Als Oldtimer darfst du auch in gesperrten Umweltzonen fahren 😉
Nach der 35. Bundesimmissions-Schutzverordnung (BImSchV, Anhang 3 zu § 2 Abs. 3, Ziffer 4) sind zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen. Motorräder dürfen also auch ohne grüne Plakette in der Umweltzone fahren.
Dafür braucht man das H-Kennzeichen-Gedöns also nicht wirklich...