügtes Foto)
noch eine Reifenbindung auf bestimmte Fabrikate vermerkt, u. a. Dunlop D203F TL und D203 TL sowie Metzeler MEZ1/MEZ2.
Da diese Reifen heute nicht mehr erhältlich sind, möchte ich die Bindung aus den Papieren entfernen lassen, sodass zukünftig nur noch die Reifendimensionen (z. B. 120/70 ZR17 und 170/60 ZR17) aufgeführt sind.
Nach Auskunft der DEKRA und des TÜV Nord in Fürstenwalde ist ein solches Austragen der Reifenbindung derzeit nicht möglich, sodass weiterhin eine Fabrikatsbindung bestehen bleibt.
Die Dekra gab mir ein Schreiben für meinen Prüfer mit wo z. B. Continental Reifen im System der Dekra drin stehen, die ich unbedenklich nutzen kann und beim nächten TÜV eingetragen werden, also wieder eine Fabrikatsbindung, und wenn ich später neue Reifen benötige, geht der Arger von vorn los, das es die Reifen nicht mehr gibt.
sie Anhang 2 Schreiben von Dekra.
Daher bitte ich um Ihre fachliche Einschätzung, ob und in welcher Form ein Austragen bzw. eine Anpassung in Brandenburg möglich ist.
Meine Fragen hierzu:
1. Welches konkrete Verfahren ist vorgesehen (z. B. Begutachtung nach § 19(2)/§ 21 StVZO durch aaSoP, anschließend Eintragung bei der Zulassungsstelle)?
2. Welche Unterlagen sind vorzulegen (z. B. Datenblätter, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Vergleichsgutachten)?
3. Gibt es landesweite Vorgaben oder Hinweise, wie mit noch bestehenden Reifenbindungen in Brandenburg umzugehen ist?
4. An welche zuständige Stelle im MIL kann ich mich für Detailfragen wenden?
Für eine kurze Rückmeldung zum empfohlenen Vorgehen wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Oder noch besser, ein Schreiben von ihnen, was ich dem TÜV Prüfer vorlegen kann, damit er mir das austrägt, denn bis jetzt ist ein grosses Durcheinander bei den TÜV Prüfern, der eine trägt es aus, der andere nicht, Aussage von Motorradkollegen.
Mit freundlichen Grüßen