Leute ... Ball Flachhalten! Soweit ich informiert bedeutet das Ende der Gültigkeit der Teilegutachten 2028 folgendes: eine Eintragung nach §19.3 StVZo ist dann nicht mehr möglich ABER die alten Unterlagen können nach wie vor als Grundlage für eine Einzelabnahme nach §21 StVZo verwendet werden!
Wenn es durch die Kombination von Umbauteilen zu sog. Wechselwirkungen kommen kann ist das bereits jetzt der Fall- z.B. wenn Felgen mit TG kombiniert mit Spurplatten mit TG eingetragen werden sollen ist jetzt schon eine Abnahme nach §21 i.v.m. §19.3. Nötig
Fazit: Es wird teurer aber nicht unmöglich.