Ist zwar nicht für die Zephyr, aber es interessiert mich trotzdem:
Kann mir das mal einer erklären? Ich versteh das nicht...
Wann wird das Ding elektromagnetisch lauter gestellt und wann leiser?
http://www.kess-tech.de/de/product_inf…cts_id=50705254
Zitate:
ZitatAlles anzeigenDer Fahrer hat die Möglichkeit das elektronische Soundmanagement
bei jeder Geschwindigkeit und in jedem Gang ein- oder auszuschalten.Das System ist in jeder Tasterstellung (ein- oder ausgeschaltet)
97/24 EG konform, also immer legal und hält alle Vorschriften
der Richtlinie 97/24 EG immer ein, wie z.B.:1.
Das Fahrgeräusch von 80 db(A) +/-1 db(A) (auf dem ganzen Drehzahlband: System deaktiviert)
2.
Das Standgeräusch : Typprüfwert plus 3 db(A) Toleranz
3.
Abgaswerte im Leerlauf eingehalten
4.
Abgaswerte im europäischen Fahrzyklus, je nach Baujahr
5.
Leistung (im Vergleich mit dem Serienauspuff) plus/minus 5%
6.
Höchstgeschwindigkeit
7.
Die Kennzeichnungspflicht ¹(Genehmigungsnummer)
ZitatAlles anzeigenWeitere technische Erklärungen
zum elektronischen Soundmanagement:Wird das elektronische Soundmanagement der Kess-Tech Anlagen eingeschaltet bzw. aktiviert, öffnet und schliesst das System automatisch, wann und wo es die Rili 97/24EG vorschreibt oder nicht ausdrücklich verbietet.
D.h.: Selbst wenn das elektronische Soundmanagement eingeschaltet ist kann die Harley zum TÜV, das Stand- und Fahrgeräusch kann gemessen werden und die Geräuschwerte werden mit der Rili EG 97/24 europaweit (TÜV) konform sein!
Natürlich müssen die folgenden Punkte auch noch bei aktiviertem Soundmanagement EG konform sein, und das tun sie bei uns auch:
1. Das Fahrgeräusch (System aktiviert: bei gewissen Geschwindigkeiten)
2. Das Standgeräusch
3. Abgaswerte im Leerlauf eingehalten
4. Abgaswerte im europäischen Fahrzyklus eingehalten
5. Leistung
6. Höchstgeschwindigkeit
7. Die Kennzeichnungspflicht = die GenehmigungsnummerNur wenn man dies alles auch bei aktiviertem Soundmanagement besteht, bekommt man eine EG-ABE oder ein TÜV Gutachten.
ZitatAlles anzeigenWarum ist unser ELEKTRONISCHES SOUNDMANGEMENT SYSTEM legal
und andere nicht?Immer häufiger werden verstellbare Auspuffanlagen angeboten
(elektrisch verstellbar oder mit einem "mechanischem Verstellhebel")
von denen behauptet wird, dass sie mit TÜV oder EG/ABE zu haben sind.
Elektrisch verstellbare Auspuffanlagen oder Auspuffanlagen mit
einem "mechanischen Verstellhebel", die beim Fahren mit der Hand verstellt werden können, sind nicht legal und werden auch immer illegal bleiben. Dies wurde bei einer Sitzung aller europäischen Kraftfahrtbundesämter im September 2005 beschlossen.Bei verstellbaren Auspuffanlagen einiger Hersteller muss man,
um die elektrisch betätigte Klappe überhaupt bedienen zu können,
sogar erst etwas ausbauen, wodurch:a)
die ganze ABE Nummer (falls überhaupt eine vorhanden)
sowieso wieder hinfällig wäre.
b)
die EG-Nummer nicht mehr gültig und somit die ABE wieder
erloschen wäre, egal, ob geöffnet oder geschlossen!
c)
die Polizei, bei einer Kontrolle, wieder das volle Programm
auffahren könnte. (Töpfe weg, bis 3 Punkte, 900 Euro aufwärts etc.)Wir haben alle elektrisch verstellbare Auspuffanlagen
unserer Mitbewerber unter die Lupe genommen ...
und festgestellt, dass diese
1.
entweder ohne TÜV / EG-ABE sind oder
2.
mit einem Schalter oder Knöpfchen zu betätigen sind, wobei der Fahrer entscheiden kann, wann und wielange er das Auspuffsystem auf bzw zu macht. DIES IST UND WIRD IMMER OHNE TÜV oder EG/ABE bleiben, was in den entsprechenden Paragraphen des Gesetzestextes nachzulesen ist. Hier steht unmissverständlich und eindeutig, daß der Fahrer während der Fahrt keinen dauerhaften Zugriff auf Lautstärke oder KW / PS Regelungen haben darf.
3.
bei geschlossenem System erheblich mehr als 80db(A) Fahrgeräusch aufweisen (d.h.: keine ABE)
4.
bei geschlossenem System erheblich mehr wie minus 5% Leistung aufweisen. (Verglichen mit der Serienleistung des entsprechenden Motorrads.)
Beispiel:
Die Serienwerte der V-Rod sind 85kw / 116 PS.
Gemessen bei einem Mitbewerber: 63 kw / 86 PS
Das sind minus 26%! (d.h.: definitiv keine ABE)Auch wir haben selbstverständlich über mehrere Jahre hinweg versucht, legale "elektrisch verstellbare"Auspuffanlagen mit EG/ABE oder TÜV Gutachten, die nur per simplen Knopfdruck verstellbar sind, auf den Markt zu bringen, sind aber mit einer europaweiten ABE oder deutschem TÜV-Gutachten gescheitert. Denn diese Art wird es nicht mit dem TÜV-Segen geben.
Deshalb steht auf unserer Homepage http://www.kess-tech.de, bei "Auspuffanlagen und Endtöpfen mit elektromechanisch verstellbarem Sound" (= Der Fahrer wählt den Zeitpunkt des Öffnens immer selbst) auch: "ohne TÜV".
MfG