Beiträge von Bernd-Hamburg

    Letztes Jahr ist letztes Jahr. Das war noch die Übergangsfrist für die Freigaben der Reifenhersteller. Heute gibt es Servicemitteilungen, die aber nicht berechtigen, damit fahren zu dürfen. Sie dienen nur der Begutachtung und Eintragung.

    Tja, was glaubst du, warum ich im Juli so einen Firlefanz mit allen möglichen Teilnehmern veranstaltet hatte?!
    Die Regelung aus 2019 mit Übergangsfrist bis Ende 2024 ist eine kleine Bombe und beschert den TÜV Betrieben über den Daumen ca 130 Millionen € Einnahmen, denn es gibt ca. 1 Mio alte ABE Moppeds in DE.

    Natürlich sind die alten Holzreifen nicht mehr verfügbar. Der Fortschritt hat auch in der Reifenindustrie Einzug gehalten und die wollen mit neuen Produkten natürlich auch Geld verdienen.

    Aber genau das ist ja die Argumentation: ALLE heute verfügbaren Reifen in ECE-R75 Spezifikation (Europa) sind besser als die alten. Also raus damit aus den Papieren und gut ist es.

    Moin Stephan,

    Zitat

    war in der Werkstatt des vertrauen welches Öl ist den am besten ?

    Das ist hier im Forum immer eine Killerfrage :)
    Hier gilt es abzuwägen, da du noch im Bereich der Garantie bist, oder? Welche Öle empfiehlt der Händler oder Kawasaki?
    Auch bei der Zephyr gibt es Schaltgeräusche, die bei etwas "dickerem" Öl besser werden. Schließlich fahren wir ja nicht am Polarkreis herum.
    Aber dein RS Motor ist halt moderner und braucht eher das dünnere Öl, auch wegen der Warmlaufphase, Euro-Klasse, etc.
    Warum es nur von 5 auf 6 so ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht haben RS Treiber hier noch eine Idee.

    Ob Hauptständer oder Fußraste aufsetzen, ist sicher dem Gewicht und Fahrbahnwellen geschuldet. Würde man die Dämpfer linear zusammendrücken, wäre die eine Sache immer eher unten. Bau den Ständer ab und hol dir für Zuhause einen schönen Ständer, der an der Schwinge oder Achse ansetzt. Eine Sorge weniger.

    Moin Dominik,

    danke für die gute Vorstellung.
    Die Reifenprolematik hab ich dir ja schon erklärt. Bei der 550er würde ich mit einem Gutachter sprechen (TÜV Nord, Süd, West, nicht GTÜ), eine eventuell vorhandene Reifenmodellbindung entsprechend des letzter Homologations-ABE zu korrigieren.
    Das Kawa-Schreiben ist dazu die Eintrittkarte und Legitimation. Wenn nichts in deiner Zulassung dazu steht, darfst du alle Modelle in den angegebenen Größen fahren, Diagonal und Radial.

    208 vs 215kg ist nicht der Grund.

    Schwerpunkt, Reifen, Fahrwerksqualität oder -einstellung, Lenkergeometrie könnte ich mir auch vorstellen

    Punkt 2: Das Thema der CDI und die Abriegelung bei Gasrücknahme => Software. Bekanntes Problem.

    Punkt 3: Öl zu dünn spezifiziert ?

    Punkt 4: Einstellungen der Dämpferbasis checken, alternatives Fahrwerk nehmen, Hauptständer abbauen oder ganz fies: Abnehmen ;) Japaner sind kleiner und leichter.

    Moin Stephan,

    herzlich Willkommen hier im Forum.

    Der Schwerpunkt liegt hier natürlich auf der Zephyr, aber wir teilen natürlich die Liebe zur Z.

    Versuch's mal hier mit deinen Fragen

    Stimmt, Daniel.
    Die haben keinen Bock auf den "kleinteiligen Mist" mehr.
    Anstatt Auflagen und Vorschriften wie in anderen Ländern dieser Welt entfallen zu lassen, wird noch aufgerüstet und weiter standardisiert.
    Individualität ist gefühlt anders.

    Aber, let's cope with it. There's no other chance.

    Irgendwann kommt der Terminator und die KI und dann geht's rund ! 8o

    Noch weiter recherchiert, die Autofelgenhersteller sind hier am Puls der Zeit.

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    Ab 20. Juni 2025 können nur noch vom KBA erteilte Teiletypgenehmigungen (TTG) erstellt werden.

    Die ABE erlischt nur, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt sie widerruft oder durch Veränderungen am Fahrzeug keine Konformität mehr mit den Vorgaben besteht.

    Die TTG ist der ABE gleichgestellt.

    Die ABE oder ein Nachweis in Form einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss immer mitgeführt werden.

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    Die ABE bekommt also einen anderen Namen und wird 6-stellig.

    Wer Dinge mit Teilegutachten (Beispiel Verkleidung, Reifen) noch nicht eintragen lassen hat, sollte das bald tun.

    Der wesentliche Unterschied: Hersteller werden nun gezwungen, für Teile aus dem Zubehör zwingend Unterlagen auf Level einer ABE bereitzustellen. Für den Verbraucher wird es damit deutlich leichter, denn das bisherige TÜV Gutachten berechtigt nicht zur Benutzung der Teile, sondern ist nur die Basis für die Abnahme beim Gutachter.