Beiträge von Housemeister
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KawasakiS NRW 16.08. LÜNEN
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Seit 1.1. notwendig: Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung
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Maach dir keine Gedanken. Die einhellige Meinung und Sachlage ist eine andere.
Schau mal in das Gesetz. Nur abweichende Reifen müssen eingetragen werden. Stehen nur die Größen drin, hast du keine Einschränkung des Profils.
Neee, Gedanken mache ich mir garantiert nicht. Ich wollte lediglich berichten und nachfragen, ob von Euch jemand weiß, ob sich da wieder was geändert hat. Ich hab mich in den letzten 3 Monaten genügend damit beschäftigt. Aber.... so unterschiedlich wie die Preise bei diesen Behören sind, so verschieden sind vemutlich auch die Ansichten bzw Meinungen über manche Dinge....
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Ja, so ist das im Leben. Einer erzählt eine Geschichte und spätestens beim 5ten mal Weitersagen ist das Ergebnis ein anderes.
Fakt und gültig ist, was in den Fahrzeug-Papieren steht.
Steht da keine Reifenmarke oder "Nur von einem Hersteller", dann reichen die Dimensionen wie angegeben.Wie beim Auto.
Die alten "Reifenfreigaben" und "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" sind hinfällig und seit über einem Jahr ungültig.
Die heute erhältlichen "Service-Informationen" der Reifenhersteller sind nur für eine Eintragung für den Tüv-Gutachter gedacht und damit muss die niemand mitführen. Sie sind auch keine Alibi-Unterlage für Fahrer, die meinen, die Reifenbindung nicht austragen lassen zu müssen.Moin !
Genau das war ja auch meine Info. Deswegen hat mich jetzt ja gestern gewundert, warum der das erzählt hat
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Ich weiß, dass das geht. Aber wenn ich alles abonieren würde, was mich interessiert.... ohje...
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So Männer !
Komme gerade von der DEKRA. Die Fabrikatsbindung bei meiner Dickön ist auch Geschichte. In 14 Tagen zur Zulassungsstelle und Ruhe ist !
ABER !!!!
Und nu kommt s:
Ich hab mir dem netten Herrn ein bissel geredet, als er die Papiere fertig gemacht hat, und da habe ich erfahren, dass wir die Reifenfreigabe des Herstellers DOCH mitführen müssen. Es ist also quasi genauso wie vorher. Solange die Dimensionen der Reifen eingehalten werden, darf man fahren, was man möchte, WENN die Freigabe für das Moped da ist.
Dabei dachte ich, die Reifenfreigabe der Hersteller sei nicht mehr gültig??? Und... ich war der Meinung, mit der Austragung der Fabrikatsbindung dürfen wir draufziehen was wir wollen, solange die Reifengröße der in den Papieren entspricht.
Bin gerade echt etwas konsterniert
Oder weiß von Euch jemand mehr drüber?
Bin gespannt... -
Mannn.. kaum verfolge ich Andi ne Weile nicht, wird s interessant
muss ich nachholen !
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Alle die darauf angesprungen sind bzw.selbige Synapsen aktiviert haben.
Es ist ein zusätzlicher Obolus, aber dadurch kauft ihr euch frei, sprich ihr lässt euch aus dem Joch und seid von nun an frei von diesen Wahnsinn. Klar dieser "Freispruch" wird nicht für ewig gelten, aber seht es mal so dass ihr diesen verwirrten Geistern erst einmal den Stinkefinger bietet. Schon alleine dafür ist ein Hunderter gut platziert.
Genau so seh ich das auch !
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Tach Zusammen!
Kleine Zwischenstandsmeldung Betreff Austragung der Fabrikatsbindung an meiner 7,5 er.
Letzte Woche Freitag hab ich bei uns in der DEKRA Hauptstelle angerufen, zwecks Termin, hab der netten
Dame auch gleich erklärt, worum es geht, worauf sie SEHR freundlich erklärt hat, das würde ein Herr Soundso machen, aber der sei schon im Feierabend, ob er mich am Montag anrufen könne um einen Termin zu machen?
Klar...sagte ich. Und tatsächlich, heute morgen ruft mich ein netter Mann an, fragt mich worums geht, ich kurz erklärt, worauf er sagte, klar geht das. Morgen um 15:30 bin ich vor Ort.
Und ob man die blöderweise eingetragenen Schlappen an meiner 11er wieder rausnehmen kann? Samt der Fabrikatsbindung?
Klar! Auch das geht !
Blöd ist halt, dass ich für die Austragung an meiner 11er nochmal nen Hunni berappen muss. Aber.... ich hab schon mehr Geld sinnlos aus dem Fenster geschmissen. Von daher..... -
Guten Morgen,
genau diese Schreiben sind gemeint. Für die 750er brauchst du das Schreiben "Unbedenklichkeit Reifenmarkenbindung Zephyr 750 ABEf541.pdf". Wenn du die pdf-Datei herunterlädst und öffnest siehst du, dass diese pdf-Datei zwei Seiten hat. Die zweite Seite ist die Kopie der ABE nach der die Maschine in Deutschland zugelassen wurde. Die dort aufgeführten Reifen sind die, die mit dem Hinweis im Fahrzeugschein "Reifenbindung laut Betriebserlaubnis beachten" gemeint sind.
Gruß, Christoph
Ahaaa ! Vielen lieben Dank ! Ich hab mir die Seite zwar angeguckt, aber da ich so ne ABE gesehen habe.... aber dank Euch bin ich da jetzt auch schlauer ! Danke nochmals
Möge Euch nie die Krawatte in die Suppe hängen !
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So.... nu schreib ich im richtigen Fred
Blöde gelaufen mit der Eintragung. Ich denke, der Prüfer und ich hatten aneinander vorbeigeredet. Aber jetzt hab ich ja an der 11er erstmal Ruhe, und wenn die Reifen runter sind, mache ich halt noch nen Anlauf mit der Austragung.
Und ich hab ja noch ne 7,5er, bei der steht im Schein nur: "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" (oder so ähnlich)
Da bin ich gesapannt, ob das dann hinhaut.
Aber was man hier so lesen kann, klappt das wohl. Ich werde berichten -
Das Wesentliche sagt er bei 41: 15 !!!! Und genau das habe ich so nirgends gefunden. Wie gesagt, meine Info war, dass ich eben, weil N-Zulassung, die Pellen eintragen lassen muss, die ich fahren möchte !
Das ist ja natürlich ärgerlich !
Dankeschön vielmals ! -
Das mit der Austragung ist mir bekannt ! Wollte ich ja auch so haben und habe das dem Prüfer auch so erklärt! Allerdings ist meine Info, dass man bei Motorrädern ohne EG-Typgenehmigung sowieso jedes andere neue Reifenmodell eintragen lassen muss. Egal ob vorher ne Reifenbindung existiert hat oder nicht. Oder andersum, dass NUR Motorräder MIT EG Typgenehmigung bereift werden dürfen, wie man möchte, solange Dimension etc korrekt ist.
Bin da jetzt echt ein bisschen überrascht.
Allerdings kann ich nu auch nicht genau sagen, WER da den Bock geschossen hat. Im Gutachten stand, wie oben erwähnt " Auch Bridgestobe blabla..." Sonst hat er nix ins Gutachten geschrieben. Im Schein jedoch sind ja die alten Reifen drin, sowie ein anderer Lenker und Stahlflexleitungen. Kann es sein, dass die Zulassungsstelle da Mist gebaut hat? Den Fz.-Schein hat nämlich meine Frau für mich ändern lassen...
Allerdings habe ich beim ADAC Folgendes gefunden:
"Verbleidende Unklarheiten
Ob sich aus den Neuregelungen ergibt, dass zukünftig für jeden neuen Reifen, dessen Modellbezeich-
nung von den ursprünglichen Eintragungen abweicht, eine neuerliche Abnahme erfolgen muss, ist noch
nicht geklärt. Alternativ könnte die einmalige Eintragung eines Reifens mit abweichender Reifenbauart
ausreichen, um fortan alle Reifen mit identischer Spezifikation und entsprechender Herstellerbescheini-
gung fahren zu dürfen."
Stand Oktober 2024
https://assets.adac.de/image/upload/v…ifen_aosu8l.pdf -
Wieso hilft das nix??? Der BT023 steht doch jetzt im Schein, und so lange der hergestellt wird, fahre ich keinen anderen Reifen. Und wenn es den mal nicht mehr gibt, muss ich das nächste Modell eintragen lassen. Ganz egal, ob da noch ne Reifenbindung von Anno Domini im Schein steht.
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Hallo Klaus,
nicht neue Pellen eintragen, sondern die Reifenbindung austragen. Ein einmaliger Akt und dann bist du fein raus.
ThemaNeue Reifen? Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung
Moin zusammen,
ich habe meine Erfahrungen zum Thema Austragen der Reifenmarken und -modelle zusammengetragen und in dem angehängten PDF dokumentiert.
Die Austragung beseitigt die Limitierungen der ABE Homologation durch die nicht mehr lieferbaren Reifenmodelle und ermöglicht das Fahren in den angegebenen Reifengrößen und den weiteren Parametern.
Da Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller nicht mehr gültig sind, müssen für jeden Fahrer eines ABE homologisierten…Bernd-Hamburg19. Juli 2024 um 11:33 So.... nu hab ich den Gang zur Dekra und Zulassungsstelle hinter mir. Dekra hat 94 Euro gekostet, und obwohl ich den Prüfer gebeten habe, die alte Reifenbindung AUSzutragen, steht im neuen Schein immer noch die alte Reifenbindung drin. Obwohl er sagte, das sei kein Problem. Dank dem Schreiben von Kawasaki, dass ich hier (DANKE nochmal) runterladen konnte. Naja... Das Gutachten selber war wirklich keine große Sache. Moped und Reifen angucken, Fotos vom Motorrad machen ( auf Nachfrage sagte der Prüfer, er müsse das Motorrad im Gesamtzustand dokumentieren....
) , Gutachten drucken, zahlen, fertig. Probefahrt hat er keine gemacht, obwohl ich davon schon in anderen Foren was gelesen habe. Es steht halt jetzt im Schein, dass ich "AUCH Bridgestone soundso mit den Dimensionen soundso" fahren darf. Dass die alte Eintragung nicht raus ist, macht mir eigentlich nix. Mich wurmt nur ziemlich, dass für 10 (!!!!) Minuten gucken, ein bissel Internet-Rechreche und 4 Blätter ausdrucken 94 Euro fällig sind ! Für nen neuen Schein, der dafür bei von der Zulassungsstelle angefertig wird, dagegen nur 12 Euro....
Nächsten Monat dann dieselbe Prozedur mit meiner 750er....