MSB 10 eintragen lassen?

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  • Moin allerseits,

    ich hab vorhin im Tread " Schwimmernadelventile undicht " gelesen, dass der Autor von der Rennleitung kassiert wurde, weil u.A. sein MBS 10-Lenker nicht eingetragen war und er nur mit Gutachten rumfuhr. Hatte dort auch schon geschrieben, will es aber auch noch in der richtigen Rurik tun. ::)

    Ich habe vom Vorbesitzer meiner 750C3 ein Originalschreiben vom RWTÜV mitbekommen, das sich eindeutig auf mein Moped, den Lenker und die Austauschbremsleitung bezieht.
    Darüber steht: "Nachweis über die Erlaubnis/die Genehmigung/das Teilegutachten gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StvZO"
    Darin steht: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben, aber möglich."
    Das sollte doch reichen, oder bin ich da auf dem Holzweg? ???

    Gruß

    Lutz

  • dann sind die Teile schon vom TüV abgenomen (Eingetragen) worden
    DEN Zettel mußt du immer dabei haben
    hast du schon die NEUEN Kfz-Papiere ?
    DA wird auch nix mehr eingetragen

  • Ah, der TüV nimmt auch ab, ohne Einzutragen. Nett.
    Hab noch die alten Papiere. Denen hab ich die Kopie des Schreibens direkt nach dem Umbau beigelegt. Das Original wollt ich nicht mitnehmen. Können sie mich ja vorlegen lassen, wenn sie unbedingt drauf bestehen.

    Wie läuft das denn mit den neuen Papieren, wenn da nix mehr drinsteht? Online über die Scheinnummer?

    Gruß

    Lutz

  • Hi,

    also bei mir is alles eingetragen, auch im NEUEN Fahrzeugschein ! 8)

    Drossel/Lenker/Hlg.....ganz normal wie beim alten auch. ;)

    Der TÜV nimmt normal nix ab "ohne" eintragen, bei der Abnahme bekommt man einen "Zettel" mit dem muss man innerhalb einer Woche zum Landratsamt, um das einzutragen... ::) ::) Normal... ;D

    Zwei Finger Zum Gruß !!
    Chris

  • Das ist ja toll ???
    Jetzt muß ich den Lenker doch eintragen lassen?
    Der Onkel vom TÜV hat gesagt ist nicht nötig.
    ABE würde reichen.
    Ja..was denn nun??

    Gruß
    Sabine

    Übrigens habe ich die neuen Papiere vor ein paar Tagen bei der Anmeldung meines neuen Autos bekommen.Da muß man sich erst dran gewöhnen ;)

  • Hi Bine, ;D
    wenn Du eine ABE hast mußt du den Lenker nicht eintragen lassen.
    Mußt aber die ABE mitführen!
    Wenn Du ein Teilegutachten hast mußt Du den Lenker eintragen lassen.

    Und das ist Fakt! ;)

    Jack ;D

  • Lenker sind eigentlich 'ne ganz einfache Geschichte ;):

    ABE für Lenker gibt's nicht, sondern nur Teilegutachten.
    Laut dieser Gutachten muss der vorschriftsmäßige Anbau vom TÜV o.ä. begutachtet und genehmigt werden. Hierüber stellt der TÜV eine Bescheinigung aus, die immer mitgeführt werden muss und/oder bei nächster Gelegenheit (Besitzer- oder Kennzeichenwechsel, eintragungpflichtige Änderungen) beim Straßenverkehrsamt in die Fahrzeugpapiere mit aufgenommen wird.

  • Ist korrekt!
    Meine MSB 10 Geschichte vor dem Umbau war nen Teilegutachten und habe es eintragen lassen.

    Jack ;D

  • Also werd ich die Tage mit dem ganzen Kram zum TüV fahren und den Herrn im Kittel fragen, was er davon hält ...
    Schaumermal! 8)

    Gruß

    Lutz

  • Zitat


    Also werd ich die Tage mit dem ganzen Kram zum TüV fahren und den Herrn im Kittel fragen, was er davon hält ...
    Schaumermal!

    Nein- brauchst Du nicht! Mitführen reicht. ( Vorerst )

    Wenn Du eine Abnahmebestätigung vom TÜV hast, dann bedeutet das, daß Dein Vorbesitzer Dein Fahrzeug mit Umbau bereits bei TÜV vorgeführt hat. ( Oder warst Du das selber und weißt das nicht mehr ;) )

    Der TÜVtler trägts nicht direkt in den "alten" Brief ein, sondern bestätigt, daß der Umbau abgenommen wurde-

    in einem separaten Schreiben- vorzulegen beim Strassenverkehrsamt!

    Darin steht, daß die Änderung im Brief vorgenommen werden muß- die meisten vergessen sowas gerne beim Fahrzeugverkauf.

    ?? „Die Halbe“

    ?? ?

    Bis denne
    Jochen

    Es gibt wieder Patches und Aufkleber

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  • Ich habe den Lenker damals auch nur eintragen lassen um nicht irgendwan einen Ordner mitschleifen zu müssen ;D

    Jack ;D

  • @ Jochen: Der Vorbesitzer wars. ;D
    In dem Schein steht jedoch nicht, dass das eingetragen oder vorgelegt werden muss, sondern:"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben, aber möglich."
    Der Schein ist von ´95, vielleicht gab´s da andere Bestimmungen.

    @Jack: Noch reicht die große Innentasche.

    Gruß

    Lutz

  • Klar,ich hatte ja schon damals ein Beiblatt zum Schein.Da wären es doch ein "paar"Zettel geworden ;)

    Jack ;D

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