Hey zusammen,
Ich habe jetzt mal mitgelesen, ich verstehe aber folgendes wohl nicht richtig:
Keine generelle Reifenbindung mehr (für EU-Fahrzeuge):
Motorräder mit EU-Betriebserlaubnis dürfen unabhängig von der Herstellerfreigabe Reifen verschiedener Marken und Profile verwenden, sofern die Reifengröße den Angaben im Fahrzeugschein entspricht.
Was bedeutet das nun?
Für mich liest sich das so, unsere Zeohyr haben ja die Eu-Tygenehmigung, dann müsste doch die Bindung Wurst sein, oder?
VG
Dirk