So, komme gerade vom Tüv-Nord.
Ich fahre eine ZZR 1100 D, BJ 1999, ich habe zwar bei Kawasaki angefragt, ob die für mein Motorrad eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen können, habe aber nach 3 Wochen keine Antwort erhalten. Auch ich war vorher bei GTÜ - Nee, was der Hersteller eingetragen hat, können wir nicht austragen. Also nach Vorgespräch und Terminreservierung war ich heute beim Tüv-Nord.
"einfache Begutachtung gemäß § 21 StVZO nach Erlöschen der Betriebserlaubnis"
Bin ich doch seit ca. 2020 ohne Betriebserlaubnis unterwegs gewesen. Ca. 2020 daher, da ich nicht weiß, ab wann ich Reifen mit DOT 2020 oder jünger aufgezogen habe. Ich brauch ca. 1 Satz Reifen im Jahr.
Ergebnis: Bitte setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde zwecks einer neuen Betriebserlaubnis in Verbindung.
Ich darf jetzt jeden Reifen mit Riefenfreiraum gemäß UN-R75 fahren. Ohne Reifenfabrikatsbindung. Muss ich halt jetzt nur noch eintragen lassen.
Es gibt wohl seit ca. Juli eine neue Handlungsanweisung des AKE. Also nicht nur für den Tüv-Nord, weiß halt wohl noch nicht jeder Prüfer. Ab 01.01.2025 wird das auf jedenfall ernst. Der Prüfer meinte auch, dass ich einer der ersten bin, bezüglich der Austragung der Reifenfabrikatsbindung.
Was wurde gemacht.
Als erstes wurde überprüft, ob überhaupt für mein Fahrzeug eine Reifenfabrikatsbindung vorliegt, ja das ist der Fall.
Raus zum Moped, Reifenumfang messen, Freigang zu allen Seiten etc. Dann hat er die Daten alle in deren Tool eingegeben, kam noch mal raus zum nachmessen, Frontfender ziemlich eng, aber noch ausreichend Platz. Dann also Bericht schreiben, ich warte draußen. Er kam noch einmal wieder, Bilder vom Moped machen, Seitenbild, Fahrgestellnummer, Vorderreifenaufnahme, Hinterreifen, zwecks Dokumentation. Dann wieder rein, Rest vom Bericht schreiben.
Ergebnis siehe oben.
Bezahlen und Gutachten einpacken. Dauer der Überprüfung incl. Bericht schreiben ca. 1 Stunde. Als nächstes also Termin bei der Verkehrsbehörde machen.
Achja, dass ich eine 4-2-1 Anlage hat ihn nicht interessiert, hätte ich aber einen Superbikelenker angebaut, hätte ich keine Austragung von ihm erhalten. Das würde das Fahrverhalten beeinflussen, dass kann er mit Hilfe der Handlungsanweisung nicht zulassen.
Achja, ich solle dies nicht im Internet berichten, es sei denn es handelt sich dabei um eine baugleiche Maschine wie meine.....hab wohl zuviel mit dem Prüfer geplaudert. Er hat aber auch viel erzählt.