Moin allerseits,
ich hab vorhin im Tread " Schwimmernadelventile undicht " gelesen, dass der Autor von der Rennleitung kassiert wurde, weil u.A. sein MBS 10-Lenker nicht eingetragen war und er nur mit Gutachten rumfuhr. Hatte dort auch schon geschrieben, will es aber auch noch in der richtigen Rurik tun. ::)
Ich habe vom Vorbesitzer meiner 750C3 ein Originalschreiben vom RWTÜV mitbekommen, das sich eindeutig auf mein Moped, den Lenker und die Austauschbremsleitung bezieht.
Darüber steht: "Nachweis über die Erlaubnis/die Genehmigung/das Teilegutachten gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StvZO"
Darin steht: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben, aber möglich."
Das sollte doch reichen, oder bin ich da auf dem Holzweg? ???
Gruß
Lutz