Beiträge von Sommer68
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Stammtische: Süd-West 22.11. Königsbach-Stein | Bayern Süd-Ost 07.12. München | KawasakiS NRW 07.12. Willich
Treffen 2024: ALLE 2024
Treffen 2025: 26.- 29.6.25: Neuhof
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So, heute die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Kawasaki für meine ZZR 1100 D erhalten. Im Prinzip der gleiche Wortlaut wie bei den Unterlagen von Bernd, hier jedoch mit dem Zusatz "Dies betrifft alle Leistungsarianten des Fahrzeugtyps ZXT10D".
Bis 1998 wurden die ja noch mit der Drosselung 98/100 PS vertrieben, ab 1999 war vom Werk her keine Drossel mehr drin.
Volle Leistung je nach Baujahr leicht unterschiedlich von 145 - 150 PS. Also alles von Kawasaki abgedeckt.
Aber bei mir hat es ja schon ohne das Schreiben von Kawasaki geklappt. Donnerstag Termin bei der Zulassungsstelle zwecks Austragung der Reifenfabrikatsbindung.
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Kosten für das Gutachten 106,40 € incl. MwSt.
Kosten sind gestiegen, hat der Prüfer mir gesagt. War ja auch ca. 1 Stünde damit beschäftigt.
Bin aber froh, dass es geklappt hat. Bei GTÜ, die das ja nicht austragen, aber wohl einen neuen Reifen eintragen wollten, hätten hier für die Einzelabnahme für die Reifeneintragung dann so ab 100,- € von mir haben wollen.
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So, komme gerade vom Tüv-Nord.
Ich fahre eine ZZR 1100 D, BJ 1999, ich habe zwar bei Kawasaki angefragt, ob die für mein Motorrad eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen können, habe aber nach 3 Wochen keine Antwort erhalten. Auch ich war vorher bei GTÜ - Nee, was der Hersteller eingetragen hat, können wir nicht austragen. Also nach Vorgespräch und Terminreservierung war ich heute beim Tüv-Nord.
"einfache Begutachtung gemäß § 21 StVZO nach Erlöschen der Betriebserlaubnis"
Bin ich doch seit ca. 2020 ohne Betriebserlaubnis unterwegs gewesen. Ca. 2020 daher, da ich nicht weiß, ab wann ich Reifen mit DOT 2020 oder jünger aufgezogen habe. Ich brauch ca. 1 Satz Reifen im Jahr.
Ergebnis: Bitte setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde zwecks einer neuen Betriebserlaubnis in Verbindung.
Ich darf jetzt jeden Reifen mit Riefenfreiraum gemäß UN-R75 fahren. Ohne Reifenfabrikatsbindung. Muss ich halt jetzt nur noch eintragen lassen.
Es gibt wohl seit ca. Juli eine neue Handlungsanweisung des AKE. Also nicht nur für den Tüv-Nord, weiß halt wohl noch nicht jeder Prüfer. Ab 01.01.2025 wird das auf jedenfall ernst. Der Prüfer meinte auch, dass ich einer der ersten bin, bezüglich der Austragung der Reifenfabrikatsbindung.
Was wurde gemacht.
Als erstes wurde überprüft, ob überhaupt für mein Fahrzeug eine Reifenfabrikatsbindung vorliegt, ja das ist der Fall.
Raus zum Moped, Reifenumfang messen, Freigang zu allen Seiten etc. Dann hat er die Daten alle in deren Tool eingegeben, kam noch mal raus zum nachmessen, Frontfender ziemlich eng, aber noch ausreichend Platz. Dann also Bericht schreiben, ich warte draußen. Er kam noch einmal wieder, Bilder vom Moped machen, Seitenbild, Fahrgestellnummer, Vorderreifenaufnahme, Hinterreifen, zwecks Dokumentation. Dann wieder rein, Rest vom Bericht schreiben.
Ergebnis siehe oben.
Bezahlen und Gutachten einpacken. Dauer der Überprüfung incl. Bericht schreiben ca. 1 Stunde. Als nächstes also Termin bei der Verkehrsbehörde machen.
Achja, dass ich eine 4-2-1 Anlage hat ihn nicht interessiert, hätte ich aber einen Superbikelenker angebaut, hätte ich keine Austragung von ihm erhalten. Das würde das Fahrverhalten beeinflussen, dass kann er mit Hilfe der Handlungsanweisung nicht zulassen.
Achja, ich solle dies nicht im Internet berichten, es sei denn es handelt sich dabei um eine baugleiche Maschine wie meine.....hab wohl zuviel mit dem Prüfer geplaudert. Er hat aber auch viel erzählt. -
Hallo,
ich heiße Martin und komme aus dem Landkreis Cloppenburg, grob gelegen zwischen Bremen und Osnabrück.
Ich bin Jahrgang 1968 und fahre Motorrad erst seit 2011. Angefangen mit 2 x GPZ 900R, und jetzt die 2. ZZR 1100 D, Bj 1999.
Schraubertechnisch versuche ich alle Wartungsarbeiten selber zu erledigen.