HU - Gültigkeit neuer HU

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  • Hi, hallo,

    bei mir ist in diesem Monat die HU (und natürlich auch AU) fällig.
    Ist eine doofe Jahreszeit für die HU.
    Könnte es natürlich noch ein wenig verschieben. Hätte aber nix davon und bekäme wieder eine Dezember-Plakette, weil inzwischen eben die 2 Jahre ab abgelaufener HU gerechnet werden. >:(

    Ein freundlicher Gutachter hat mich heute aufgeklärt:
    für ein angemeldetes (zugelassenes) Kfz. wird HU für 2 Jahre, gerechnet ab abgelaufener HU, gegeben.
    Für ein nicht zugelassenes Fahrzeug wird die bestandene HU bestätigt und bei der (Wieder-) Zulassung des Fahrzeuges eine Plakette für 2 Jahre ab HU-Bestätigung gegeben!
    Meine Schlussfolgerung: vorübergehende Stilllegung ..... :D

    Na also, geht doch! ;D

    W.

  • Nix Trick, der Gesetzgeber will das anscheinend so.
    Gebühren liegen, soweit ich weiß, unter 20,-- für Stilllegung und Wiederzulassung. Aktuell spielt bei mir eine Rolle, dass ich mit dem HiReifen wahrscheinlich nicht mehr die Plakette bekomme. Und im Winter Neureifen einfahren? Wie das denn ??? Also kann ich noch ein paar Kilometer mit dem alten von Advents- zu Weihnachtsmarkt vor mich hinbummeln.

  • Hmmmh...aber wie willst Du denn mit einem abgemeldeten Motorrad zum TÜV fahren ? Oder willst Du extra noch einen Hänger chartern ?

  • Zitat


    Hmmmh...aber wie willst Du denn mit einem abgemeldeten Motorrad zum TÜV fahren ? Oder willst Du extra noch einen Hänger chartern ?

    Ich weiß, dass am Tage der Stilllegung bzw. Wiederzulassung die Fahrt zwischen Zulassungsstelle und Standort des Fahrzeugs auf dem direkten/kürzesten Wege zulässig ist (Kennzeichen am Motorrad, Papier in der Tasche).
    Lt. Gutachter darf man so auch direkt zur Prüfstelle fahren.

  • Also, zur Zulassungsstelle mit Brief und Versicherungsbestätigung fahren ist nach meinen Infos nur möglich, wenn das KFZ noch nicht HU-überfällig ist.

    Sollte es anders sein, gebt doch bitte ne Quelle an, wo das geschrieben steht.

    Hab mir auch so manches mal Gedanken gemacht wie man das mit dem Transfer am geschicktesten löst. Um Anhänger oder 'rotes Kennzeichen' bin ich da aber nicht drumgekommen.

    Gruß Michael

  • wenn er frisch getüvt wird, ist die hu doch nicht überfällig- frischer geht nicht!

    und selbst wenn: ein bisschen risiko gehört doch dazu ;) ;D

  • Zitat


    Also, zur Zulassungsstelle mit Brief und Versicherungsbestätigung fahren ist nach meinen Infos nur möglich, wenn das KFZ noch nicht HU-überfällig ist.

    Sollte es anders sein, gebt doch bitte ne Quelle an, wo das geschrieben steht.

    Hab mir auch so manches mal Gedanken gemacht wie man das mit dem Transfer am geschicktesten löst. Um Anhänger oder 'rotes Kennzeichen' bin ich da aber nicht drumgekommen.

    Gruß Michael

    Hallo, Michael,

    § 23 Abs. 4 StVZO:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__23.html

    Falls der link nicht geht, Zitat:" Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen .... sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung ... dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen ...".

    Kennzeichen (entstempeltes) muss natürlich am Fahrzeug befestigt sein.

    Meines Wissens steht auch auf der Deckungskarte, welche Fahrten erlaubt sind/gedeckt sind durch diese Versicherungsbestätigung.

    Ein winzig kleines Aber: natürlich darf man nicht quer durch die Republik fahren, sondern zum nächstgelegenen TÜV bzw. bei Zulassungsfahrten innerhalb des Kreises/Nachbarkreises.

    Grüße

    W.

  • Hallo wgf,
    muss dich leider enttäuschen, die Plakette wird nur gedreht wenn
    auch ein Halterwechsel stattfindet. :( :(
    gruss Gerhard

  • Zitat


    Hallo wgf,
    muss dich leider enttäuschen, die Plakette wird nur gedreht wenn
    auch ein Halterwechsel stattfindet. :( :(
    gruss Gerhard

    ... macht ja mal gar keinen Sinn, denn nicht der alte oder neue Halter, sondern das Gefährt wird doch geprüft ???
    Nein, bei vorübergehender Stilllegung ab Prüfdatum.

    W.

  • Also Werner hat da wohl recht.Habe dies schon des öfteren praktiziert und bei abgemeldeten Krad immer den Aktuellen HU Stand bekommen,nicht zurück datiert.
    Habe mich bei meinem Tüv-ler mal bezugnehmend auf Saison Kennzeichen erkundigt.
    Da sieht es folgenderweise aus.Kommt man im angemeldeten Zeitraum,wird er zurück datiert,im abgemeldeten Zeitraum den aktuellen Monat.
    Beispiel: Saison 04-10,AU abgelaufen 10.06.Kommt man nun am 01.04.07 gibt es AU bis 10.08.
    Kommt man am 31.03.2007 gibt es AU bis 03.09

    Ganz wichtig für Leute wie mich ,die die TÜV-Plaketten-Farbe mit ihrer Moped-Lackierung abgleichen ;D ;D ;D

    Fahrzeug darf allerdings im abgemeldeten Zeitraum nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden.

    Ist natürlich wieder was für Bürokraten:DEUTSCHLAND den DEUTSCHEN
    Tschüß aus Berlin,Peter

    Tief,Tiefer,am"Tiefsten"
    Früher war alles besser! Das heißt ja mit anderen Worten: Gestern ging es uns besser als heute. Das heißt aber auch: Heute geht es uns besser als morgen. Und das heißt ja eigentlich:
     SO GUT WIE HEUTE GEHT´S UNS NIE MEHR!:patsch:

  • @Werner
    ...macht keinen Sinn, haste Recht ;D ist mir aber mit einem
    anderen Motorrad so gegangen >:(
    Kurz:
    Tüv Fällig 04/06
    stillgelegt 04/06
    zugelassen 10/06
    Neue Tüv Plakette 04/08
    Begründung des Tüv Prüfer "kein Halterwechsel"

    Gruss Gerhard

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