Noch weiter recherchiert, die Autofelgenhersteller sind hier am Puls der Zeit.
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Ab 20. Juni 2025 können nur noch vom KBA erteilte Teiletypgenehmigungen (TTG) erstellt werden.
Die ABE erlischt nur, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt sie widerruft oder durch Veränderungen am Fahrzeug keine Konformität mehr mit den Vorgaben besteht.
Die TTG ist der ABE gleichgestellt.
Die ABE oder ein Nachweis in Form einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss immer mitgeführt werden.
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Die ABE bekommt also einen anderen Namen und wird 6-stellig.
Wer Dinge mit Teilegutachten (Beispiel Verkleidung, Reifen) noch nicht eintragen lassen hat, sollte das bald tun.
Der wesentliche Unterschied: Hersteller werden nun gezwungen, für Teile aus dem Zubehör zwingend Unterlagen auf Level einer ABE bereitzustellen. Für den Verbraucher wird es damit deutlich leichter, denn das bisherige TÜV Gutachten berechtigt nicht zur Benutzung der Teile, sondern ist nur die Basis für die Abnahme beim Gutachter.