Bei der Gelegenheit auch gern mal Handauflegen bei den Radlagern
Beiträge von Bernd-Hamburg
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KawasakiS NRW 18.01. Moers
Treffen 2024: ALLE 2024
Treffen 2025: 26.- 29.6.25: Neuhof
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Ein Hinweis für Fahrer der 550er:
Schaut man sich die ABE Homologation auf Seite 2 des Kawa Schreibens an, sieht man, dass hier im Nachtrag 02 keine Reifenmarken vorgegeben sind.
Es kann also sein, dass wenn man bei Erneuerung von Fahrzeugschein und -brief auf die neuen Zulassungspapieren keine Reifenbindung mehr in Dokumenten hat. Beim Wechsel der alten in neue Papiere werden die Daten maschinell übertragen, d.h. was im System der Behörde zu dem Modell und der FGNr. steht, findet sich dort dann wieder.
Vielleicht kann das ja jemand erfragen oder ausprobieren.
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Kurz und knapp und auf den Punkt !
Willkommen im Forum, Silvio !
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Gerne, Jörg.
Die Info habe ich heute noch einmal in einem Detail aktualisiert: Die Gebühren für das Löschen der Daten und Neuausstellung eines neuen Fahrzeugscheins (ZB Teil 1) kostete nur 12€, keine 39.
Übrigens, wenn man seine Zubehör-ABEs in den Fahrzeugschein beamen will, ist das wieder eine Einzelabnahme. Ohne Gutachten macht die Zulassungsbehörde nichts. Ergo: Ab in den ZIP-Beutel und ins Bürzel damit.
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Moin zusammen,
ich habe meine Erfahrungen zum Thema Austragen der Reifenmarken und -modelle zusammengetragen und in dem angehängten PDF dokumentiert.
Die Austragung beseitigt die Limitierungen der ABE Homologation durch die nicht mehr lieferbaren Reifenmodelle und ermöglicht das Fahren in den angegebenen Reifengrößen und den weiteren Parametern.
Da Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller nicht mehr gültig sind, müssen für jeden Fahrer eines ABE homologisierten Motorrades (alle deutschen Zephyr Modelle) neue Wege zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis für die Zephyr gegangen werden. Der Weg und die gesetzliche Vorschrift ist im PDF beschrieben.
Alle 3 Modelle sind von Kawasaki Europe als unbedenklich erklärt, Reifen nach UN/ECE R75 in den angegebenen Größen zu fahren. Näheres erfährst du im jeweiligen Modell-Schreiben. Die letzte Ausführung der Homologation wurde durch Kawasaki jeweils auf Seite 2 angehängt. Der Rechtsweg ist natürlich ausgeschlossen.
Bei Fragen, bitte PN.
Gruss
Bernd
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Die Unbedenklichkeitsbescheinugung für die Zephyr 550 (ABE F.540) ist angekommen.
Gruss
Bernd
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Moin Rudi,
120 / 180er Reifen ?
Ist so nicht zu erkennen.
Teilegutachten dabei ?
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Es betrifft alle Motorräder mit ABE Homologation, also auch alle Zephyrs. EG homologisierte Motorräder sind per Gesetz befreit.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/…raftraeder.html
Fall 2 ist anzuwenden.
Und um die Eintragung eines JEDEN neuen Reifenmodells zu vermeiden, lässt man die Reifenbindung mit Hilfe des Kawasaki Schreibens (für 750 und 1100 schon vorhanden, 550 in Abfrage) austragen. Damit muss der Reifen nur in Größe, Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeit mit den Papieren übereinstimmen. Wenn keine Reifenmarke und kein Modell genannt ist, entfällt diese Einschränkung.
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Moin Hennes,
zu Deinen Fragen:
1. Die Bridgestone Serviceinformationen kann ich mit dem Firefox Browser auch nicht laden, aber mit Chrome und Edge geht's. Die aktuelle Serviceinfo findest du anbei. Hier ist auch das T31 Teilegutachten enthalten. Für den BT46 gibt es das leider noch nicht => Einzelabnahme !
Reifenfreigabe Bridgestone Zephyr 750 35230 vom 13072024.pdf
2. Deine Zulassungbescheinigung: Der Verweis auf die Betriebserlaubnis ist der Verweis auf die ABE Homologation der 750er. Im Kawasaki Schreiben ist das auf Seite 2 ersichtlich. Hier ist der BS Exedra und die Pirelli MTR 03/04 benannt. Es gibt also eine Reifenbindung. Mag sein, dass du damit bei der HU durchkommst, aber es steht auf tönernen Füßen. Erst mit der Unbedenklichkeitserklärung von Kawasaki UND dem Gutachten UND dem Austragen in den Papieren wird die Reifenbindung ausgetragen.
Allgemeine Betriebserlaubnis Zephyr 750 - ZR750C Ausführung3.webpIch hoffe, ich konnte dir helfen und ich erzähle keinen Unsinn.
Es wird eine Zusammenfassung zu dem Thema und eine Art "Leitfaden" geben, um mehr Transparenz und Klarheit in die Situation zu bringen. Fakt ist, man muss etwas tun, weil der Gesetzgeber etwas vor 5 Jahren in der Gesetzgebung tat. Am 1.1.2025 läuft jede Übergangsfrist aus und nun wird's spannend.
Wie die Industrie und Reifenhersteller bis dahin reagieren werden, ist noch offen. Es geht hier immerhin um 1 Mio "alter" Motorräder und damit 20% des Marktes.
Gruss
Bernd
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Das ist inzwischen hinfällig.
Die Serviceinformationen von 02/2024 unterscheiden sich inzwischen zu denen von 07/2024.
Alle Hersteller haben reagiert und die Serviceinformationen angepasst.
Leider gibt es in dem einen oder anderen Online Shop auch noch alte "Freigaben".
Damit kann man heute tapezieren oder an den Spind bappen.
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In der Betriebserlaubnis ist der BS Exedra und die Pirelli irgendwas 03 und 04 enthalten. Diese Reifen gibt's nicht mehr.
Wenn du dir eine aktuelle Serviceinformation von der Bridgestone Seite holst, wirst du sehen, dass alle Reifen durch eine Begutachtung laufen müssen.
Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller sind ungültig.
Die von Kawasaki nicht !
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Dem TÜV, auch bei der HU, wird irgendwann auffallen, dass es Geld zu verdienen gibt. Das Thema ist noch etwas diffus, aber wird sich rumsprechen.
Vom Versicherungsschutz will ich gar nicht sprechen ....
Ich bin auch immer mit den Freigaben herumgefahren, aber nun wollte ich einen rechtlich sicheren Rahmen.
Beispiel: Bei der HU wird nicht so drauf geachtet und du bekommst die Plakette. Bei der nächsten Tour hast du 100km von Zuhause entfernt ne einfache Kontrolle und einen Strahler am Start, der jede Mutter prüft. Was glaubst du, was der macht?
So hab ich heute beim Gutachter auch argumentiert. Ein Auge zudrücken ist gut, aber hilft dir im Zweifelsfall nicht.
Lass das mal sacken und meine Empfehlung ist es, baldmöglichst die Reifenbindung auszutragen.
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Und ob.
Der Stress bei zukünftigen Reifenkäufen ist damit aber weg
Wenn mir einer eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 einer 550er schickt, kontaktiere ich Kawasaki für die Unbedenklichkeitsbescheinugung.
Dann ist es etwas konkreter.
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Hier nun auch nochmal:
Ich hatte heute Erfolg.
Die Reifenbindung ist durch den TÜV Hanse ausgetragen worden.
Einziger Nachtrag ist „zu 15.1/.2 : Reifenpaarung nur von einem Hersteller**
Die Erwähnung der UN/ECE-R75 ist nicht notwendig, da andere Reifen in der EU nicht mehr erlaubt sind.
Basis dieser Änderung war die Kawasaki Bescheinigung.
Die Kosten beliefen sich auf 49€, der Zeitauswand bei ca. 15 - 20 Min. (Kontrolle FgstNr, KM-Stand, Check des Freigangs am Fender & hinten)
Nun folgt nächste Woche beim Landesbetrieb Verkehr die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und damit die Einspielung der Daten in die behördlichen Systeme.
Damit darf ich nun im Rahmen der üblichen Reifenparameter alle am Markt befindlichen Reifen fahren.
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Ich hatte heute Erfolg.
Die Reifenbindung ist durch den TÜV Hanse ausgetragen worden.
Einziger Nachtrag ist „zu 15.1/.2 : Reifenpaarung nur von einem Hersteller**
Die Erwähnung der UN/ECE-R75 ist nicht notwendig, da andere Reifen in der EU nicht mehr erlaubt sind.
Basis dieser Änderung war die Kawasaki Bescheinigung.
Die Kosten beliefen sich auf 49€, der Zeitauswand bei ca. 15 - 20 Min. (Kontrolle FgstNr, KM-Stand, Check des Freigangs am Fender & hinten)
Nun folgt nächste Woche beim Landesbetrieb Verkehr die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und damit die Einspielung der Daten in die behördlichen Systeme.
Damit darf ich nun im Rahmen der üblichen Reifenparameter alle am Markt befindlichen Reifen fahren.
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Es geht nicht um Glaubhaftigkeit, sondern um richtig viel Geld.
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Moin Thorsten,
willkommen im Forum.
Die beiden Flutopfer sind wirklich kein Spass, aber du bist schon weit gekommen.
Mir fiel da spontan die MOTORRAD 100.000km Testberichte ein, da werden die Mopeds auch immer bis auf jede Schraube zerlegt.
Wahrscheinlich muss das hier auch so sein.
Eine Mordsarbeit !
Viel Spass hier und weiterhin Geduld und gutes Gelingen.
Gruss
Bernd
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S.o. Die Freigabenzettel sind Geschichte.
Ab sofort nennt sich das "Serviceinformation" vom Reifenhersteller und ist nur für einen Gutachter wichtig.
Abzocke: Und ob. Selbst Kawasaki sieht keinen Sinn und Logik darin, EG und ABE Motorräder unterschiedlich zu betrachten. Immer in Hinsicht auf gleicher Größe, Bauart, etc wie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben. Kosten 140 - 300€, je nach Gutachten. Da kommt doch Freude auf.
Bei der HU interessiert es wirklich kaum jemanden, aber wie gesagt, die rechtliche Sicherheit (für Kontrollen und Versicherung bei Unfall) gibt's nur, wenn alles an Marke/Modell ausgetragen ist bis auf UN/ECE -75. Für Diagonal- und Radialreifen ist die ABE vorhanden, steht auch in der ZB Teil1.
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Jetzt wird's hart:
Freigaben, Herstellerempfehlung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen (der Reifenhersteller) sind nicht mehr gültig.
Jeder Reifen, der nicht in den Papieren steht, muss mit Hilfe eines Teilegutachtens (Beispiel BS T31) oder einer Einzelabnahme eingetragen werden.
Das ist ja die ganze Zeit mein Reden und deshalb auch mein Kontakt und das Schreiben von KAWASAKI.
Ziel ist es, nur UN/ECE-75 zugelassene Reifenmodelle in den angegebenen Größen zu erlauben.
Dann wäre die Kuh vom Eis.
Morgen weiß ich mehr (TÜV Hanse/Baurat)