Beiträge von Sommer68

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KawasakiS NRW 18.01. Moers

Treffen 2024: ALLE 2024

Treffen 2025: 26.- 29.6.25: Neuhof

    Viel Reden, wenig Sagen.

    In dem Artikel steht noch nichts Konkretes. Da müssen wir wohl noch warten, bis die Katze aus dem Sack kommt.

    Die Diskriminierung bleibt: Warum eine Freiraumprüfung bei ABE Mopeds und ein Freibrief für EU Modelle?

    Diese Logik erschließt sich mir nicht.

    Die alten ABE Fahrzeuge wurden noch mit Reifen zugelassen, die nicht nach der neuen Reifennorm UN R75 hergestellt wurden. Die EU-Fahrzeuge hatten als Grundlage bereits die UN R75, somit ist hier alles schon geprüft worden. So habe ich das wenigstens verstanden. Deshalb ja auch das Gutachten, dass den Freiraum nach neuer Reifennorm UN R75 bestätigt. Mehr wurde ja bei der Überprüfung nicht gemacht, Reifengröße, Lastindex etc. steht ja in der ABE schon drin. Mir egal was die ab März 2025 alles in den Ländern besprechen wollen, bis da was neues kommt, habe ich bestimmt schon 4 neue Bundesregierungen gewählt.

    Moin,

    die KÜS hat es mir auch nicht ausgetragen, mit der Begründung das ihnen die Berechtigung dazu fehlt.

    Gruß

    Hallo, die brauchen einen aaS in ihrem Laden, der Gutachten zur Erteilung von Einzelbetriebserlaubnissen nach §21 StVZO ausstellen darf. Ich glaube hier reicht ein aaSmT aus, da das Fahrzeug sich bereits im Verkehr befindet. aaSmT heißt hier amtlich anerkanter Sachverständige mit Teilbefugnis.

    Einen aaS haben die Prüfstellen nicht an jedem Standort sitzen, auch bei Tüv und Dekra nicht. Ich war bei einer Tüv-Nord Station, wo ich wusste, dass dort ein aaS ständig vor Ort ist. In kleineren Tüv-Stationen arbeiten die teilweise mit mobilen aaS.

    So, heute die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Kawasaki für meine ZZR 1100 D erhalten. Im Prinzip der gleiche Wortlaut wie bei den Unterlagen von Bernd, hier jedoch mit dem Zusatz "Dies betrifft alle Leistungsarianten des Fahrzeugtyps ZXT10D".

    Bis 1998 wurden die ja noch mit der Drosselung 98/100 PS vertrieben, ab 1999 war vom Werk her keine Drossel mehr drin.

    Volle Leistung je nach Baujahr leicht unterschiedlich von 145 - 150 PS. Also alles von Kawasaki abgedeckt.

    Aber bei mir hat es ja schon ohne das Schreiben von Kawasaki geklappt. Donnerstag Termin bei der Zulassungsstelle zwecks Austragung der Reifenfabrikatsbindung.

    So, komme gerade vom Tüv-Nord.

    Ich fahre eine ZZR 1100 D, BJ 1999, ich habe zwar bei Kawasaki angefragt, ob die für mein Motorrad eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen können, habe aber nach 3 Wochen keine Antwort erhalten. Auch ich war vorher bei GTÜ - Nee, was der Hersteller eingetragen hat, können wir nicht austragen. Also nach Vorgespräch und Terminreservierung war ich heute beim Tüv-Nord.

    "einfache Begutachtung gemäß § 21 StVZO nach Erlöschen der Betriebserlaubnis"

    Bin ich doch seit ca. 2020 ohne Betriebserlaubnis unterwegs gewesen. Ca. 2020 daher, da ich nicht weiß, ab wann ich Reifen mit DOT 2020 oder jünger aufgezogen habe. Ich brauch ca. 1 Satz Reifen im Jahr.

    Ergebnis: Bitte setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde zwecks einer neuen Betriebserlaubnis in Verbindung.

    Ich darf jetzt jeden Reifen mit Riefenfreiraum gemäß UN-R75 fahren. Ohne Reifenfabrikatsbindung. Muss ich halt jetzt nur noch eintragen lassen.

    Es gibt wohl seit ca. Juli eine neue Handlungsanweisung des AKE. Also nicht nur für den Tüv-Nord, weiß halt wohl noch nicht jeder Prüfer. Ab 01.01.2025 wird das auf jedenfall ernst. Der Prüfer meinte auch, dass ich einer der ersten bin, bezüglich der Austragung der Reifenfabrikatsbindung.

    Was wurde gemacht.
    Als erstes wurde überprüft, ob überhaupt für mein Fahrzeug eine Reifenfabrikatsbindung vorliegt, ja das ist der Fall.
    Raus zum Moped, Reifenumfang messen, Freigang zu allen Seiten etc. Dann hat er die Daten alle in deren Tool eingegeben, kam noch mal raus zum nachmessen, Frontfender ziemlich eng, aber noch ausreichend Platz. Dann also Bericht schreiben, ich warte draußen. Er kam noch einmal wieder, Bilder vom Moped machen, Seitenbild, Fahrgestellnummer, Vorderreifenaufnahme, Hinterreifen, zwecks Dokumentation. Dann wieder rein, Rest vom Bericht schreiben.
    Ergebnis siehe oben.

    Bezahlen und Gutachten einpacken. Dauer der Überprüfung incl. Bericht schreiben ca. 1 Stunde. Als nächstes also Termin bei der Verkehrsbehörde machen.

    Achja, dass ich eine 4-2-1 Anlage hat ihn nicht interessiert, hätte ich aber einen Superbikelenker angebaut, hätte ich keine Austragung von ihm erhalten. Das würde das Fahrverhalten beeinflussen, dass kann er mit Hilfe der Handlungsanweisung nicht zulassen.
    Achja, ich solle dies nicht im Internet berichten, es sei denn es handelt sich dabei um eine baugleiche Maschine wie meine.....hab wohl zuviel mit dem Prüfer geplaudert. Er hat aber auch viel erzählt.

    Hallo,

    ich heiße Martin und komme aus dem Landkreis Cloppenburg, grob gelegen zwischen Bremen und Osnabrück.

    Ich bin Jahrgang 1968 und fahre Motorrad erst seit 2011. Angefangen mit 2 x GPZ 900R, und jetzt die 2. ZZR 1100 D, Bj 1999.

    Schraubertechnisch versuche ich alle Wartungsarbeiten selber zu erledigen.